, dpa-AFX

EQS-News: Vorzeitiger Bezug von Pensionskassengeldern kann im Alter zur Hypothek werden (deutsch)

Vorzeitiger Bezug von Pensionskassengeldern kann im Alter zur Hypothek werden

Helvetia Holding AG / Schlagwort(e): Studie Vorzeitiger Bezug von Pensionskassengeldern kann im Alter zur Hypothek werden

30.04.2025 / 09:00 CET/CEST

Medienmitteilung Basel, 30. April 2025

Die Auswertung der digitalen Vorsorgeanalysen von Helvetia sowie eine gezielte Umfrage bei rund 350 Immobilienbesitzenden in der Schweiz zeigen, dass viel Pensionskassengeld in Eigenheimen steckt. Rund ein Drittel der befragten Personen bis 65 Jahre gibt an, für die Finanzierung ihrer Immobilie Geld aus der Pensionskasse bezogen oder verpfändet zu haben. Davon planen lediglich 38 Prozent, die dadurch entstandene Vorsorgelücke nicht wieder zu schliessen. Das birgt die Gefahr, dass die Hypothek für das Eigenheim nach der Pensionierung nicht mehr tragbar ist. Für Eigenheimbesitzer lohnt es sich daher ihre finanzielle Situation frühzeitig zu analysieren, und allenfalls durch den Vorbezug entstandenen Lücken in der zweiten Säule bis zur Pensionierung zu schliessen.

Helvetia hat Anfang Februar 350 Wohneigentümerinnen und -eigentümer bis 65 Jahre zu den Themen Eigenheim und Vorsorge befragt. Dabei zeigt sich, dass sich viele nicht bewusst sind, welche Auswirkungen Vorsorgelücken auf die Tragbarkeit der Hypothek im Rentenalter haben können. Um eine Hypothek tragen zu können, muss das Haushaltseinkommen mindestens dreimal höher sein als die Wohnkosten. Zur Berechnung der Wohnkosten wird ein sogenannter kalkulatorischer Zinssatz von fünf Prozent verwendet, zusätzlich wird ein Prozent des Immobilienwerts als Nebenkosten veranschlagt. Wird das Einkommen nach der Pensionierung durch frühzeitige Pensionskassenbezüge reduziert, müssen entsprechend auch die Wohnkosten tiefer ausfallen, damit die Tragbarkeit weiterhin erhalten bleibt.

Im Eigenheim steckt viel Pensionskassenkapital Rund ein Drittel (36 Prozent) der befragten Wohneigentümerinnen und -eigentümer gibt an, für die Finanzierung ihrer Immobilie Vorsorgegelder aus der Pensionskasse eingesetzt zu haben. 24 Prozent haben Gelder aus der 2. Säule bezogen, während 11 Prozent eine Verpfändung gewählt haben. Bei beiden Varianten zeigt sich: Je jünger die Befragten sind, desto häufiger werden Pensionskassengelder für den Immobilienkauf eingesetzt. In der Altersgruppe der 61- bis 65-Jährigen liegt der Anteil bei 29 Prozent, bei den 31- bis 40-Jährigen hingegen bei 45 Prozent - also bei fast jeder zweiten Finanzierung.

Viele Eigenheimbesitzende lassen Rentenlücke offen Auf die Frage, ob Personen, die Pensionskassengelder bezogen haben, planen, diese vor dem Eintritt ins Pensionsalter zurückzuzahlen, fällt die Antwort überraschend aus: 38 Prozent sagen Nein und lassen damit eine Rentenlücke in der Pensionskasse bestehen. Nur 10 Prozent geben an, die fehlenden Beiträge bereits ausgeglichen zu haben, und 44 Prozent planen, die durch den Bezug entstandene Lücke vor der Pensionierung teilweise oder vollständig zu schliessen.

Im Durchschnitt fehlen CHF 460 000 auf dem PK-Konto «Diese Unbekümmertheit im Umgang mit den Vorsorgegeldern erstaunt auf den ersten Blick, spiegelt sich jedoch in den Zahlen unserer digitalen Vorsorgeanalyse deutlich wider», sagt Dusan Dusanovic, Leiter des Kompetenzzentrums Vorsorge & Eigenheim bei Helvetia. Eine Auswertung von rund 500 Vorsorgeanalysen von 50- bis 65-jährigen Wohneigentümerinnen und -eigentümern, die 2024 bei Helvetia durchgeführt wurde, zeigt: 87 Prozent dieser Gruppe weisen eine Vorsorgelücke auf. Konkret fehlen ihnen im Schnitt rund CHF 460 000, um sich nach der Pensionierung 80 Prozent ihres bisherigen Einkommens sichern zu können. Die durchschnittliche Hypothekarbelastung liegt bei rund CHF 550 000. Dusan Dusanovic sieht darin eine gefährliche Entwicklung: «Grosse Vorsorgelücken in Verbindung mit hohen Hypothekarvolumen sind eine toxische Kombination für die nachhaltige Tragbarkeit der Hypothek im Rentenalter. Für Eigenheimbesitzer lohnt es sich daher ihre finanzielle Situation frühzeitig zu analysieren, und allenfalls durch den Vorbezug entstandenen Lücken in der zweiten Säule bis zur Pensionierung zu schliessen.»

