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BGH verhandelt zu Rückzahlung unzulässiger Kontogebühren

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich am Dienstag (9.00 Uhr) erneut mit den Ansprüchen von Verbrauchern auf eine Rückzahlung unzulässiger Kontogebühren. Konkret geht es dabei um eine Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Berliner Sparkasse, der sich fast 1.200 Kunden angeschlossen haben.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der beklagten Sparkasse gab es eine sogenannte Zustimmungsfiktionsklausel. Nach der galt die Zustimmung der Kunden zu einer Änderung der Kontogebühren automatisch als erteilt, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprachen. Ähnliche Regelungen gab es in der Vergangenheit bei vielen Banken und Sparkassen. Dass solche Klauseln unwirksam sind, stellte der BGH schon 2021 in einem Urteil klar.

In Karlsruhe geht es laut BGH diesmal um die Frage, unter welchen Voraussetzungen betroffene Verbraucher Anspruch auf Rückzahlung der unwirksam erhobenen Gebühren haben und wann diese Ansprüche verjähren. Ob am Dienstag schon ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. XI ZR 45/24)/jml/DP/stw

 ISIN  DE000CBK1001  DE0005140008  ES0113900J37  NL0011821202  IT0005239360

AXC0016 2025-06-03/05:50

Relevante Links: Deutsche Bank AG, Commerzbank AG, Banco Santander Central Hispano S.A., UniCredit S.p.A., ING Groep N.V.

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