VKI - Oberbank zahlt nicht offengelegte Bestandsprovisionen zurück / Betroffene können sich bis zum 15. Dezember 2025 zur Sammelaktion anmelden und Ansprüche einfordern
Die Oberbank zahlt Provisionen zurück, die sie für die Vermittlung von Fonds an ihre Kundinnen und Kunden erhalten, aber nicht offengelegt hat. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich darauf mit der Bank geeinigt, wie er am Mittwoch mitteilte. Konsumenten, denen bis einschließlich 31. Jänner 2017 ein Fondsprodukt über die Oberbank vermittelt wurde, können sich bis zum 15. Dezember 2025 kostenfrei zur Sammelaktion anmelden: www.vki.at/kick-back-2025.
Die zwischen VKI und Oberbank erzielte Lösung sieht vor, dass die Oberbank berechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern der VKI-Sammelaktion individuelle Rückerstattungsangebote unterbreitet. Der VKI hat sich bereits früher mit anderen Banken außergerichtlich auf eine Rückerstattung von Bestandsprovisionen geeinigt.
hel/kre
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