Die gute Nachricht: Die untersuchte Gruppe verfügt über Vermögen in Form von Kontoguthaben, Anlagen und Säule-3a-Guthaben in Höhe von durchschnittlich CHF 590 000.

In die Pensionskasse einzahlen oder Hypothek amortisieren? Aus Sicht von Helvetia gilt es, diese Ersparnisse mit Blick auf die bevorstehende Pensionierung gezielt einzusetzen, um das Eigenheim bis ins hohe Alter tragbar zu halten. Dabei gibt es zwei Hauptoptionen: Entweder wird das Hypothekarvolumen reduziert oder es werden Gelder in die Pensionskasse zurückgeführt. Beispiel: Um eine Hypothek von CHF 550 000 zu tragen, ist - abhängig vom Immobilienwert - ein Jahreseinkommen nach der Pensionierung von rund CHF 110 000 erforderlich. Wird die Hypothek hingegen um CHF 120 000 auf CHF 430 000 reduziert, genügt voraussichtlich ein gemäss Bundesamt für Statistik durchschnittliches Haushalts-Renteneinkommen von CHF 90 000. Alternativ könnten - bei einem angenommenen Umwandlungssatz von fünf Prozent - CHF 400 000 in die Pensionskasse eingezahlt werden, was die Rente um rund CHF 20 000 pro Jahr erhöhen würde. Ob Amortisation, Pensionskasseneinkauf oder eine Kombination aus beidem - wichtig ist, dass das Thema frühzeitig angegangen wird.

Bleibt die Hypothek im Rentenalter tragbar? Dass dies keineswegs selbstverständlich ist, zeigt nicht nur die Datenanalyse von Helvetia, sondern auch die Befragung von 350 Wohneigentümerinnen und -eigentümern. Nur 37 Prozent der 51- bis 60-Jährigen haben sich im Detail mit der Tragbarkeit ihrer Hypothek nach der Pensionierung auseinandergesetzt.

«Das Bewusstsein, dass ein vorzeitiger Bezug von Pensionskassenkapital grosse Auswirkungen auf die Tragbarkeit einer Hypothek im Rentenalter hat, ist im Vergleich zur Vergangenheit zwar stärker verankert, dennoch scheint das Thema bei vielen Leuten noch nicht angekommen zu sein oder wird schlichtweg verdrängt», so Dusan Dusanovic. Entsprechende Rückzahlungen in die Pensionskasse oder die Amortisation der Hypothek im Alter von 60 Jahren ist meist nur noch mit riesigen Sparanstrengungen zu bewerkstelligen. Helvetia empfiehlt daher, bereits ab 50 Jahren im Rahmen einer Pensionsplanung die nachhaltige Tragbarkeit der Hypothek im Rentenalter zu prüfen und entsprechende Weichen zu stellen, um möglichst lange in den vertrauten vier Wänden bleiben zu können. Wer das Thema auf die lange Bank schiebt, dem droht im schlimmsten Fall der Verkauf seines geliebten Zuhauses.

Eric Zeller Senior Communication Manager & Pressesprecher

Telefon: +41 58 280 50 33 [1]media.relations@helvetia.ch

1. mailto:media.relations@helvetia.ch Über die Helvetia Gruppe Helvetia Versicherungen mit Sitz in St. Gallen hat sich seit 1858 zu einer erfolgreichen internationalen Versicherungsgruppe mit starken Schweizer Wurzeln, über 14 000 Mitarbeitenden (FTE) und mehr als 6.7 Millionen Kundinnen und Kunden entwickelt. Seit jeher ist Helvetia für ihre Kundinnen und Kunden da, wenn es darauf ankommt. In den Segmenten Schweiz, Spanien und GIAM (German, Italian and Austrian Markets) positioniert sich Helvetia als Local Customer Champion und begleitet die Kundinnen und Kunden ein Leben lang als bevorzugte Anbieterin. Zudem liegt ein Schwerpunkt von Helvetia auf dem schnell wachsenden Segment der Kundinnen und Kunden über 50. In allen Segmenten und insbesondere im Segment Specialty Markets strebt Helvetia als Global Specialist Wachstum im internationalen Specialty-Lines-Geschäft und in der Rückversicherung an. Dank schlanker und flexibler Strukturen kann Helvetia sich in einem zyklischen Geschäft auf die Profitabilität fokussieren. Gleichzeitig nutzt Helvetia ihr Know-how in ihren europäischen Retailmärkten, um KMU-Kunden Specialty-Lösungen anzubieten. Bei einem Geschäftsvolumen von CHF 11.6 Mrd. erzielte Helvetia im Geschäftsjahr 2024 Un-derlying Earnings von CHF 528.5 Mio. und ein IFRS-Periodenergebnis von CHF 502.4 Mio. Die Aktie der Helvetia Holding AG wird an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange gehandelt.

