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Online-Käufe: Gut sichtbarer Widerrufsknopf wird Pflicht

Wer beim Online-Shopping falsch abgebogen ist, kann seine Kaufentscheidung bald leichter rückgängig machen. Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Unternehmen verpflichtet, auf ihrer Website beziehungsweise in der App einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anzubringen. Dadurch soll der Widerruf für Verbraucher genauso einfach werden wie der Kauf selbst. Der Widerrufsknopf muss während der Widerrufsfrist von 14 Tagen für die Käuferinnen und Käufer verfügbar sein.

Für die Kundinnen und Kunden bedeute dies, dass beim Widerruf eines Online-Kaufs dann "kein E-Mail-Pingpong-Spiel" mehr notwendig sein werde, betonte Carmen Wegge (SPD) in der abschließenden Beratung. Mit dem Gesetzentwurf, der laut Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour mit 308 Ja-Stimmen gegen 242 Nein-Stimmen die erforderliche Mehrheit fand, wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt.

Keine Manipulation

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zuletzt noch Änderungen am Entwurf der Bundesregierung vorgenommen beziehungsweise Punkte ergänzt. Unter anderem werden im Zivilrecht Vorgaben zur Gestaltung der Benutzeroberfläche für den Online-Abschluss von Finanzdienstleistungen gemacht. Hier geht es darum, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht durch sogenannte Dark Patterns manipuliert werden. Darunter versteht man Designelemente, die darauf abzielen, das Verhalten von Konsumenten so zu steuern, dass diese den Überblick verlieren und dadurch dann womöglich unbeabsichtigt Optionen auswählen, die dem Anbieter nutzen.

Kostenloser Einblick in Behandlungsakte

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hob noch eine Änderung für Patienten hervor, die der Bundestag mit beschlossen hat. "Die erste Einsichtnahme in die vollständige Behandlungsakte ist für Patientinnen und Patienten künftig kostenfrei und weiterhin unverzüglich zu gewähren", hieß es in einer Stellungnahme. Dafür habe sich der Verband eingesetzt. Für die Koalition müsse dies nun der Auftakt sein, für "besseren Patientenschutz zu sorgen, etwa bei Behandlungsfehlern und Individuellen Gesundheitsleistungen"./abc/DP/men

 ISIN  US0231351067

AXC0143 2025-12-19/13:42

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