OTS: Irle Moser Rechtsanwälte / Insolvenzgutachten zur Gröner Group GmbH ...
Insolvenzgutachten zur Gröner Group GmbH nachweislich falsch / Gröner fordert Insolvenzverwalter Dr. Philipp Hackländer, White & Case LLP, zur Korrektur auf Berlin / Leipzig (ots) - Die Gröner Group GmbH hat den Verfasser des vom Amtsgericht Leipzig beauftragten Insolvenzgutachtens, Dr. Philipp Hackländer, White & Case LLP, nachdrücklich aufgefordert, mehrere eindeutig unzutreffende Darstellungen und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen in seinem Gutachten vom 19. Mai 2025 unverzüglich zu korrigieren.
Das Gutachten, das offenbar auch Grundlage der jüngsten Berichterstattung in diversen Medien war, enthält nach eingehender Prüfung durch eine von der Gröner Group beauftragte Rechtsanwaltskanzlei schwerwiegende sachliche und rechtliche Fehler, die geeignet sind, ein geordnetes Insolvenzverfahren zu gefährden, wie auch das Ansehen des Unternehmens, ihrer Organmitglieder sowie des Unternehmensgründers und Geschäftsführers Christoph Gröner erheblich zu beschädigen.
Im Einzelnen beanstandet die Gröner Group GmbH insbesondere:
- Fehlende Berücksichtigung der tatsächlichen Finanzierungsstruktur: Das Gutachten suggeriert eine pflichtwidrige Vergabe unbesicherter Darlehen innerhalb der Unternehmensgruppe. Tatsächlich entsprach die Weiterreichung von Fremdkapital an Projektgesellschaften einer branchenüblichen und wirtschaftlich abgesicherten Finanzierungsstruktur, bei der regelmäßig dingliche Sicherheiten und Rückflussmechanismen über Zwischenholdings bestanden.
- Unzutreffende Annahmen zu angeblich "verschwundenen" Forderungen in Höhe von 643 Millionen Euro: Der Vorwurf, ein dreistelliger Millionenbetrag sei "verschwunden", entbehrt jeder Grundlage. Vielmehr wurden im Rahmen einer bilanziellen Klarstellung bestehende Forderungen korrekt den wirtschaftlich zuständigen Zwischenholdings zugeordnet. Forderungsverzichte haben nachweislich nicht stattgefunden.
- Falsche Darstellung von Zahlungen an die Gröner Family Office GmbH: Die Behauptung, die Gröner Family Office GmbH habe sich zum Nachteil der Gröner Group GmbH bereichert, ist irreführend. Denn die Family Office GmbH hat selbst Zahlungen in Höhe von rund 29,3 Millionen Euro an die Gröner Group geleistet und zusätzlich Verbindlichkeiten in Höhe von mindestens 22,7 Millionen Euro übernommen - was eine erhebliche Gegenleistung darstellt, die im Gutachten unberücksichtigt blieb.
- Unbegründete Vermutung einer Insolvenzverschleppung: Die im Gutachten angedeutete Annahme, die Gröner Group GmbH sei bereits Anfang 2024 zahlungsunfähig gewesen, wird durch die zitierten Indizien nicht belegt. Insbesondere ist es unzulässig, aus Zahlungsrückständen anderer Konzernunternehmen auf die Zahlungsunfähigkeit der Muttergesellschaft zu schließen. Zudem wurden Zahlungsaufforderungen, die nach Angaben im Gutachten am 25. Juni 2024 an die Gröner Group gerichtet wurden, nicht ordnungsgemäß zugestellt. Laut den einschlägigen Kreditverträgen war eine Zustellung postalisch oder per Fax erforderlich. Tatsächlich erfolgte diese während einer urlaubsbedingten Abwesenheit des Geschäftsführers ausschließlich per E-Mail - und blieb daher zunächst unbeachtet. Ferner fanden bis zum 23. Oktober 2024 aktive Verhandlungen mit dem Finanzierungspartner Emerald statt - also bis zum Tag der Insolvenzantragstellung.
- Fehlinterpretation der Umstrukturierung im Juni 2024: Entgegen den Ausführungen im Gutachten hat die Gröner Group GmbH durch die Umstrukturierung weder Beteiligungen noch werthaltige Forderungen verloren. Vielmehr bestehen diese weiterhin. Die CG Group GmbH hat im Rahmen der Transaktionen erhebliche Gegenleistungen übernommen, darunter Freistellungsverpflichtungen in Höhe von circa 87,3 Millionen Euro. Darüber hinaus wurden bei Übernahme der Beteiligungen sämtliche Projektgesellschaften mit den zum Stichtag 31. Dezember 2023 gutachterlich festgestellten Verbindlichkeiten übernommen - was wirtschaftlich einem vollständigen Übergang der Projektverantwortung einschließlich der bestehenden Belastungen entspricht. Die Gesamtverpflichtungen summieren sich auf rund 90 Millionen Euro.
Die Gröner Group GmbH sieht sich gezwungen, auf die schwerwiegenden Fehler des Insolvenzgutachtens öffentlich hinzuweisen, da diese nicht nur das laufende Insolvenzverfahren gefährden, sondern auch die Reputation des Unternehmens und seines Gründers Christoph Gröner nachhaltig rechtswidrig schädigen.
Dr. Philipp Hackländer wurde mit Schreiben vom 24. Juli 2025 aufgefordert, die unzutreffenden Darstellungen in seinem Gutachten im Bericht zur Gläubigerversammlung zu korrigieren und etwaige diesbezügliche Informationen an Medien, die über sein Gutachten berichtet haben, richtigzustellen, um weiteren wirtschaftlichen Schaden und persönliche Rufschädigungen zu vermeiden.
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