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Grasser-Privatkonkurs: 35,6 Mio. an Forderungen, 23,1 Mio. anerkannt / Grasser wie erwartet nicht erschienen

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Neu: Nach Beendigung der Tagsatzung - durchgehend neu
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Die erste Prüfungstagsatzung im Privatkonkursverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/dann ÖVP-nahe) ist Dienstagvormittag am Bezirksgericht in Kitzbühel über die Bühne gegangen. Wie erwartet wurden dabei von acht Gläubigern mehr als 35,6 Mio. Euro an Forderungen angemeldet. 23,1 Mio. Euro wurden letztlich vom Insolvenzverwalter anerkannt. Grasser war - wie im Vorfeld angekündigt - nicht zu der mehr als eineinhalbstündigen Verhandlung erschienen.

Hauptgläubigerin im Insolvenzverfahren gegen den früheren Finanzminister (2000 bis 2007) ist die Republik Österreich. Zum einen werden 12,9 Mio. Euro an Schadensersatz aus dem Buwog-Strafverfahren begehrt. Zum anderen besteht eine Steuerforderung der Finanz über 10,1 Mio. Euro. Diese Ansprüche wurden vom Innsbrucker Insolvenzverwalter Herbert Matzunski allesamt als berechtigt angesehen. Insgesamt 15 Forderungen waren in dem Verfahren gegen den 57-jährigen früheren Spitzenpolitiker angemeldet worden.

Bestritten wurde hingegen ein bedingter Anspruch bzw. eine bedingte Forderung über knapp 12,5 Mio. Euro gegen Grasser, die dem Vernehmen nach der ebenfalls im Buwog-Prozess verurteilte Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics gestellt hatte. Damit hält sich dieser den Weg des Regresses bei Grasser offen. Denn die idente Forderung in der Höhe war ja bereits von der Republik angemeldet worden. Das heißt: Sollte Grasser die Forderung nicht begleichen können und dann eventuell Petrikovics "zum Handkuss" kommen, könnte dieser wiederum einen Ersatzanspruch gegen Grasser stellen.

Spannend wird es vor allem bei der zweiten Prüfungstagsatzung werden, deren Termin noch nicht feststeht. Denn dann soll über den Zahlungsplanantrag Grasser abgestimmt bzw. entschieden werden. Der Ex-Finanzminister hatte eine Entschuldung über eine Barquote von 3 Prozent innerhalb von zwei Wochen durch Mittel von "dritter Seite" angeboten. An diesem Angebot änderte sich am Dienstag nichts.

Konten in Liechtenstein im Fokus

Bis dahin muss aber noch das komplette Vermögen Grasser verwertet und der Insolvenzmasse zugeführt werden. Und: Insolvenzverwalter Matzunski versucht noch Konten mit Guthaben in Liechtenstein zu "knacken", die unter Umständen Grasser zuzurechnen seien. Eine Auszahlung scheitert derzeit daran, dass ein gerichtliches Verfügungsverbot über diese Konten ausgesprochen wurde. Dies hänge mit einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche zusammen. Jedenfalls sollen auf den Konten mehrere hunderttausend Euro liegen.

Bisher konnte der Masseverwalter laut dem Gläubigerschutzverband KSV1870 nur rund 200.000 Euro bei einbringen. 40.000 Euro stammten aus der Auflösung einer Lebensversicherung, 25.000 Euro aus dem Verkauf einer Uhr, mehr als 150.000 Euro aus der Aufhebung der Beschlagnahme eines Bankguthabens.

Für den früheren Finanzminister und ehemaligen Kärntner Landeshauptmannstellvertreter (1994 bis 1998) bestand keine Pflicht zur Teilnahme an der nicht-öffentlichen Verhandlung. Grasser könne "nichts beitragen", daher liege es in der Natur der Sache, dass der Anwalt einen solchen Termin wahrnimmt, hatte sein Rechtsbeistand Thomas Payer im Vorfeld gegenüber der APA erklärt. Grasser befindet sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Prozess und einem siebenmonatigen Haftaufenthalt derzeit in elektronisch überwachtem Hausarrest. Er geht einer Arbeit nach und ist bei einem Unternehmen in Kitzbühel beschäftigt - seinem Wohnort seit vielen Jahren.

ede/tpo

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