ROUNDUP 4/US-Gericht: Google muss Chrome und Android nicht verkaufen
(neu: Aktienkurs, weitere Analysten)
WASHINGTON (dpa-AFX) - Die US-Regierung ist vor Gericht mit dem
Versuch gescheitert, eine Zerschlagung des Internet-Riesen Google
Zugleich untersagte der Richter Google in seinem 230 Seiten langen
Urteilsspruch exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner
Dienste - das betrifft etwa die Web-Suche, Chrome und die
KI-Software Gemini. Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen
wie Apple
Google muss eigene Daten mit Konkurrenz teilen
Apple bekommt nach Informationen aus dem Prozess Milliarden Dollar dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wird. Für Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche im Browser Firefox eine zentrale Einnahmequelle. In der EU werden Nutzer inzwischen ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA, der stillschweigend getroffene Voreinstellungen verhindern soll, lehnte der Richter ab.
Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen müssen. Das betrifft unter anderem Teile des Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Internets erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern. Die Daten sollen rivalisierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing und DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI und Perplexity bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen.
Google-Aktie steigt
An der Börse wurde das Urteil als klarer Erfolg für Google gesehen:
Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet
Experte Doug Anmuth von JPMorgan schrieb in einer ersten Reaktion, der Entscheid sei die lange Wartezeit wert gewesen. Das Ergebnis sei für Alphabet deutlich vorteilhafter als erwartet: Der Richter habe berücksichtigt, dass sich das Marktumfeld für Suchmaschinen durch die Künstliche Intelligenz massiv verändert. Das Negativszenario sei damit vom Tisch, lobte Stephen Ju von UBS. Der Richterspruch bestätige den Status Quo der Finanzprognosen.
"Am Ende ändert sich nichts", kommentierte der Investor und langjährige Branchenanalyst Gene Munster das Urteil im Wirtschaftssender CNBC. Jonathan Kanter, der einst für die Wettbewerbspolitik im US-Justizministerium zuständig und damit auch an der Klage gegen Google beteiligt war, sah das Scheitern des Vorhabens einer Zerschlagung als Sieg für Google.
Zugleich wertete er es als Teilerfolg der Regierung, dass der Richter im Urteil neben Suchmaschinen auch das schnell wachsende Geschäft mit Künstlicher Intelligenz und die neuen Google-Konkurrenten berücksichtigte. Perplexity hatte bereits Interesse an einem Kauf von Chrome angemeldet für den Fall, dass Gerichte eine Abspaltung des Webbrowsers verfügen sollten.
Für die US-Regierung betonte auch Vize-Justizministerin Abigail Slater, dass die vom Richter angeordneten Maßnahmen für mehr Wettbewerb bei Künstlicher Intelligenz sorgen würden. Zugleich denke die Regierung über ihr weiteres Vorgehen nach. Der Google-Konzern wiederum teilte mit, man müsse das Urteil noch analysieren, sei aber in Sorge darüber, welche Folgen das Teilen von Suchmaschinen-Informationen für den Datenschutz haben könnte.
Google sprach schon vorab von Berufung
Richter Mehta hatte vor gut einem Jahr festgestellt, dass Google ein Monopol bei der Web-Suche hat - und es mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigte. In dem zweiten Prozess und nun gefällten Urteil ging es um die Konsequenzen daraus.
Aber auch das könnte nur ein weiterer Zwischenschritt sein: Google kündigte bereits vor dem nun gefällten Urteil an, in Berufung zu gehen. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch den Richterspruch zum Monopol-Prozess anfechten zu können./so/DP/nas/jha/
ISIN US02079K3059 US0378331005 US02079K1079
AXC0198 2025-09-03/15:50
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