ROUNDUP: Koalition will Verstaatlichung von Mietwohnungen verbieten
Mit einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft und
einem Enteignungsverbot für Mietwohnungsbestände von
Immobilienunternehmen will die Koalition für Rechtssicherheit und
mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen. Zu den Beschlüssen, auf die sich
die Spitzenvertreter von CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss
geeinigt haben, gehört die Gründung einer "Wohnungsbaugesellschaft
für bezahlbares Wohnen" (WBG). Vonovia
Deren Ziel sei es, "vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt", hieß es. Sie solle den sozialen Wohnungsbau sowie serielles Bauen unterstützen und insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel aktiv werden.
Gleichzeitig will die Koalition den seit Jahren vor allem von der Linkspartei propagierten Überlegungen zur Enteignung von Konzernen mit großen Mietwohnungsbeständen endgültig einen Riegel vorschieben. "Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist", heißt es in den Beschlüssen des Koalitionsausschusses.
Wunsch der Bauminister
Damit reagiert die Koalition auf einen Wunsch der Bauministerkonferenz. Die Länderminister hatten die Bundesregierung gebeten, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Wert von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt nachhaltig zu schützen. "Vergesellschaftungen gefährden den Wohnungsbau und machen das Wohnen noch teurer", sagte Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU). Darüber hinaus gefährdeten solche Debatten das Vertrauen in die Stabilität des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Neben NRW war vor allem Bayern auf die Barrikaden gegangen und hatte für den Fall, dass etwas Entsprechendes in Berlin umgesetzt werden sollte, eine Normenkontrollklage angekündigt.
Merz: Im Ausland fragt man, was da los ist
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte, entsprechende Bestrebungen auf Landesebene hätten dazu geführt, dass "in der ganzen Welt gefragt wird, was ist in Deutschland los, müssen wir in Deutschland mit Enteignungen rechnen". Jedes Bundesland könne machen, was es wolle. Wenn aber Entscheidungen auf Landesebene dazu führten, dass man in ganz Deutschland ein Problem bekomme, sei es richtig, auf Bundesebene darauf zu reagieren. Der Kanzler fügte hinzu: "Und in diesem sehr konkreten Fall reagieren wir mit einem Gesetz, das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet - und das können wir bundesrechtlich regeln".
Vor allem ein Berliner Thema
Die Berliner Bevölkerung hatte sich 2021 mehrheitlich für die
Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. Damit wurde der
damalige Berliner Senat aufgefordert, "alle Maßnahmen einzuleiten",
die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich
sind, und dazu ein Gesetz zu erarbeiten. Allerdings war das Votum
für die Politik rechtlich nicht bindend. Im vergangenen September
legte die Berliner Initiative "Deutsche Wohnen
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