, dpa-AFX

Länder offen für Altersgrenzen für Social Media

Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind offen für Überlegungen zu Altersbeschränkungen für Social Media. "Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche in dieser sozialen Welt sicher sind", sagte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. In einem Beschluss begrüßen die Länder die Einrichtung der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" und fordern, deren Ergebnisse gemeinsam auszuwerten.

Länder wollen Ergebnisse der Expertenkommission abwarten

"Ich bin froh, das auf Initiative von Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern die Länder sich klar festgelegt haben auf eine altersgestufte Regelung bei Social Media", sagte Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Voigt hatte das Thema in der Vergangenheit mit vorangetrieben.

Kretschmer sagte, man wolle die Ergebnisse der Expertenkommission abwarten, sie dann aber auch umsetzen. "Und dass wir auch zu altersgerechten Beschränkungen kommen wollen."

Schweitzer: Medienregulierung Sache der Länder

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) wies darauf hin, dass Medienregulierung Aufgabe der Länder sei. "Ich habe eine hohe Achtung vor Expertise. Wir sollten in der Politik vielleicht viel öfter auf Expertinnen und Experten hören. Aber niemand wird uns die Entscheidungsverantwortung abnehmen."

Die CDU hatte sich auf ihrem Parteitag für ein Mindestalter von 14 Jahren für soziale Medien ausgesprochen, bis zum 16. Lebensjahr gebe es ein "besonderes Schutzbedürfnis". Auch die SPD fordert eine Altersgrenze von 14 Jahren und Jugendversionen der Plattformen für alle unter 16./htz/DP/men

 ISIN  US02079K3059  US30303M1027  US02079K1079  US83304A1060  US75734B1008

AXC0288 2026-03-05/16:22

Relevante Links: Alphabet Inc., Alphabet Inc., Meta Platforms Inc., Reddit, Inc., Snap Inc.

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.