ROUNDUP: Aufseher brummen VW Millionenstrafe auf - Verstoß gegen Ad-hoc-Pflicht
Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht hat
Volkswagen
Der entsprechende Bescheid sei das Ergebnis einer Verständigung zwischen der Volkswagen AG und der Bafin zur Beendigung des Verfahrens, teilte ein Konzernsprecher mit. Unabhängig von der erfolgten Verständigung sei die Volkswagen AG allerdings unverändert der Rechtsauffassung, dass sie ihre Veröffentlichungspflichten eingehalten habe und sämtliche Marktteilnehmer durch die Veröffentlichung der Pressemitteilung ausreichend informiert worden seien.
Börsennotierte Unternehmen unterliegen in Deutschland der sogenannten Ad-hoc-Publizitätspflicht. Das heißt, dass nicht öffentliche Insiderinformationen, die den Aktienkurs in bedeutender Weise beeinflussen können, sofort ("ad-hoc") veröffentlicht werden müssen. Dazu zählt nach Angaben der Bafin auch eine deutliche Abweichung der Geschäftszahlen von der Markterwartung.
Die Ad-hoc-Publizitätspflicht ist Teil der Marktmissbrauchsverordnung. Verstößt ein Unternehmen dagegen, kann die Bafin dies mit einer Geldbuße bis höchstens 2,5 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Umsatzes ahnden.
Die Geldbuße wurde nach Angaben der Bafin bereits am 1. Oktober
festgesetzt. Am 3. März 2023 hatte Volkswagen die Anleger im
laufenden Handel mit einem optimistischen Ausblick auf das Jahr
überrascht. Die im Dax
ISIN DE0007664039
AXC0088 2026-10-09/10:47
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