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BioNTech erfüllt Mindestannahmebedingungen im Rahmen des Umtauschangebots für CureVac-Aktien

  • Mindestannahmebedingung für das Angebot wurde erfüllt; es wurden vor Ablauf der ursprünglichen Angebotsfrist insgesamt 184.071.410 CureVac-Aktien angedient, was etwa 81,74 % der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen CureVac-Aktien entspricht
  • Die Nachangebotsfrist hat begonnen und endet am Donnerstag, den 18. Dezember 2025, um 6:01 Uhr MEZ (0:01 Uhr EST) 

MAINZ, Deutschland, 3. Dezember 2025 – BioNTech SE (Nasdaq: BNTX, „BioNTech“) gab heute bekannt, dass 184.071.410 Aktien der CureVac N.V. (Nasdaq: CVAC, „CureVac“), entsprechend rund 81,74 % der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien von CureVac, vor Ablauf der ursprünglichen Angebotsfrist am 3. Dezember 2025 um 15 Uhr MEZ (9 Uhr EST) wirksam angedient und nicht ordnungsgemäß zurückgezogen wurden. Damit wurde die Mindestannahmebedingung für das Umtauschangebot (exchange offer, das „Angebot“) erfüllt und alle wirksam angedienten Aktien wurden angenommen. Sämtliche Vollzugsbedingungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Nachangebots-Reorganisation sind nun erfüllt. BioNTech wird nun BioNTech American Depositary Shares („ADSs“) (und/oder Barausgleichszahlungen für Bruchteile von BioNTech-ADSs) an die Inhaberinnen und Inhaber der CureVac-Aktien ausgeben, die ihre Aktien angedient haben, um die Transaktion, wie in den Angebotsunterlagen (siehe unten) näher beschrieben, abzuschließen.

BioNTech gab außerdem bekannt, dass die Nachangebotsfrist begonnen hat. CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre, die ihre Aktien bislang nicht angedient haben, können dies während der Nachangebotsfrist weiterhin tun. Die Nachangebotsfrist endet am Donnerstag, den 18. Dezember 2025, um 6:01 Uhr MEZ (0:01 Uhr EST). Es gelten keine Verfahren für eine garantierte Lieferung (guaranteed delivery).

Nach Ablauf der Nachangebotsfrist werden die Parteien baldmöglichst die Nachangebots-Reorganisation einleiten. Die Nachangebots-Reorganisation wird dazu führen, dass nicht andienende Inhaberinnen und Inhaber von CureVac-Aktien im Rahmen der Nachangebots-Reorganisation (anstelle des Angebots) BioNTech-ADSs (und/oder Barausgleichszahlungen für Bruchteile von BioNTech-ADSs) erhalten. Die BioNTech-ADSs (und/oder Barausgleichszahlungen für Bruchteile von BioNTech-ADSs), die nicht andienende Inhaberinnen und Inhaber von CureVac-Aktien gemäß der Nachangebots-Reorganisation erhalten, unterliegen in der Regel einer niederländischen Dividendenquellensteuer von 15 %.

Unmittelbar nach Abschluss der Nachangebots-Reorganisation werden die von nicht andienenden CureVac-Aktionärinnen und -Aktionären gehaltenen Aktien nicht mehr an einer nationalen Wertpapierbörse handelbar sein und gegebenenfalls zusätzlichen Übertragungsbeschränkungen unterliegen.

Weitere Informationen und eine vollständige Beschreibung der oben genannten Zusammenfassung finden Sie im Umtauschangebots-Prospekt, dem EU-Prospekt oder dem britischen Ausnahmedokument (UK exemption document) (jeweils wie unten angegeben).

