EQS-Adhoc: MAHLE platziert erfolgreich eine Aufstockung ihrer Anleihe mit Fälligkeit 2032 im Gesamtnennbetrag von 200 Millionen Euro und gibt Teilrückkaufangebot für ihre Anleihe mit Fälligkeit 2028 bekannt (deutsch)
MAHLE platziert erfolgreich eine Aufstockung ihrer Anleihe mit Fälligkeit 2032 im Gesamtnennbetrag von 200 Millionen Euro und gibt Teilrückkaufangebot für ihre Anleihe mit Fälligkeit 2028 bekannt
EQS-Ad-hoc: MAHLE GmbH / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige MAHLE platziert erfolgreich eine Aufstockung ihrer Anleihe mit Fälligkeit 2032 im Gesamtnennbetrag von 200 Millionen Euro und gibt Teilrückkaufangebot für ihre Anleihe mit Fälligkeit 2028 bekannt
10.06.2026 / 21:45 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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MAHLE platziert erfolgreich eine Aufstockung ihrer Anleihe mit Fälligkeit 2032 im Gesamtnennbetrag von 200 Millionen Euro und gibt Teilrückkaufangebot für ihre Anleihe mit Fälligkeit 2028 bekannt
Stuttgart, 10. Juni 2026 - Die MAHLE GmbH (die "Gesellschaft") hat heute erfolgreich eine Aufstockung ihrer bestehenden Schuldverschreibungen mit Fälligkeit im Jahr 2032 im Gesamtnennbetrag von 200 Millionen Euro (die "Neuen Schuldverschreibungen") platziert und wird den Inhabern der nach einem im letzten Jahr durchgeführten Teilrückkaufangebot noch ausstehenden rund 450 Millionen Euro unbesicherten 2,375 % Schuldverschreibungen mit Fälligkeit im Jahr 2028 (ISIN XS2341724172, die "Bestehenden Schuldverschreibungen") ein Angebot zum teilweisen Rückkauf von bis zu 250 Millionen Euro gegen Barzahlung unterbreiten (das "Rückkaufangebot").
Das Rückkaufangebot wird voraussichtlich heute beginnen und, vorbehaltlich einer Verlängerung oder Verkürzung der Frist, voraussichtlich am 18. Juni 2026, 17:00 (MESZ) enden. Der Rückkaufspreis für jede wirksam angebotene und zum Rückkauf angenommene Bestehende Schuldverschreibung beträgt 98,800 % des Nennbetrags. Der Abschluss des Rückkaufangebots unterliegt bestimmten Vollzugsbedingungen, einschließlich der erfolgreichen Ausgabe der Neuen Schuldverschreibungen.
Die Neuen Schuldverschreibungen werden mit den gleichen Konditionen wie die von der Gesellschaft im Juni 2025 im Gesamtnennbetrag von 300 Millionen Euro platzierten unbesicherten 7,125 % Schuldverschreibungen mit Fälligkeit im Jahr 2032 (ISIN XS3108519227) ausgegeben. Der finale Emissionspreis der Neuen Schuldverschreibungen beträgt 104,500 % ihres Nennbetrags. Dies entspricht einer Rendite von 5,87 % bis zu einer möglichen Kündigung zum 15. Juli 2030 (yield-to-worst).
Die Neuen Schuldverschreibungen wurden im Rahmen einer Privatplatzierung ausschließlich qualifizierten Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten (Regulation S). Die Neuen Schuldverschreibungen sollen in den Handel an der The International Stock Exchange einbezogen werden.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös, neben zusätzlichen Barmittelbeständen, für das Rückkaufangebot sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.
WICHTIGER HINWEIS
Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar, noch enthält sie ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung, und sie sollte auch nicht als solches ausgelegt werden. Im Zusammenhang mit diesen Transaktionen wurde und wird es kein öffentliches Angebot der Neuen Schuldverschreibungen geben. Die Neuen Schuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen öffentlich angeboten werden, die den Emittenten der Neuen Schuldverschreibungen verpflichten würden, einen Prospekt oder ein Angebotsdokument in Bezug auf die Neuen Schuldverschreibungen in dieser Jurisdiktion zu erstellen oder zu registrieren.
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung sowie das Angebot und der Verkauf der Neuen Schuldverschreibungen können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlich eingeschränkt sein. Alle Personen, die diese Bekanntmachung lesen, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten.
