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OMV: Gerichtliche Niederlage gegen Gazprom in Russland / Russische Gerichte untersagen österreichischen Konzern die Fortsetzung von Schiedsgerichtsverfahren in Stockholm

Ein Berufungsgericht in St. Petersburg hat am Dienstag ein Rechtsmittel der OMV gegen eine Gerichtsentscheidung aus dem vergangenen Oktober abgelehnt, dass dem österreichischen Konzern die Fortsetzung eines Schiedsgerichtsverfahrens gegen Gazprom Export in Stockholm verbietet und bei Nichtbefolgung eine millionenschwere Pönale vorsieht. Dies zeigen aktuelle Veröffentlichungen im russischen Gerichtsregister.

Ausgangspunkt für die aktuelle Causa ist ein am 29. Mai 2025 von der OMV Gas Marketing & Trading GmbH beim SCC Skiljedomsinstitut in Stockholm angestrengtes Schiedsgerichtsverfahren, in dem der österreichische Konzern 32 Mio. Euro von Gazprom Export begehrt. Die schwedische Institution ist laut historischen Gaslieferverträgen zwischen OMV und Gazprom bei Vertragsstreitigkeiten zuständig.

Bereits zweite Gazprom-Klage gegen Schiedsverfahren

Wie bereits auch im Zusammenhang mit einem vorangegangenen Stockholmer Schiedsverfahren der OMV gegen Gazprom Export aus dem Jahr 2023, bei dem 575 Mio. Euro gefordert wurde, wehrte sich der russische Gaskonzern auch dieses Mal in Russland. Mit Verweis auf EU-Sanktionen, die eine Verteidigung in Schweden erschweren würden, beantragte Gazprom Export im September 2025 beim Handelsgericht von St. Petersburg, der OMV die Fortsetzung des Schiedsgerichtsverfahrens verbieten zu lassen und bei Nichtbefolgung eine Pönale in Höhe der Klagesumme in Schweden, 32 Mio. Euro, vorzusehen.

Wenig überraschend gab das Petersburger Handelsgericht am 16. Oktober 2025 in erster Instanz dem Kläger vollinhaltlich recht. Wie bereits bei der ersten diesbezüglichen Auseinandersetzung zwischen Gazprom Export und OMV Gas Marketing & Trading GmbH 2024 verzichtete der österreichische Konzern aus unbekannten Gründen auf eine übliche Berufung, die die Rechtskraft für den Beschluss hätte hinauszögern können. Vertreter der OMV wandten sich gleich an die zweite Berufungsinstanz, die die korrekte Anwendung des Rechts überprüft. Analog zum ersten Fall bestätigte das Handelsgericht von Nordwestrussland am Dienstag aber auch hier die erstinstanzliche Entscheidung.

Gerichtsbeschlüsse außerhalb Russlands irrelevant

Während die St. Petersburger Gerichtsbeschlüsse außerhalb Russland irrelevant sind, blieb unklar, ob sie eine konkrete Auswirkungen für den österreichischen Konzern in Russland haben und die OMV dort noch über etwaiges Vermögen besitzt, dass der Bezahlung einer möglichen Pönalzahlung herangezogen werden könnte. Die Pressestelle der OMV ließ eine diesbezügliche APA-Anfrage von Dienstagnachmittag inhaltlich zunächst unbeantwortet.

hgh/ivn

 ISIN  AT0000743059
 WEB   http://www.omv.com
       http://www.gazprom.com/

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