ROUNDUP 2: Prien will Unterhaltsvorschuss kürzen - Widerstand wächst
(Aktualisierung: 4. Absatz ergänzt; Text durchgehend gekürzt)
BERLIN/SCHWERIN (dpa-AFX) - Gegen die von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) geplanten Einsparungen beim staatlichen Unterhaltsvorschuss regt sich Widerstand. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) - früher einmal selbst Bundesfamilienministerin - lehnt den Vorschlag rundheraus ab. Sie sagte laut Mitteilung, wer beim Unterhaltsvorschuss kürze, bestrafe Alleinerziehende, die alles alleine stemmen müssten, sowie ihre Kinder - "das ist falsch".
Nach den Plänen Priens soll der Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. anstatt bis zum 18. Geburtstag von Kindern gezahlt werden. Hintergrund sind nach Angaben ihres Ministeriums die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss hätten sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss habe sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt.
Brantner: "Wirklich eine Schweinerei"
Die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner nannte den Vorstoß "eine Schweinerei". Die Bundesregierung versuche generell, ihren Haushalt auf dem Rücken von Familien und vor allem Alleinerziehenden zu sanieren. Sinnvoller wären konkrete Maßnahmen, damit sich der Staat den Vorschuss, da wo beim unterhaltspflichtigen Elternteil Geld vorhanden sei, zurückholen könne. Dafür müsse etwa der Datenaustausch zwischen den Behörden verbessert, die Verjährungsfrist von drei Jahren verlängert und der Inkasso-Prozess effizienter gestaltet werden.
Die SPD-Familienpolitikerin Jasmina Hostert forderte im Sender Welt TV, der Staat müsse die Konsequenzen für das Nichtzahlen von Unterhalt deutlich erhöhen. Ein Stadionverbot könne dabei eine bessere Maßnahme sein als etwa ein Führerscheinentzug oder andere Strafmaßnahmen. "Ich würde sogar so weit gehen bis zu einem Schufa-Eintrag."
Bis 2017 gab es Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag
Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Vorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil - in der Praxis oftmals die Väter - nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt. Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle.
Vor der 2017 wirksam gewordenen Reform gab es Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) zeigte sich entsetzt über Priens Ankündigung. Die Bundesvorsitzende des Verbands, Daniela Jaspers sagt, ausgerechnet bei den Kindern mit dem höchsten Armutsrisiko zu sparen, sei vollkommen inakzeptabel./abc/DP/he
AXC0225 2026-07-13/18:05