, APA

Wero - Erste Bank, RBI und drei Raiffeisen-Landesbanken steigen ein / Die European Payments Initiative baut ihren Kreis aus

Die Erste Bank, die Raiffeisen Bank International (RBI) und drei Raiffeisen-Landesbanken steigen bei der European Payments Initiative (EPI), den Gründern des europäischen Online-Zahlungssystems Wero, als Gesellschafter ein. Das teilte EPI am Montag in einer Aussendung mit. Damit ist ein weiterer Schritt für die Einführung des Zahlungssystems, das Platzhirschen aus den USA wie PayPal, Mastercard und Visa Paroli bieten will, für Konsumenten in Österreich gesetzt.

"Mit rund 9 Millionen Einwohnern stellt Österreich einen strategischen Wachstumsmarkt für Wero dar und unterstützt damit das Ziel des Unternehmens, eine führende paneuropäische Zahlungslösung aufzubauen", schreibt die EPI in der Aussendung. Wero hat laut Angaben der EPI bereits mehr als 55 Millionen Nutzerinnen und Nutzer. Neben der Erste Bank steigen aus dem Raiffeisen-Imperium die RBI, die Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien, die Raiffeisen Landesbank Oberösterreich sowie die Raiffeisen Landesbank Steiermark als Gesellschafter bei der Initiative ein. Die RBI ist der EPI bereits im Vorjahr beigetreten und bietet Wero für ihr Händlernetzwerk an.

Wero ermöglichst Zahlungen in Echtzeit per Handynummer oder E-Mail innerhalb Europas und ist für Konsumenten bereits in Frankreich, Deutschland oder Belgien verfügbar. Entwickelt wurde Wero von der European Payments Initiative (EPI), die ein Zusammenschluss von europäischen Banken und Zahlungsdienstleistern ist. Ziel der EPI ist die Stärkung von Europas Unabhängigkeit im Zahlungsverkehr.

bel/kre

 ISIN  AT0000606306
 WEB   https://www.sparkasse.at/
       http://www.rbinternational.com/
       http://www.raiffeisenbank.at
       http://www.rlbooe.at
       http://www.raiffeisen.at/rlb-steiermark

Relevante Links: Raiffeisen Bank International AG

Copyright APA. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von APA ist nicht gestattet.