Über BioNTech
Biopharmaceutical New Technologies (BioNTech) ist ein globales innovatives Immuntherapie-Unternehmen, das bei der Entwicklung von Therapien gegen Krebs und andere schwere Erkrankungen Pionierarbeit leistet. Das Unternehmen kombiniert eine Vielzahl an modernen therapeutischen Plattformen und Bioinformatik-Tools, um die Entwicklung innovativer Biopharmazeutika rasch voranzutreiben. Das diversifizierte Portfolio an onkologischen Produktkandidaten umfasst mRNA-Krebsimmuntherapien, innovative Immunmodulatoren und Präzisionstherapien, wie Antikörper-Wirkstoff-Konjugate und innovative chimäre Antigenrezeptoren (CAR)-T-Zelltherapien und zielt darauf ab, das gesamte Spektrum an Krebserkrankungen abzudecken. Auf Basis ihrer umfassenden Expertise bei der Entwicklung von mRNA-Therapien und -Impfstoffen und unternehmenseigener Herstellungskapazitäten erforscht und entwickelt BioNTech neben ihrer diversifizierten Onkologie-Pipeline gemeinsam mit Kollaborationspartnern verschiedene mRNA-Impfstoffkandidaten für eine Reihe von Infektionskrankheiten. BioNTech arbeitet Seite an Seite mit weltweit renommierten und spezialisierten Kollaborationspartnern aus der pharmazeutischen Industrie, darunter Bristol Myers Squibb, Duality Biologics, Fosun Pharma, Genentech (ein Unternehmen der Roche Gruppe), Genevant, Genmab, MediLink, OncoC4, Pfizer und Regeneron.

Weitere Information finden Sie unter: www.BioNTech.de.

Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen
Dieses Dokument enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an Begriffen wie „potenziell“, „kann“, „wird“, „plant“, „könnte“, „würde“, „erwartet“, „strebt an“, „in der Erprobung“, „Pipeline“, „zu übernehmen“, „Entwicklung“, „einschließlich“, „verpflichtet“ oder ähnlichen Formulierungen zu erkennen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen über die Fähigkeit von BioNTech und CureVac, das im Kaufvertrag vorgesehene Angebot und weitere Transaktionen (einschließlich der Fähigkeit der Parteien, die Bedingungen für den Vollzug des darin vorgesehenen Angebots sowie die weiteren im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen zu erfüllen) abzuschließen; den erwarteten Zeitplan für den Abschluss der Transaktionen; die angestrebten Vorteile der geplanten Transaktionen; das Potenzial und die Kapazität von BioNTech nach Abschluss der Transaktion; und die potenziellen Auswirkungen der geplanten Transaktionen auf BioNTech und CureVac. Viele dieser Risiken und Unsicherheiten liegen außerhalb des Einflussbereichs von BioNTech oder CureVac. Anlegerinnen und Anleger werden darauf hingewiesen, dass derartige zukunftsgerichtete Aussagen auf den derzeitigen Erwartungen und Annahmen von BioNTech oder CureVac hinsichtlich zukünftiger Ereignisse basieren und keine Garantien für zukünftige Leistungen darstellen und mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Es kann nicht zugesichert werden, dass die Bedingungen für den Vollzug der Transaktionen im erwarteten Zeitrahmen oder überhaupt erfüllt werden. Sollten sich zugrunde liegende Annahmen als unzutreffend erweisen oder Risiken bzw. Unsicherheiten eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen abweichen. Es sollte kein unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen gesetzt werden.

