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EU-Gericht urteilt zu Amazon-Status als sehr große Plattform

Das Gericht der Europäischen Union verkündet am Mittwoch (ab 9.30 Uhr) ein Urteil zur EU-Einstufung von Amazon als "sehr große Online-Plattform" und die damit verbundenen zusätzlichen Regeln für das Unternehmen. Der US-Konzern ficht vor dem Gericht in Luxemburg einen entsprechenden Beschluss der EU-Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) an.

Amazon argumentiert, dass der Konzern nicht die Art von Online-Plattform sei, für die die DSA-Regeln geschaffen wurden. Das Digitalgesetz ziele auf Dienste ab, die Informationen und Meinungen verbreiteten und sich durch Werbung finanzierten - nicht auf Händler für Verbraucherartikel wie Amazon. Außerdem wäre Amazon durch die verschärfte Aufsicht gegenüber lokalen Einzelhandels-Konkurrenten, die nicht unter das Digitalgesetz fallen, benachteiligt.

Mit dem DSA will die EU Internetnutzer und -nutzerinnen vor illegalen Inhalten auf Online-Plattformen schützen. Verschärfte Vorgaben - beispielsweise eine jährliche Risikobewertung zu schädlichen Inhalten - gelten für diejenigen, die eine Schwelle von durchschnittlich 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern im Monat überschreiten. Amazon wehrt sich insbesondere gegen die Pflicht, dass Plattformen bei Empfehlungen für Nutzerinnen und Nutzer mindestens eine Option anbieten müssen, die nicht auf personalisierter Datenauswertung basiert. Außerdem will die Plattform kein öffentliches Werbearchiv führen, wie es die DSA-Regeln vorgeben./vni/DP/he

 ISIN  US0231351067

AXC0022 2025-11-19/05:50

Relevante Links: Amazon.com Inc.

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