Mindestlohn oder Grundsicherung? Arbeiten lohnt sich
Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn haben einer neuen Studie zufolge deutlich mehr Geld zur Verfügung als Empfänger von Grundsicherung. Zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Wegen des Anstiegs des Mindestlohns sei der Lohnabstand im Vergleich zu 2025 sogar noch größer geworden - Regelsätze der Grundsicherung seien nämlich nicht gestiegen, hieß es.
Bettina Kohlrausch, Direktorin des WSI sagte, "der Streit um das Bürgergeld im vergangenen Jahr war ein eindrückliches Beispiel dafür, wie Sozialdebatten nicht geführt werden sollten: Vielfach wogen Vorurteile schwerer als Fakten". Sie betonte, "die Zahlen unserer neuen Studie zeigen erneut, dass Menschen in der Grundsicherung deutlich weniger Geld zur Verfügung haben als Erwerbstätige, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten".
Am 1. Juli 2026 hat die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende das Bürgergeld abgelöst. Wer arbeiten kann, soll künftig schneller vermittelt werden. Wer daran nicht mitwirkt, muss Kürzungen hinnehmen. Die Reform war vor allem ein Anliegen der Union.
Studie: Im Schnitt über 600 Euro mehr bei Vollzeitjob
Die Studie rechnet mit drei Fallbeispielen: Eine alleinstehende Person, eine alleinstehende Person mit fünfjährigem Kind und ein Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von fünf und vierzehn Jahren und einer in Vollzeit beschäftigten Person. In jedem Fall hatten die betrachteten Personen bei Vollzeitbeschäftigung und Mindestlohnvergütung mehr Geld zur Verfügung als im Falle des Bezugs von Grundsicherung.
Gerechnet wurde mit 38,19 Stunden Arbeitszeit pro Woche - der laut Studie durchschnittlichen betriebsüblichen Vollarbeitszeit. So kommt ein alleinstehender Mann mit Mindestlohn den Berechnungen zufolge auf 2.300,31 Euro brutto im Monat. Davon bleiben laut WSI nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben 1.653 Euro. Dagegen stünden dem Mann im Fall von Grundsicherung 563 Euro Regelsatz und im Bundesschnitt 467,37 Euro für die Unterkunft zu. Zusammen wären dies rund 1.030 Euro - 623 Euro weniger als im Job mit Mindestlohn.
Regionale Unterschiede
Einer Alleinerziehenden mit fünfjährigem Kind, die Vollzeit mit Mindestlohn arbeitet, stehen demnach durchschnittlich 757 mehr zur Verfügung als bei Grundsicherungsbezug. Berücksichtigt wurden dabei auch Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss. Im Fall des verheirateten Paars mit zwei Kindern ergab sich ein Lohnunterschied von 749 Euro im Bundesdurchschnitt, auch hier seien Sozialleistungen berücksichtigt worden, hieß es.
Allerdings gibt es regionale Unterschiede, die mit der Höhe von Mieten zu tun haben. Bei den Wohnkosten wurde mit den anerkannten Kosten bei der Grundsicherung gerechnet. Bei hohen Mietkosten fiel der Lohnunterschied laut Studie geringer aus als in Regionen mit niedrigen Mieten.
Im Landkreis München etwa kam die Studie auf den bundesweit geringsten Lohnabstand: In einem Single-Haushalt stehen einem Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn demnach rund 404 Euro mehr zur Verfügung als im Fall des Bezugs von Grundsicherung. Im Landkreis Nordhausen in Thüringen sei der Lohnabstand mit rund 755 Euro für den Single-Haushalt am größten./wum/DP/jha
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