324.000 Kläger verlieren Prozess um Reklame auf Amazon Prime
Die Verbraucherzentrale Sachsen und fast 324.000
angeschlossene Kläger haben einen Zivilprozess um die Werbespots auf
dem Amazon
2,99 Euro mehr für Werbefreiheit
Der Sachverhalt: Prime Video war ursprünglich weitestgehend werbefrei. Amazon hatte Anfang 2024 seine damals 17 Millionen Prime Kunden per Mail informiert, dass ab Februar des betreffenden Jahres in begrenztem Umfang Werbung gesendet würde. Wer keine Werbeunterbrechungen im Programm sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen. Laut Urteil hat Amazon die Verbraucherinnen jedoch nicht in die Irre geführt.
Eine Rolle in dem Prozess spielte auch die Tatsache, dass Amazons Prime-Angebot mehr umfasst als nur den Videodienst, unter anderem die kostenfreie Lieferung von Bestellungen auf dem Online-Marktplatz des US-Konzerns. Die Richter gehen davon, dass ein Teil der Prime-Kunden den Streamingdienst gar nicht nutzt.
Verbraucherzentrale enttäuscht
Die Verbraucherzentrale in Leipzig warf dem Gericht anschließend vor, "die berechtigten Erwartungen von Millionen Verbrauchern nicht ausreichend" zu berücksichtigen. "Prime Video wurde über Jahre faktisch als werbearmer bzw. werbefreier Premium-Streamingdienst beworben und genutzt", hieß es in der Stellungnahme des Vorstands Michael Hummel. "Verbraucher dürfen nicht damit rechnen müssen, dass ein laufendes Abo während der Vertragslaufzeit durch zusätzliche Werbung und den Wegfall von Funktionen entwertet wird."
Juristisches Knäuel voraussichtlich noch lange nicht entwirrt
Die Niederlage der Verbraucherzentrale ist zwar ein Erfolg für Amazon, doch geklärt ist die Rechtslage längst nicht, da auf mehreren Ebenen Prozesse laufen. Die sächsische Verbraucherzentrale hat parallel noch eine sogenannte Abschöpfungsklage gegen Amazon eingereicht, mit dem Ziel, dass das Unternehmen die Gebühren für werbefreies Fernsehen zurückzahlen soll. Und außerdem hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen parallel eine Unterlassungsklage gegen Amazon vor dem Landgericht München I eingereicht - und in erster Instanz gewonnen. Auch diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Amazon in Berufung ging. Beide Verfahren laufen laut sächsischer Verbraucherzentrale weiter./cho/DP/mis
ISIN US0231351067
AXC0148 2026-07-17/13:59
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