Aufseher brummen Volkswagen Millionenstrafe auf - Verstoß gegen Ad-hoc-Pflicht
Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht hat
Volkswagen
Börsennotierte Unternehmen unterliegen in Deutschland der sogenannten Ad-hoc-Publizitätspflicht. Das heißt, dass nicht öffentliche Insiderinformationen, die den Aktienkurs in bedeutender Weise beeinflussen können, sofort ("ad-hoc") veröffentlicht werden müssen. Dazu zählt nach Angaben der Bafin auch eine deutliche Abweichung der Geschäftszahlen von der Markterwartung.
Die Ad-hoc-Publizitätspflicht ist Teil der Marktmissbrauchsverordnung. Verstößt ein Unternehmen dagegen, kann die Bafin dies mit einer Geldbuße bis höchstens 2,5 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Umsatzes ahnden.
Die Geldbuße wurde nach Angaben der Bafin bereits am 1. Oktober
festgesetzt. Am 3. März 2023 hatte Volkswagen die Anleger im
laufenden Handel mit einem optimistischen Ausblick auf das Jahr
überrascht. Die im Dax
ISIN DE0007664039
AXC0038 2026-10-09/07:52
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