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Causa Buwog - Grasser bekam Fußfessel, in Hausarrest überstellt / Freitagfrüh von Innsbrucker Justizanstalt nach Kitzbühel gebracht

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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Weitere Informationen zu Fußfessel und bedingter Entlassung (2. und 3. Absatz)
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Der nach seiner Verurteilung im Buwog-Prozess seit Anfang Juni in der Innsbrucker Justizanstalt einsitzende Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/dann ÖVP-nahe) hat Freitagfrüh die Fußfessel bekommen bzw. ist in den elektronisch überwachten Hausarrest überstellt worden. Dies erfuhr die APA aus sicherer Quelle. Die Überstellung in seinen Wohnort Kitzbühel erfolgte Punkt genau am 57. Geburtstag des Kärntners.

Kurz vor 9.00 Uhr verließ ein Häftlingstransportwagen die Innsbrucker Justizanstalt. Ob sich der Ex-Spitzenpolitiker aber darin befand, blieb zunächst unklar. Dass Grasser Anfang Jänner die Fußfessel bekommt, hatte die APA bereits Mitte Dezember in Erfahrung gebracht. Da es sich beim 1. Jänner um einen Feiertag handelte, erfolgte die Überstellung nun folgerichtig am Tag darauf. Grassers Anwälte hatten bereits am 1. September einen entsprechenden Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest eingebracht. Neben den üblichen Auflagen muss Grasser eine weitere Bedingung erfüllen, berichtete die "Kleine Zeitung" am Freitag online: Er darf nicht für "mediales Aufsehen" sorgen. Zuletzt war der frühere Finanzminister (von 2000 bis 2007, Anm.) ebenfalls im September in die Schlagzeilen geraten, als er sich wegen eines plötzlich aufgetretenen gesundheitlichen Problems einer Notoperation in der Innsbrucker Klinik unterziehen musste. Grasser befand sich daraufhin mehrere Wochen im Krankenhaus. Der Ex-Finanzminister lebt seit langem mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter in Kitzbühel.

Grasser war Ende März im Buwog-Verfahren wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zur Hälfte des Strafausmaßes dürfte er bedingt entlassen werden - noch dazu, da mit 1. Jänner die Generalprävention als möglicher alleiniger Hinderungsgrund für eine Halbstrafe wegfiel. Bezüglich der Fußfessel profitiert auch Grasser von jener Neuregelung, die im vergangenen Sommer beschlossen worden war. Häftlinge dürfen mittlerweile - von Ausnahmen abgesehen - 24 Monate vor dem angenommenen Haftende in den elektronisch überwachten Hausarrest, zuvor war es ein Jahr vor Haftende. Weitere Voraussetzungen für die Fußfessel sind unter anderem, dass man eine Unterkunft, einen gesicherten Unterhalt und einen Job vorweist.

ede/bel/fel

 ISIN  AT00BUWOG001  AT0000A21KS2
 WEB   http://www.buwog.at
       http://www.cpi-europe.com
       http://www.rlbooe.at

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