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BER streicht Lärmzuschlag für Flüge am späten Abend

Spätabendliche Starts und Landungen am Hauptstadtflughafen BER werden für die Fluggesellschaften künftig günstiger. Die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) will den Lärmaufschlag streichen, der bislang für Flüge zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr fällig wird, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilte. Zuvor hatten der RBB und der "Tagesspiegel" berichtet.

Gleichzeitig sollen die Lärmentgelte am BER insgesamt um zehn Prozent steigen. Ihre Höhe bemisst sich an der Größe und der Lautstärke einzelner Flugzeuge; sie werden unabhängig von der Uhrzeit erhoben.

Leisere Flieger sollen bevorzugt werden

Mit der Umstellung sollen leisere Flugzeuge stärker bevorzugt werden. "Bisher zahlen Airlines abends einen Aufschlag, ganz egal, ob ihr Flugzeug leise oder laut ist", teilte die FBB mit. Für Starts und Landungen zwischen 22.00 Uhr und 23.59 Uhr fallen gestaffelt nach Uhrzeit zwischen 100 und 300 Prozent der eigentlichen Lärmentgelte an. Diese Aufschläge sollen nun wegfallen.

"Der Abendaufschlag hat fast ausschließlich Airlines getroffen, deren Flugzeuge über Nacht in Berlin bleiben", hieß es. Entweder haben die Flugzeuge am BER ihre Basis oder sie starten am frühen Morgen zu ihren großen Drehkreuzen. "In beiden Fällen müssen die Flugzeuge abends zurück zum BER, früher landen können sie kaum." Der Aufschlag habe daher nicht dazu geführt, dass abends weniger oder leiser geflogen werde, sondern vor allem die Gesellschaften belastet, die für die Anbindung des BER besonders wichtig seien.

37 Maschinen pro Abend

Im Schnitt landeten den Angaben zufolge 37 Flugzeuge pro Abend zwischen 22.00 und Mitternacht am BER. Wie viele es in Zukunft sein werden, hänge nicht von den Aufschlägen ab, sondern vom Flugverkehr in Schönefeld insgesamt. "Steigt oder sinkt die Zahl der Flüge insgesamt, entwickelt sich die Zahl der Abendflüge in der Regel entsprechend. Wir erwarten, dass das auch künftig so sein wird", teilte die FBB mit.

Am Nachtflugverbot ändere sich derweil nichts. Dieses gilt von Mitternacht bis 5.00 Uhr morgens. In der Stunde vor und nach dem Nachtflugverbot gelten bestimmte Vorgaben, wie viele Starts und Landungen erlaubt sind. Am Lärmaufschlag von Flügen in der Zeit des Nachtflugverbots ändert sich laut FBB nichts. Dieser werde auch künftig bei 500 Prozent des Lärmentgelts liegen.

Das zuständige Infrastrukturministerium des Landes Brandenburg hat die Änderungen den Angaben zufolge bereits genehmigt./maa/DP/jha

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AXC0175 2026-10-21/12:58

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