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Xtrackers II J.P. Morgan USD Emerging Markets Bond UCITS ETF 2D

WKN DBX0MB | ISIN LU0677077884 |  ETF
Factsheet
28.07.26 13:48:26 RT
Bid: 10,514 EUR  Size: 2.141  |  Ask: 10,532 EUR  Size: 2.141

Aktuelle Entwicklung

Basisinformationen

Eröffnung 10,343
Schluss 27.07.26 10,353
Tagestief 10,343
Tageshoch 10,520
Vol. (EUR) -
Vol. Stk. -
Preisfeststellung 96

ETF-Profil

Kategorie ETF Anleihen
Ursprungsland Luxemburg
KESt-Meldefonds Ja
Auflagedatum 09.05.2018
Fondsvolumen 458,86 Mio. EUR
UCITS Ja
Sparplan Nein

Performance

Zeitraum XTR.II USD EM BD 2D
1 Monat -1,09 %
1 Jahr +9,04 %
3 Jahre p.a. +8,93 %
5 Jahre p.a. +1,65 %
52W Hoch (24.06.26):
10,638 EUR
52W Tief (28.07.25):
9,885 EUR

Handelsplätze

Name Aktuell Zeit Vol. Stk.
Stuttgart 10,51 EUR 14:01 300
TradeGate BSX 10,35 EUR 27.07.26 235
Xetra ETF 10,52 EUR 13:12 8
Düsseldorf 10,52 EUR 13:16 0
Frankfurt 10,51 EUR 13:59 0

Letzte Umsätze

Zeit Vol. Stk. Kurs
13:48:26 - 10,514
13:43:06 - 10,514
13:40:08 - 10,516
13:39:58 - 10,518
13:37:19 - 10,518

Größte Positionen

DWS DT.GL.LIQ.-MAN.DL Z 1,12 %
ARGENTINIEN 20/35 0,97 %
ECUADOR 20/35 REGS 0,67 %
ARGENTINIEN 20/30 0,58 %
Sonstiges 96,66 %

ETF Prospekte

2026 Verkaufsprospekt (15.07.26)
2026 Basisinformationsblatt (16.02.26)
2025 Rechenschaftsbericht (31.12.25)
2025 Halbjahresbericht (30.06.25)

ETF Strategie

Der Fonds wird passiv verwaltet. Das Anlageziel besteht darin, die Wertentwicklung des J.P. Morgan Emerging Markets Bond Index Global Diversified 1Bn Country (der "Index") abzubilden. Dabei wird versucht, die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auf Ebene der Anteilklasse zu verringern. Der Index soll die Wertentwicklung von fest und variabel verzinslichen Schuldtiteln aus Schwellenländern in US-Dollar widerspiegeln, die von Staaten und quasi-staatlichen Einrichtungen begeben werden. Die zulässigen Schuldtitel müssen von Staaten begeben werden, die nach Feststellung des Indexverwalters als Schwellenländer einzustufen sind. Ein Land erfüllt die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Index, wenn es in drei aufeinander folgenden Jahren die folgenden Kriterien erfüllt: (a) das Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen unterschreitet eine bestimmte für den Index festgelegte Einkommensgrenze, oder (b) die Lebenshaltungskosten im Land, gemessen an der für den Index festgelegten Kaufkraftparität, unterschreiten einen bestimmten Schwellenwert. Ein Land wird aus dem Index ausgeschlossen, wenn die beiden vorstehenden Kriterien nicht erfüllt sind und sein Länderrating in drei aufeinander folgenden Jahren einem bestimmten Schwellenwert entspricht oder diesen überschreitet. Auf die Indexbestandteile wird an jedem Neugewichtungstag eine Gewichtungsobergrenze von 10% pro Land angewandt.
Fondsmanager: -

Notizen

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