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Entscheidung über Schmerzensgeld nach Germanwings-Absturz

Der Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine mit 150 Toten steht vor dem Ende: Noch am heutigen Vormittag um 11.00 Uhr verkündet das Landgericht Braunschweig seine Entscheidung.

30 Hinterbliebene hatten mehr als elf Jahre nach der Katastrophe Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Nach Überzeugung der Kläger wurde die Flugtauglichkeit des Copiloten damals nicht ausreichend überwacht.

Schon zum Prozessauftakt hatte das Gericht den Hinterbliebenen allerdings wenig Hoffnung gemacht. Die Kammer gehe davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, sagte die Richterin damals. Die Kläger könnten ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen. Verhandelt wird in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz in Braunschweig hat.

Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. 144 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte./tst/DP/zb

 ISIN  DE0008232125

AXC0045 2026-10-06/08:02

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