ROUNDUP: Kritik an Online-Marktplätzen - Produktangaben fehlen oft
BERLIN (dpa-AFX) - Kunden großer Online-Marktplätze wie Amazon
Teil der relativ kleinen Stichprobe waren zehn exemplarisch
ausgewählte Online-Marktplätze in Deutschland - nämlich AliExpress,
Amazon, Ebay, Kaufland, Media Markt, Otto, Shein, Temu, Wish und
Zalando
"Online-Marktplätze boomen - aber mit dem Wachstum steigt auch die Zahl unsicherer Produkte. Bei Problemen ist oft unklar, wer haftet. Immer wieder fehlen Infos über Händler oder Hersteller", sagt VZBV-Vorständin Ramona Pop. Bei Problemen müsse es für Kundinnen und Kunden möglich sein, die Verantwortlichen zu kontaktieren. "Verbraucher haben ein Recht auf sichere Produkte." Online-Marktplätze sind digitale Plattformen, auf denen verschiedene Händler ihre Artikel zum Kauf anbieten können.
Das sagen die Online-Marktplätze
Die Mängel sind bei den Shoppingportalen laut VZBV unterschiedlich ausgeprägt. In vielen Fällen fehlten Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Händlers. Auf vielen Seiten war nicht eindeutig erkennbar, welcher Hersteller hinter dem Produkt steht, und ob es sich um den Verkäufer oder auch um den Hersteller handelt. Teils blieb unklar, ob Warnhinweise nötig wären oder nicht. Eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung von EU-Recht fehlte mitunter ebenfalls.
Einige Anbieter reagierten auf die Kritik. Otto betonte, man erfülle "selbstverständlich alle gesetzlichen Informationspflichten". Bei Verstößen würden Verkäufer gesperrt. Kaufland erklärte, die Bereitstellung von Informationen sowie die Einhaltung rechtlicher Vorschriften habe "hohe Priorität". Für die Darstellung und Rechtskonformität der Produkte seien jedoch die Händler selbst verantwortlich.
Media Markt will Angaben stärker prüfen
Die Elektronikkette Media Markt kündigte an, Händlerinformationen künftig stärker zu kontrollieren. Man arbeite kontinuierlich an Verbesserungen im Sinne des Verbraucherschutzes. Ein Sprecher von Zalando sagte, man nehme die Ergebnisse der Untersuchung zum Anlass, die eigenen Prozesse zu überprüfen. "Wir begrüßen die Bemühungen um mehr Transparenz für Verbraucher im digitalen Raum." Mehrere Unternehmen beantworteten die Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht.
Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet Online-Plattformen seit Februar 2024, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Händler und Hersteller müssen nachvollziehbar und zentrale Angaben verfügbar sein./cr/DP/jha
ISIN US0231351067 US2786421030 DE000ZAL1111
AXC0213 2025-07-03/17:40
Relevante Links: Zalando SE, Amazon.com Inc., eBay Inc.