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BGH kippt Preiserhöhung bei Amazon-Prime

Eine Preiserhöhung des Online-Händlers Amazon für Prime-Abonnements vor vier Jahren ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) unwirksam. Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen demzufolge gegen das Transparenzgebot. (Az. III ZR 205/25)

Das Unternehmen mit Deutschland-Sitz in München kündigte an, den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anzupassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht. "Wir werden die entsprechenden Mitglieder vor ihrem nächsten Zahlungstermin zum aktuellen Stand informieren", teilte eine Amazon-Sprecherin mit. Schon gezahlte Gebühren seien Gegenstand eines gesonderten Verfahrens.

Verbraucherzentrale NRW in allen Instanzen erfolgreich

Amazon hatte den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland im September 2022 erhöht, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Er stieg bei jährlicher Abrechnung von 69 Euro auf 89,90 Euro, bei monatlicher Zahlung von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ging dagegen gerichtlich vor. Ihren Angaben nach sind Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. Das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärten die beanstandete Preisanpassungsklausel für unwirksam. Dagegen wollte sich Amazon nun in Karlsruhe am BGH wehren - jedoch ohne Erfolg./cr/DP/nas

 ISIN  US0231351067

AXC0219 2026-10-01/16:00

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