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ROUNDUP: Klagen gegen Mindestpreise für Uber und Co.

Die Mindestpreise für Uber und Co. in München werden zum Fall für die Justiz. Am Verwaltungsgericht sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin drei Eilverfahren gegen die entsprechende Allgemeinverfügung anhängig, die seit dem 4. Juli gilt.

Seither müssen sich die Preise für die Fahrdienste in der bayerischen Landeshauptstadt am Taxitarif orientieren, den die Stadt per Satzung festgelegt hat. Dieser liegt demnach aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro, hinzu kommen 2,70 Euro pro Kilometer.

Die Mindestpreise für Uber, Bolt und Co. sind etwas niedriger: Für sie sollen die "für Taxen obligatorischen Zuschläge nicht berechnet" werden. Dadurch ergibt sich - bei Fahrten, die kurzfristiger als eine Stunde vor Abfahrt gebucht werden - ein Grundpreis von künftig 5,13 Euro. Dazu kommt ein Kilometerpreis: Bis einschließlich sieben Kilometern liegt er bei 2,43 Euro, für Strecken darüber hinaus bei 2,25 Euro.

Bislang hatten die Kosten für die Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxi-Preisen gelegen. Das hatte ihnen starkes Wachstum gebracht.

Zoll: Fahrdienste verstießen gegen Mindestlohn

Allerdings verstießen die Fahrdienste nach Erkenntnissen des Hauptzollamtes München "fast flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften". Auch das Mindestlohngesetz sei regelmäßig missachtet worden. Taxifahrerinnen und -fahrer hatten deshalb demonstriert, einen fairen Wettbewerb und Mindestpreise verlangt.

Und für die Stadt gab es noch einen weiteren Grund für die Einführung der Mindestpreise. Sie befürchtete, dass die billigen Transportmittel dem öffentlichen Nahverkehr Konkurrenz machen könnten. Dabei will die Stadt den Individualverkehr nach und nach reduzieren, für eine bessere Luft, weniger Lärm und weniger Überhitzung.

Bolt: Markt in München eingebrochen

Nach Angaben des Fahrdienstleisters Bolt ist die Nachfrage seit der Neuregelung vor einem Monat um 44 Prozent eingebrochen. "Innerhalb weniger Wochen wurde damit nahezu ein ganzes Jahr Marktwachstum ausgelöscht", teilte das Unternehmen mit. "Gleichzeitig fanden rund 40.000 Fahrten überhaupt nicht mehr statt - ein Hinweis darauf, dass viele Menschen angesichts der höheren Preise ganz auf diese Mobilitätsoption verzichtet haben."

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Stadt kontrolliert mit Stichproben, ob die Neuregelung eingehalten wird. "Ergebnisse können wir aufgrund laufender Gerichtsverfahren aktuell nicht veröffentlichen", sagte eine Referatssprecherin. Laut "Marktbeobachtung" des Taxi-Vermittlers Freenow orientieren sich "rund 50 Prozent der angebotenen Fahrten nicht am gesetzlichen Mindestpreis und unterbieten diesen illegal". Dabei gebe es deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern.

Erste Effekte spürbar

Taxiunternehmen hätten der Stadt aber mitgeteilt, dass die Auswirkungen der Mindestfahrpreise "für die Taxiunternehmen leicht spürbar" seien, hieß es aus dem KVR. Der Taxi-Vermittler Freenow spricht dagegen von einem "klaren, positiven Effekt auf das klassische Taxigewerbe". Unter anderem berichtete er jüngst, von einem deutlichen Anstieg der Neukunden in der eigenen App sowie einer etwas höheren Nachfrage im Nachtgeschäft.

München ist nicht die einzige Stadt, in der es Mindestpreise für Fahrdienste gibt - und auch nicht die einzige, in der diese die Justiz beschäftigen. Tatsächlich haben Gerichte in Leipzig, Essen und vor wenigen Tagen auch in Köln die Mindestpreise wieder gekippt. Die Gerichtsentscheidungen dort beziehen sich allerdings nicht auf den Mindestpreis an sich, sondern vor allem auf die konkrete Ausgestaltung vor Ort.

Es kommt nicht nur auf den Preis an

Die aktuellen Probleme des Taxigewerbes in München und anderswo liegen allerdings nicht nur am Preis, wie ein Diskussionspapier des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) nahelegt. Dafür waren im Juni im Rhein-Main-Gebiet knapp 900 Passanten und Taxi-Fahrgäste in einer nicht repräsentativen Erhebung befragt worden.

Der Preis stellt sich dabei durchaus als wichtiges Kriterium heraus: "Mehr als 39 Prozent aller Befragten assoziieren mit dem Thema Taxi unmittelbar hohe Kosten beziehungsweise das Attribut "zu teuer"", schreiben die Autorinnen und der Autor.

Nachholbedarf bei Kommunikation und Buchungswegen

Allerdings zeigen sich auch andere Aspekte: "Die zentrale Herausforderung des Taxigewerbes besteht damit nicht allein im Preiswettbewerb, sondern in der Anpassung an veränderte Erwartungen an Buchung, Kommunikation und Bezahlung", heißt im Diskussionspapier.

Es mangele an digitalen Vermittlungswegen für Taxifahrten. Festpreise, mit denen Fahrgäste schon vor der Fahrt wissen, was sie kosten wird, gibt es zwar in einigen Städten, aber längst nicht überall. "Die Zukunft des Taxis liegt nicht in einer Belebung tradierter Strukturen, sondern sie hängt von der Fähigkeit ab, sich als moderne, verlässliche und leicht zugängliche Mobilitätsdienstleistung zu positionieren."/bsj/DP/men

 ISIN  US90353T1007

AXC0120 2026-08-10/11:54

Relevante Links: Uber Technologies Inc.

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