Weder diese Ankündigung noch das Tender Offer Memorandum stellen ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Alle Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") oder den Gesetzen eines Bundesstaates innerhalb der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht befreit oder sie unterliegen nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act. Es erfolgt kein Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in irgendeiner anderen Jurisdiktion, in der das Angebot oder der Verkauf der hierin beschriebenen Wertpapiere nach geltendem Recht verboten wäre, verbreitet oder versandt werden und dürfen nicht an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder versandt werden. Die Neuen Schuldverschreibungen wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act oder Wertpapiergesetzen eines Staates oder eines anderen Gerichtsstands der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder an, oder für Rechnung oder zugunsten von, Personen der Vereinigten Staaten, angeboten, verkauft oder geliefert werden. Die Neuen Schuldverschreibungen werden nur außerhalb der Vereinigten Staaten unter Berufung auf Regulation S des Securities Act angeboten und verkauft. Diese Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum darf nicht an eine Person innerhalb der Vereinigten Staaten oder sonst irgendeiner Person, außer im Rahmen einer Offshore Transaction gemäß den Bestimmungen der Regulation S des Securities Act, überreicht oder übersandt werden.
Die Neuen Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 von Richtlinie 2014/65/EU ("MiFID II"); (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97, soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 ("EU Prospektverordnung") in ihrer geänderten und ergänzten Fassung. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Neuen Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Neuen Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Im Vereinigten Königreich wird diese Bekanntmachung nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) Berufserfahrung in Anlagefragen haben (als professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA") (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Financial Promotion Order") fallen), (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Financial Promotion Order fallen ("high net worth companies, unincorporated associations, etc."), (iii) sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden oder (iv) Personen sind, denen eine Einladung oder ein Anreiz zur Ausübung einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Schuldverschreibungen auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder mitgeteilt werden kann (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Neuen Schuldverschreibungen stehen nur Relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb einer solchen Neuen Schuldverschreibung wird nur gegenüber Relevanten Personen abgegeben. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht auf Grund dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich auf sie verlassen. Die Neuen Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich bestimmt und sollten Kleinanlegern im Vereinigten Königreich nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Punkt (8) Artikel 2 von Verordnung (EU) 2017/565 soweit es Bestandteil nationalen Rechts kraft des European Union (Withdrawal) Act 2018 ist ("EUWA"); (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der FSMA und jeglicher anderen Vorschrift oder Richtlinie der FSMA zur Implementierung der Richtlinie (EU) 2016/97, soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Punkt (8) Artikel 2 von Verordnung (EU) 600/2014 soweit es Gegenstand nationalen Rechts kraft EUWA ist ("UK MiFIR"); oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne von Paragraph 15 von Schedule 1 der Public Offers and Admission to Trading Regulations 2024. Entsprechend wurde kein nach der PRIIPs-Verordnung, soweit diese Bestandteil nationalen Rechts kraft des EUWA ist ("UK PRIIPs-Verordnung"), erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Neuen Schuldverschreibungen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Neuen Schuldverschreibungen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich nach der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Das Rückkaufangebot wird nicht, und wird auch zukünftig nicht, weder direkt noch indirekt, noch unter Verwendung von Post, oder mit sonstigen Mitteln oder Instrumenten des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels von den, oder Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der, in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten gemacht. Dies schließt Faxübertragung, E-Mail, Telex, Telefon, Internet und andere Formen der elektronischen Kommunikation ein, ist jedoch nicht darauf beschränkt. Die Bestehenden Schuldverschreibungen dürfen im Rahmen des Rückkaufangebots nicht durch eine solche Verwendung, ein solches Instrument oder eine solche Einrichtung aus oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder durch Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in den Vereinigten Staaten angeboten werden. Dementsprechend werden Kopien der Einladung zum Rückkauf und sämtlicher anderer Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot weder direkt noch indirekt per Post verschickt oder auf andere Weise übermittelt, verteilt oder weitergeleitet (einschließlich, ohne Einschränkung, von Depotbanken oder Nominees oder Treuhändern) in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in den Vereinigten Staaten und dürfen dies auch nicht. Jegliche vermeintliche Andienung der Bestehenden Schuldverschreibungen in das Rückkaufangebot das direkt oder indirekt in einem Verstoß gegen diese Beschränkungen resultiert ist ungültig und jede vermeintliche Andienung der Bestehenden Schuldverschreibungen, das von einer in den Vereinigten Staaten ansässigen Person oder einem Vertreter, Treuhänder oder sonstigem Vermittler vorgenommen wird, der auf nicht-diskretionärer Basis für einen aus innerhalb der Vereinigten Staaten instruierenden Auftraggeber handelt sind ungültig und werden nicht akzeptiert.
Jeder Inhaber der Bestehenden Schuldverschreibungen der am Rückkaufangebot teilnimmt versichert, dass er sich nicht in den Vereinigten Staaten aufhält und sich am Rückkaufangebot nicht aus den Vereinigten Staaten beteiligt oder dass er nach freiem Ermessen und nicht auf Weisung eines Prinzipals zur Teilnahme am Rückkaufangebot aus den Vereinigten Staaten agiert.
Kontakt: Florian Ulrich Head of Group Financing & Investor Relations
MAR.Compliance@mahle.com
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