, dpa-AFX

Spahn stellt sich hinter Israel-Politik von Merz

BERLIN (dpa-AFX) - Unionsfraktionschef Jens Spahn hat sich drei Tage nach der auch in der Union umstrittenen Entscheidung von Friedrich Merz (beide CDU) zum Exportstopp bestimmter Rüstungsgüter nach Israel hinter den Kurs des Kanzlers gestellt. "Das Existenzrecht und die Sicherheit Israels ist und bleibt deutsche Staatsräson", betonte Spahn auf Instagram. Das besondere Verhältnis beider Länder ermögliche es, in schwierigen Situationen offen miteinander zu sprechen und Meinungsunterschiede auszuhalten.

Die von Israel beschlossene Ausweitung der Kampfhandlungen auf Gaza drohe, das Leid der Zivilbevölkerung zu verschlimmern, warnte Spahn. "All dies hat den Bundeskanzler, hat die Bundesregierung in einer schwierigen Abwägung zu der vertretbaren Entscheidung bewogen, bis auf Weiteres die Lieferung von Waffen an Israel auszusetzen, die in Gaza zum Einsatz kommen können." Spahn unterstrich: "Wir tun alles dafür, dass das deutsch-israelische Verhältnis intakt bleibt, Deutschland so bald wie möglich die Lieferung wieder aufnehmen kann und ein neuer Impuls für eine friedliche Entwicklung im Nahen Osten gesetzt wird."

Spahn: Merz-Äußerung vom Sonntag wichtig

Es sei wichtig, dass der Kanzler am Sonntag unterstrichen habe, dass die Grundsätze der deutschen Israelpolitik unverändert gelten würden, sagte Spahn und ergänzte: "Die Unionsfraktion ist und bleibt ein enger Freund Israels und des jüdischen Volkes." Merz hatte seine Entscheidung am Sonntag in den ARD-"Tagesthemen" verteidigt und unterstrichen: "Die Grundsätze der deutschen Israel-Politik sind unverändert." Die Bundesregierung werde Israel auch weiterhin helfen, sich zu verteidigen. Sie könne aber keine Waffen liefern in einen Konflikt, der Hunderttausende zivile Opfer fordern könnte./bk/DP/men

 ISIN  DE0007030009  DE000HAG0005  DE000RENK730

AXC0151 2025-08-11/16:02

Relevante Links: Rheinmetall AG, HENSOLDT AG, RENK GROUP AG INH O.N.

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.