Die Risiken und Unsicherheiten beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf: Unsicherheiten in Bezug auf den Zeitplan des Angebots und die anschließende organisatorische Umstrukturierung von CureVac; Unsicherheiten darüber, wie viele Aktionärinnen und Aktionäre von CureVac ihre Aktien im Rahmen des Angebots andienen werden; das Risiko, dass konkurrierende Angebote oder Übernahmevorschläge unterbreitet werden; die Möglichkeit, dass verschiedene Bedingungen für den Vollzug des Angebots und der im Kaufvertrag vorgesehenen Transaktionen nicht erfüllt oder aufgehoben werden; die Möglichkeit einer Beendigung des Kaufvertrags; die Fähigkeit, erforderliche behördliche Genehmigungen zu erhalten oder diese zu akzeptablen Bedingungen oder innerhalb des erwarteten Zeitrahmens zu erhalten; die Auswirkungen von Störungen durch die im Kaufvertrag vorgesehenen Transaktionen und die Auswirkungen der Ankündigung und des ausstehenden Vollzugs dieser Transaktionen auf das operative Geschäft von BioNTech und/oder CureVac, einschließlich möglicher Auswirkungen auf ihre Beziehungen zu Mitarbeitenden, Geschäftspartnern oder zuständigen Behörden; das Risiko, dass das Angebot oder die weiteren im Kaufvertrag vorgesehenen Transaktionen mit höheren Kosten verbunden sind als ursprünglich angenommen; das Risiko, dass Klagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder den im Kaufvertrag vorgesehenen anderen Transaktionen zu erheblichen Kosten für Verteidigung, Entschädigung und Haftung führen können; eine Ablenkung des Managements von laufenden Geschäftsaktivitäten und -chancen infolge des Angebots, der weiteren im Kaufvertrag vorgesehenen Transaktionen oder aus anderen Gründen; allgemeine Branchenbedingungen und Wettbewerb; allgemeine politische, wirtschaftliche und geschäftliche Rahmenbedingungen, einschließlich Zinssätzen, Inflation, Zoll- und Wechselkursschwankungen; die anhaltenden Konflikte zwischen Russland und der Ukraine sowie im Nahen Osten; die Auswirkungen regulatorischer Entwicklungen und Veränderungen in den Vereinigten Staaten, Europa und Ländern und Regionen außerhalb Europas, einschließlich in Bezug auf steuerliche Angelegenheiten; die Auswirkungen gesetzlicher Vorgaben für die pharmazeutische Industrie und gesundheitspolitischer Regelungen in den Vereinigten Staaten, Europa und anderen Regionen; individuelle Verschreibungspräferenzen von Ärztinnen und Ärzten und Patientinnen und Patienten; Wettbewerb durch andere Produkte; Herausforderungen und Unsicherheiten, die mit der Entwicklung neuer Produkte verbunden sind; die Fähigkeit, geistige Eigentumsrechte zu sichern oder aufrechtzuerhalten; Fragen der Produktsicherheit, Qualität, Datenintegrität oder Herstellung sowie potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen Datensicherheits- oder Datenschutzvorgaben.

Außerhalb rechtlicher Verpflichtungen übernehmen weder BioNTech noch CureVac eine Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen. Weitere Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen abweichen, sind im jeweiligen Jahresbericht (Form 20-F) von BioNTech und CureVac für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr aufgeführt, jeweils in der durch nachfolgende Einreichungen bei der SEC angepassten Fassung. Diese Unterlagen sind auf der Website der SEC unter www.sec.gov verfügbar.

Hinweis für Anlegerinnen und Anleger sowie Inhaberinnen und Inhaber von Wertpapieren
Dieses Dokument dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Es findet kein Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung statt, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen einer solchen Rechtsordnung unzulässig wäre. In Zusammenhang mit dem Angebot hat BioNTech eine Registrierungserklärung (Registration Statement) als Form F-4 und Änderungen dazu (in der jeweils gültigen Fassung, nachfolgend die „Registrierungserklärung“ genannt) bei der SEC eingereicht, einschließlich eines Umtauschangebotes/Wertpapierprospekts (der „Umtauschangebot-Prospekt“) zur Registrierung der Ausgabe von BioNTech-ADSs gemäß dem Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung. Die Registrierungserklärung ist in Kraft getreten. Darüber hinaus hat BioNTech bei der SEC eine Erklärung zum Übernahmeangebot als Tender Offer Statement on Schedule TO („Schedule TO“) eingereicht, das als Anlagen den Umtauschangebots-Prospekt, ein Formular für ein Übermittlungsschreiben und andere übliche Begleitdokumente enthält. CureVac hat eine Aufforderung/Empfehlungserklärung als Solicitation/Recommendation Statement on Schedule 14D-9 („Schedule 14D-9“) in Bezug auf das Umtauschangebot bei der SEC eingereicht. Das Angebot hat begonnen. Die Aufforderung und das Angebot, CureVac-Aktien einzutauschen, erfolgt ausschließlich gemäß des Schedule TO und dem zugehörigen Umtauschangebots-Prospekt oder dem EU-Prospekt oder dem britischen Ausnahmedokument (UK exemption document) (jeweils wie nachstehend aufgeführt). Dieses Material stellt keinen Ersatz für den Umtauschangebot-Prospekt, den Schedule TO, den Schedule 14D-9, die Registrierungserklärung oder für irgendein anderes Dokument dar, das BioNTech oder CureVac bei der SEC eingereicht haben oder einreichen könnten und den Aktionärinnen und Aktionären von CureVac im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion übermittelt haben oder übermitteln könnten.

