Gericht kippt Münchner Mindestpreise für Uber und Co.
Das Verwaltungsgericht München hat Mindestpreise
für Plattformen wie Uber
Die seit Juli geltende Allgemeinverfügung sieht vor, dass sich die Preise für die Fahrdienste am Taxitarif orientieren, den die Stadt München per Satzung festgelegt hat. Dieser liegt demnach aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro, hinzu kommen 2,70 Euro pro Kilometer. Davor lagen die Kosten für die Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxi-Preisen.
"Die zuständige Kammer kam nach den im Eilverfahren anzuwendenden Maßstäben zu dem Schluss, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich insgesamt rechtswidrig ist, weil die Landeshauptstadt diese auch für einen Bereich außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches erlassen hat und der rechtswidrige Teil nicht abtrennbar ist", teilte das Gericht mit. Die Mindestpreise galten auch für Fahrten, die aus dem Münchner Stadtgebiet herausführten./bsj/DP/he
ISIN US90353T1007
AXC0274 2026-10-08/20:23
Relevante Links: Uber Technologies Inc.