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EQS-News: Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr.

Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission

EQS-News: Deutsche Post AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission

30.06.2025 / 17:54 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Information zum Aktienrückkaufprogramm 30. Juni 2025

Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland WKN: 555200 ISIN: DE0005552004

Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission

Der Vorstand der Deutsche Post AG hat im Februar 2022 beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in einer Größenordnung von bis zu 50 Millionen Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu 2 Mrd. Euro durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm wurde mehrfach erweitert, zuletzt am 18. Februar 2025 auf eine Gesamtanzahl von bis zu 210 Millionen Aktien und einen Gesamtkaufpreis von bis zu 6 Mrd. Euro mit einer Gesamtlaufzeit bis spätestens Dezember 2026.

Die zurückgekauften Aktien sollen entweder eingezogen, für die Bedienung von langfristigen Vergütungsprogrammen für Führungskräfte bzw. Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder für die Erfüllung möglicher Verpflichtungen aufgrund der Ausübung von Rechten aus möglichen künftigen Wandelschuldverschreibungen genutzt werden.

Seit April 2022 wurden insgesamt ca. 102,66 Millionen Aktien erworben. Dies entspricht einem Gesamtvolumen von ca. 3,99 Mrd. Euro.

Auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Mai 2025 hat der Vorstand beschlossen, zur Umsetzung des Rückkaufprogramms in der Fassung des Beschlusses des Vorstands vom 18. Februar 2025 eine Tranche zum Rückerwerb von bis zu 20 Millionen Aktien mit einem Gesamtvolumen von bis zu 600 Mio. Euro in der Zeit vom 1. Juli 2025 bis spätestens 30. November 2025 durchzuführen. Der Erwerbspreis darf dabei den Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % über- und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den letzten fünf Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des Erwerbs oder - falls früher - der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb.

Der beauftragte Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zum Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052 und auf Grundlage der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen. Darüber hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:

1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den genannten Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.

2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz erwerben, auf dem der Kauf erfolgt. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Kauf.

Kontakt: Martin Ziegenbalg EVP Investor Relations Tel.: +49 (0) 228 189 63000

Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.

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