Verbände lehnen Apple-Kompromiss zu Anti-Tracking-Abfrage ab
Die deutsche Medien- und Werbewirtschaft möchte
Apple
Das App Tracking Transparency Framework (ATT) ist Apples System zum
Schutz der Privatsphäre, das mit iOS 14.5 eingeführt wurde. Es
zwingt App-Entwickler dazu, Nutzer explizit um Erlaubnis zu bitten,
bevor sie deren Daten über Apps und Webseiten anderer Unternehmen
hinweg verfolgen (tracken) dürfen. Beim ersten Start einer App
werden die Nutzer gefragt, ob sie ihr erlauben wollen, zu
Werbezwecken ihre Aktivitäten in Apps und auf Websites anderer
Anbieter zu erfassen. Viele Anwender lehnen das ab. Seit der
Ankündigung im Juni 2020 gibt es Kritik aus der Werbebranche und
unter anderem besonders stark vom Facebook-Konzern Meta
Bedenken beim Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt leitete im Juni 2022 wegen ATT ein Verfahren gegen Apple an, obwohl das Amt den Datenschutz begrüßt. Die Behörde warf Apple vor, für Drittanbieter sehr strenge Regeln aufzustellen. Eigene Apple-Dienste dagegen - wie der App Store oder Apple News - seien von diesen Regeln weniger stark betroffen und könnten eigene Daten einfacher nutzen.
Problematisch empfanden die Kartellwächter auch die Gestaltung der Abfragen. Während Drittanbieter standardisierte, eher abschreckende Abfragefenster nutzen müssten, soll Apple seine eigenen Hinweise so gestaltet haben, dass Nutzer eher zur Zustimmung neigen. Außerdem bemängelte das Bundeskartellamt einen Eingriff in die Geschäftsmodelle der betroffenen Unternehmen. Viele kostenlose Apps finanzierten sich durch personalisierte Werbung. Durch das ATT würden deren Werbeeinnahmen drastisch sinken, während Apples eigenes Werbegeschäft im App Store potenziell gestärkt werde, da Apple dort die Datenhoheit behalte.
Wirtschaft lehnt Kompromissvorschläge ab
Ende 2025 reichte Apple verschiedene Lösungsvorschläge ein und versprach etwa, die Abfragen neutraler zu gestalten. Die neuen Regeln werden seit vergangenem Dezember in einem Markttest von der Behörde geprüft. Die Verbände der Medien- und Werbewirtschaft kommen nun zu dem Ergebnis, dass auch nach den Zusagen von Apple die zentralen Wettbewerbsverstöße bestehen bleiben.
Die Verbände forderten das Bundeskartellamt auf, die Zusagen abzulehnen und "den Kartellrechtsverstoß durch eine wirksame Untersagungsentscheidung zu beenden." Zudem müsse "ein hinreichend disziplinierendes Bußgeld" verhängt werden, um sicherzustellen, dass Apple das beanstandete Verfahren nicht wiederhole./chd/DP/zb
ISIN US0378331005 US30303M1027
AXC0026 2026-03-10/06:08
Relevante Links: Apple Inc., Meta Platforms Inc.