Die Schweizer Wettbewerbshüter ermitteln gegen den
Techkonzern Google . Es geht um die
Google-Suchmaschine, die seit einiger Zeit in der Schweiz auf
Android-Handys als Standard festgelegt ist. Nutzer haben keine Wahl
mehr. Deshalb eröffnete die Wettbewerbskommission (Weko) eine
sogenannte Vorabklärung, wie sie mitteilte.
Die Alphabet -Tochter habe in der Schweiz vor kurzem
die Funktion "Choice Screen" abgeschafft, hieß es zur Begründung. In
der EU ist sie weiter verfügbar. Damit können Nutzer bei der
Ersteinrichtung eines neuen Android-Geräts selbst festlegen, was
ihre Standard-Suchmaschine werden soll. In der Schweiz seien sie nun
auf die Suchmaschine Google Search festgelegt.
"Durch die Abschaffung dieser Funktion könnte die Sichtbarkeit von
Suchmaschinen, die mit Google konkurrieren, bei der Einrichtung des
Geräts eingeschränkt und damit die Markteintrittsbarrieren erhöht
werden", schreibt die Weko. Die Vorabklärung soll klären, ob es
Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
gibt./oe/DP/mis