Haftungsausschluss Dieses Dokument wurde von der Helvetia Gruppe erstellt und darf vom Empfänger ohne die Zustimmung der Helvetia Gruppe weder kopiert noch abgeändert, angeboten, verkauft oder sonst wie an Drittpersonen abgegeben werden. Massgeblich und verbindlich ist jeweils die deutsche Fassung des Dokuments. Versionen des Dokuments in anderen Sprachen dienen lediglich Informationszwecken. Es wurden alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die hier dargelegten Sachverhalte richtig und alle hier enthaltenen Meinungen fair und angemessen sind. Informationen und Zahlenangaben aus externen Quellen dürfen nicht als von der Helvetia Gruppe für richtig befunden oder bestätigt verstanden werden. Weder die Helvetia Gruppe als solche noch ihre Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Berater oder sonstige Personen haften für Verluste, die mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung dieser Informationen erwachsen. Die in diesem Dokument dargelegten Fakten und Informationen sind möglichst aktuell, können sich aber in der Zukunft ändern. Sowohl die Helvetia Gruppe als solche als auch ihre Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Berater oder sonstige Personen lehnen jede ausdrückliche oder implizite Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Informationen ab. Dieses Dokument kann Prognosen oder andere zukunftsgerichtete Aussagen im Zusammenhang mit der Helvetia Gruppe enthalten, die naturgemäss mit allgemeinen wie auch spezifischen Risiken und Unsicherheiten verbunden sind, und es besteht die Gefahr, dass sich die Prognosen, Voraussagen, Pläne und anderen expliziten oder impliziten Inhalte zukunftsgerichteter Aussagen als unzutreffend herausstellen. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Reihe wichtiger Faktoren dazu beitragen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse in hohem Masse von den Plänen, Zielsetzungen, Erwartungen, Schätzungen und Absichten, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen, abweichen. Zu diesen Faktoren gehören: (1) Änderungen der allgemeinen Wirtschaftslage namentlich auf den Märkten, auf denen wir tätig sind, (2) Entwicklung der Finanzmärkte, (3) Zinssatzänderungen, (4) Wechselkursfluktuationen, (5) Änderungen der Gesetze und Verordnungen einschliesslich der Rechnungslegungsgrundsätze und Bilanzierungspraktiken, (6) Risiken in Verbindung mit der Umsetzung unserer Geschäftsstrategien, (7) Häufigkeit, Umfang und allgemeine Entwicklung der Versicherungsfälle, (8) Sterblichkeits- und Morbiditätsrate, (9) Erneuerungs- und Verfallsraten von Policen sowie (10) Realisierung von Skalen- und Verbundeffekten. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die vorstehende Liste wichtiger Faktoren nicht vollständig ist. Bei der Bewertung zukunftsgerichteter Aussagen sollten Sie daher die genannten Faktoren und andere Ungewissheiten sorgfältig prüfen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen gründen auf Informationen, die der Helvetia Gruppe am Tag ihrer Veröffentlichung zur Verfügung standen; die Helvetia Gruppe ist nur dann zur Aktualisierung dieser Aussagen verpflichtet, wenn die geltenden Gesetze dies verlangen.

Ende der Medienmitteilungen

   Sprache:          Deutsch
   Unternehmen:      Helvetia Holding AG
                     Dufourstrasse 40
                     9001 St.Gallen
                     Schweiz
   E-Mail:           media.relations@helvetia.ch
   Internet:         www.helvetia.com
   ISIN:             CH0466642201
   Valorennummer:    46664220
   Börsen:           SIX Swiss Exchange
   EQS News ID:      2127278

Ende der Mitteilung EQS News-Service

2127278 30.04.2025 CET/CEST

 ISIN  CH0466642201

AXC0123 2025-04-30/09:00

Relevante Links: Helvetia Holding AG

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.