BEVOR ANLEGERINNEN UND ANLEGER VON CUREVAC EINE INVESTITIONSENTSCHEIDUNG ODER EINE ENTSCHEIDUNG IN BEZUG AUF DAS ANGEBOT TREFFEN, WIRD IHNEN DRINGEND EMPFOHLEN, DIE REGISTRIERUNGSERKLÄRUNG, DEN UMTAUSCHANGEBOT-PROSPEKT, DEN „SCHEDULE TO“ (EINSCHLIESSLICH DES UMTAUSCHANGEBOT-PROSPEKTS, DES ZUGEHÖRIGEN ÜBERMITTLUNGSSCHREIBENS UND ANDERER ANGEBOTSUNTERLAGEN) UND „SCHEDULE 14D-9“, DEN EU-PROSPEKT (SOFERN RELEVANT), DAS BRITISCHE AUSNAHMEDOKUMENT (SOFERN RELEVANT), JEWEILS IN DER GEÄNDERTEN ODER ERGÄNZTEN FASSUNG, SOWIE ANDERE RELEVANTE DOKUMENTE SORGFÄLTIG ZU LESEN, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER BIONTECH, CUREVAC UND DIE GEPLANTEN TRANSAKTIONEN ENTHALTEN, DIE WERTPAPIERINHABERINNEN UND -INHABER BERÜCKSICHTIGEN SOLLTEN.

Anlegerinnen und Anleger können kostenlos Kopien der Registrierungserklärung, des Umtauschangebot-Prospekts, des „Schedule TO“ und des „Schedule 14D-9“ in der jeweils gültigen Fassung sowie andere relevante Dokumente, die von BioNTech und CureVac bei der SEC eingereicht wurden, auf der Website der SEC, unter http://www.sec.gov, oder kostenlos auf der Website von BioNTech (https://www.biontech.com) oder durch Kontaktaufnahme mit der Investor-Relations-Abteilung von BioNTech unter investors@biontech.de einsehen. Diese Dokumente sind auch kostenlos auf der Website von CureVac (https://www.curevac.com) verfügbar, oder durch Kontaktaufnahme mit der Investor-Relations-Abteilung von CureVac unter communications@curevac.com. Alle Dokumente sind auch bei Georgeson LLC, der Informationsagentur für das Angebot, erhältlich: +1 888 686-7195 (gebührenfrei in den Vereinigten Staaten), +1 732 353-1948 (R-Gespräch) oder Curevacoffer@georgeson.com.

Europäischer Wirtschaftsraum (European Economic Area, „EEA“)
Im Hinblick auf das öffentliche Angebot von BioNTech-ADSs an die Aktionärinnen und Aktionäre von CureVac in Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Spanien stellt dieses Dokument Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geänderten Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. In Bezug auf das öffentliche Angebot von BioNTech-ADSs an Aktionärinnen und Aktionäre von CureVac in der Schweiz stellt dieses Dokument Werbung gemäß Artikel 68 des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes vom 15. Juni 2018 (das „FIDLEG“) dar. Dieses Dokument stellt kein Angebot zum Kauf von BioNTech-ADSs oder Aktien von BioNTech dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt (der „EU-Prospekt“), der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung und etwaigen Nachträgen kostenlos auf der Website von BioNTech (https://investors.biontech.de/eea-switzerland-disclaimer) verfügbar ist. Der EU-Prospekt wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt und gilt daher in der Schweiz als von der Prüfstelle der SIX Exchange Regulation Ltd. gemäß dem FIDLEG genehmigt. Die Genehmigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist nicht als Empfehlung für eine Anlage in BioNTech-ADSs oder Aktien von BioNTech zu verstehen.

