, dpa-AFX

USA sanktionieren Helfer von proiranischen Milizen

Die USA haben weitere Sanktionen gegen Unterstützer proiranischer Milizen verhängt, um Teheran wirtschaftlich zu isolieren. Das US-Finanzministerium setzte Maßnahmen gegen Organisationen und Einzelpersonen um, die die Miliz Kataib Hisbollah und die libanesische Hisbollah unterstützen, wie aus einer Mitteilung hervorging. Das Ressort von Finanzminister Scott Bessent warf den Gruppierungen vor, den "destabilisierenden Einfluss" des Irans im Nahen Osten zu verstärken und Teheran bei der Umgehung von Sanktionen zu unterstützen.

Demnach sind die Organisationen im Irak, im Libanon, in den Vereinigten Arabischen Emiraten und in der Türkei angesiedelt. "Die heutigen Sanktionen treffen den Kern von Irans gefährlichsten Stellvertreterorganisationen", hieß es.

Die irakische Kataib Hisbollah ist den Angaben nach "eine führende militante Gruppierung innerhalb der sogenannten "Achse des Widerstands"". Zu dem regionalen Netzwerk aus vom Iran unterstützten Milizen zählen auch die im Jemen kämpfende Huthi-Miliz. Teheran unterstützt die Huthi ähnlich wie die Hisbollah im Libanon mit Waffen, Technologie, Fachwissen und finanziell.

USA verstärken Sanktionen nach und nach

Erst am Dienstag hatten die USA mehrere wichtige Fluggesellschaften des Irans mit Sanktionen belegt. Neu auf die US-Sanktionsliste gesetzt wurden 27 iranische Airlines, darunter die Gesellschaften Kish Airlines, Iran Air Tour und ATA Airlines.

Mehrere der größten iranischen Fluggesellschaften, darunter Mahan Air, Iran Air und Meraj Air, standen bereits zuvor auf US-Sanktionslisten. Neu ist, dass Washington nun deutlich breiter gegen den gesamten Luftfahrtsektor vorgeht. Die neuen Maßnahmen erfassen einen deutlich größeren Teil des iranischen Luftverkehrs. Auch ausländischen Unternehmen und Banken drohen Konsequenzen, wenn sie Geschäfte mit den betroffenen Airlines weiterführen./ngu/DP/nas

AXC0295 2026-09-10/22:53

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.