Buwog-Urteil - Meischberger will weiter Haftaufschub / Ex-Lobbyist könnte von neuer Fußfessel-Regelung profitieren - Auch Grasser will Fußfessel
Walter Meischberger, Zweitangeklagter im Buwog-Prozess rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, kämpft weiter um einen Haftaufschub. Allerdings wurde sein Antrag abgewiesen, wobei diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, berichtet "Der Standard". Der frühere Lobbyist und Grasser-Freund wurde am 25. März vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren verurteilt. Grasser erhielt vier Jahre und hat am 2. Juni seine Haft angetreten.
Meischberger, einst FPÖ-Generalsekretär und enger Mitarbeiter des verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider, hatte am 28. Mai beim Straflandesgericht Wien einen Antrag auf Haftaufschub gestellt. Er machte gesundheitliche Gründe geltend, woraufhin die Justiz ein medizinisches Gutachten in Auftrag gab - und die Gutachterin fand keine Gründe, die einen Haftaufschub rechtfertigen, so die Zeitung.
Fußfessel könnte Meischberger Gefängnis ersparen
Gegen die Abweisung seines Antrages kann Meischberger noch Rechtsmittel einlegen - und auf die Änderung der gesetzlichen Regelung für die elektronische Fußfessel hoffen. Tritt die Reform am 1. September in Kraft, könnte Meischberger davon profitieren und seine Strafe zu Hause statt im Gefängnis absitzen.
Wie das "Ö1-Mittagsjournal" am Dienstag berichtete, könnte auch Grasser ein Nutznießer von der Neuregelung sein. Tritt sie in Kraft, wird der Ex-Finanzminister einen Antrag auf Fußfessel stellen, so dessen Anwalt Manfred Ainedter zu "Ö1".
stf/cri
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