In Bezug auf jeden Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist (ein „relevanter Mitgliedstaat“), wird das im EU-Prospekt vorgesehene Angebot zum Umtausch aller CureVac-Aktien gegen BioNTech-ADSs nicht in diesem relevanten Mitgliedstaat unterbreitet, außer wie nachstehend dargelegt. BioNTech-ADSs wurden und werden nicht in einem anderen relevanten Mitgliedstaat als Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Spanien auf der Grundlage des EU-Prospekts öffentlich angeboten. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen BioNTech-ADSs jederzeit in einem relevanten Mitgliedstaat unter den folgenden Ausnahmen gemäß der Prospektverordnung öffentlich angeboten werden können: (i) an qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 lit. (e) der Prospektverordnung, (ii) an weniger als 150 natürliche oder juristische Personen (mit Ausnahme von qualifizierten Anlegern im Sinne von Artikel 2 lit. (e) der Prospektverordnung) oder (iii) unter anderen Umständen gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Prospektverordnung, vorausgesetzt, dass ein solches Angebot (wie in den Klauseln (i) bis (ii) dargelegt) von BioNTech-ADSs nicht dazu führt, dass BioNTech gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung einen Prospekt veröffentlichen oder gemäß Artikel 23 der Prospektverordnung einen Prospekt ergänzen muss.

In Bezug auf die Schweiz basiert das öffentliche Angebot von BioNTech-ADSs in der Schweiz auf dem EU-Prospekt, der als von der SIX Exchange Regulation Ltd. genehmigt, registriert und hinterlegt gilt, oder andernfalls auf den im FIDLEG und der Schweizer Finanzdienstleistungsverordnung vom 6. November 2019 festgelegten Ausnahmen.

Anlegerinnen und Anleger in Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Spanien sowie Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz sollten BioNTech-ADSs ausschließlich auf der Grundlage des EU-Prospekts (einschließlich der darin durch Verweis aufgenommenen Dokumente und etwaiger Nachträge, sofern vorhanden) in Bezug auf die BioNTech-ADSs erwerben und den EU-Prospekt (einschließlich aller darin durch Verweis aufgenommenen Dokumente und etwaiger Nachträge, sofern vorhanden) sorgfältig lesen, um die potenziellen Risiken und Chancen einer Anlageentscheidung in BioNTech-ADSs vollständig zu verstehen. Eine Anlage in BioNTech-ADSs ist mit zahlreichen Risiken verbunden, einschließlich des vollständigen Verlusts der ursprünglichen Anlage.

Vereinigtes Königreich (United Kingdom, „UK“)
Im Hinblick auf das öffentliche Angebot von BioNTechs-ADSs an CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre im Vereinigten Königreich (United Kingdom, „UK“) hat BioNTech ein britisches Ausnahmedokument (UK exemption document) für die Zwecke der Prospektverordnung EU 2017/1129 veröffentlicht, wie diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 in ihrer geänderten Fassung Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist. Dieses Dokument stellt kein Angebot zum Kauf von BioNTech-ADSs oder Aktien von BioNTech dar und ersetzt nicht das britische Ausnahmedokument, das auf der Website von BioNTech (https://investors.biontech.de/uk-disclaimer) kostenlos zur Verfügung steht.

Anlegerinnen und Anleger im Vereinigten Königreich sollten ADSs von BioNTech ausschließlich auf der Grundlage des britischen Ausnahmedokuments (einschließlich der darin durch Verweis aufgenommenen Dokumente und etwaiger Aktualisierungen, sofern vorhanden) in Bezug auf die ADSs von BioNTech erwerben und das britische Ausnahmedokument (einschließlich der darin durch Verweis aufgenommenen Dokumente und Aktualisierungen, sofern vorhanden) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die mit der Entscheidung, in die ADSs von BioNTech zu investieren, verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Eine Anlage in ADSs von BioNTech birgt zahlreiche Risiken, einschließlich eines Totalverlusts der ursprünglichen Anlage.

Hinweis: Dies ist eine Übersetzung der englischsprachigen Pressemitteilung. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version hat ausschließlich die englische Fassung Gültigkeit.

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