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Abgasskandal - Rekord an österreichischen Dieselverfahren beim EuGH / Inzwischen legen auch Gerichte erster Instanz EuGH Fragen vor - Anwalt Poduschka: Automobilhersteller wollen EU-weit bindende Entscheidungen verhindern

Rund um die Dieselaffäre ist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine außergewöhnlich hohe Zahl an Vorabentscheidungsersuchen aus Österreich anhängig. Rechtsanwalt Michael Poduschka sprach gegenüber der APA von einer Größenordnung, "die alle Rekorde sprengt". Demnach waren Anfang September rund 960 Verfahren beim EuGH registriert, davon über 400 Dieselverfahren, die fast ausschließlich aus Österreich stammten.

Zum Vergleich: 2024 wurden dem Anwalt zufolge beim Europäischen Gerichtshof insgesamt 573 Vorabentscheidungsverfahren aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten eingeleitet und nur 39 davon kamen aus Österreich. Vorabentscheidungsersuchen sind Anfragen nationaler Gerichte an den EuGH, um vor der heimischen Urteilsfindung zu klären, wie EU-Recht richtig ausgelegt werden soll. Letztinstanzliche Gerichte sind bei ungeklärten EU-rechtlichen Fragen grundsätzlich zur Vorlage an den EuGH verpflichtet, Untergerichte können vorlegen, müssen aber nicht.

2015 war bekannt geworden, dass Motoren der VW-Gruppe - und von anderen Autofirmen - im realen Fahrbetrieb regelmäßig die Abgasreinigung ausschalten und daher bei weitem nicht die versprochenen niedrigen Abgaswerte erreichen. Poduschkas Kanzlei vertritt hunderte Dieselfahrzeug-Besitzer, die sich wegen der zu hohen Abgaswerte getäuscht fühlen und Schadenersatz fordern. Die Verfahren vor österreichischen Gerichten werfen dabei zahlreiche europarechtliche Fragen auf.

Auch Gerichte erster Instanz legen EuGH nun Fragen vor

Zur Klärung der offenen Rechtsfragen hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) 2024 und 2025 in rund 20 Verfahren den EuGH um "Vorabentscheidung" ersucht. In der Folge wurden laut Poduschka hunderte Einzelverfahren gegen verschiedene Automobilhersteller unterbrochen, um die Entscheidungen des EuGH abzuwarten. Dazu sei es allerdings nie gekommen, nachdem VW die beim EuGH anhängigen Verfahren "abdrehte", bevor der EuGH Stellung beziehen konnte, indem der Autohersteller die Ansprüche der jeweiligen Kläger anerkannte und die eingeklagten Beträge bezahlte, so der Anwalt.

In einer früheren Stellungnahme verwies VW gegenüber der APA darauf, dass man an einer "sachgerechten und effizienten Erledigung laufender Verfahren" interessiert sei und sich dazu entschieden habe, "einzelne Verfahren zu beenden und damit den Europäischen Gerichtshof zu entlasten".

Da die europarechtlichen Fragen weiterhin offen sind, seien - anders als bisher üblich - viele österreichische Richterinnen und Richter von Gerichten erster Instanz nun dazu übergegangen, ihre zuvor unterbrochenen Verfahren dem EuGH vorzulegen, erklärt Poduschka. Ein Blick in das Rechtsinformationssystem InfoCuria des EuGH bestätigt dies: Viele Vorabentscheidungsersuchen rund um die Dieselaffäre kommen von Bezirksgerichten aus ganz Österreich.

Anwalt: Automobilhersteller wollen EuGH-Entscheidungen verhindern

Indes versucht laut Poduschka nun auch BMW, beim EuGH anhängige Dieselverfahren systematisch aus der Welt zu schaffen. BMW trete mit Vergleichsangeboten an klagende Autobesitzer heran, bevor der EuGH über die ihm vorgelegten Fragen entscheiden kann. Gegen eine Einmalzahlung und einen Teil der Verfahrenskosten sollen Kläger im Gegenzug auf sämtliche Ansprüche verzichten und eine Verschwiegenheitsklausel unterzeichnen, geht aus einem entsprechenden Schreiben von BMW an einen Autobesitzer hervor. BMW selber verwies auf Anfrage der APA darauf, dass man sich zu laufenden Verfahren nicht äußere.

Poduschka hegt den "dringenden Verdacht", dass die Automobilhersteller sich untereinander abstimmen, um jene österreichischen Anlassverfahren zu beseitigen, anhand derer der EuGH Grundsatzfragen zum Dieselskandal EU-weit bindend entscheiden könnte. Ob tatsächlich Absprachen zwischen einzelnen Herstellern bestehen, müsse erst geprüft werden, Poduschkas Kanzlei werde aber eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung an die EU-Kommission übermitteln. Es sei auffällig, dass inzwischen unterschiedliche Hersteller nach ähnlichen Mustern versuchten, wichtige Anlassverfahren vor einer Entscheidung des EuGH zu erledigen, hielt der Anwalt fest. Damit verhinderten sie laut ihm, dass der EuGH Rechtsfragen beantwortet, die für tausende Autokäufer und die gesamte europäische Rechtsprechung von Bedeutung sind.

sag/bel

 ISIN  DE0007664039  DE0005190003
 WEB   http://curia.europa.eu/
       http://www.volkswagenag.com
       http://www.bmwgroup.com/

Relevante Links: BMW AG, Volkswagen AG

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