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BVwG - Kein Verfahren gegen Manner wegen Finanzberichten 2020/2021 / FMA hatte in Jahresbericht 2020 und Halbjahresbericht 2021 Fehler festgestellt

Es wird kein Verfahren gegen den Süßwarenhersteller Manner wegen seiner Finanzberichte aus 2020 und 2021 geben. Das hat laut einer Aussendung von Manner das Bundesverwaltungsgericht (BWvG) entschieden. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte den Jahresbericht 2020 und den Halbjahresbericht 2021 als fehlerhaft kritisiert. Manner hat dagegen berufen und nun Recht bekommen. Ein Verwaltungsstrafverfahren nach § 141 Börsegesetz wurde von der FMA nicht eingeleitet, teilte Manner mit.

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 ISIN  AT0000728209
 WEB   http://www.manner.at
       http://www.fma.gv.at

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