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ERYTECH erweitert seinen Liquiditätshorizont mithilfe einer Wandelanleihen-Finanzierung

LYON, Frankreich, und CAMBRIDGE, Massachusetts, June 29, 2020 (GLOBE NEWSWIRE) -- ERYTECH Pharma (Euronext: ERYP - Nasdaq: ERYP), ein biopharmazeutisches Unternehmen im Bereich der klinischen Forschung, das innovative Therapien entwickelt, bei denen Arzneimittelwirkstoffe in roten Blutkörperchen eingekapselt werden, gab heute die Unterzeichnung einer Vereinbarung bekannt, die die Ausgabe von Wandelanleihen zugunsten des in Luxemburg ansässigen European High Growth Opportunities Securitization Fund, vertreten durch seinen Vermögensverwalter European High Growth Opportunities Manco SA (mit Alpha Blue Ocean verbundene Unternehmen), vorsieht, wobei sich der Investor verpflichtet hat, im Falle der Wandlung aller Anleihen bis zu einem Höchstbetrag von 60 Millionen EUR zu zeichnen, vorbehaltlich der aufsichtsrechtlichen Obergrenze von 20 % Verwässerung, was derzeit etwa 30 Millionen EUR entspricht, sofern keine weitere Genehmigung erteilt wird. Die Anleihen sind mit Aktienoptionsscheinen verbunden, die 10 % des Nennbetrags der ausgegebenen Anleihen entsprechen, deren Ausübungspreis einen Aufschlag von 20 % auf den niedrigsten volumengewichteten durchschnittlichen Tageskurs der Aktie während des Referenzzeitraums vor der Ausgabe der ersten Tranche widerspiegelt.

„Wir freuen uns, den Liquiditätshorizont von ERYTECH mit dieser flexiblen Finanzierungsfazilität zu erweitern“, so Eric Soyer, CFO und COO von ERYTECH. „Die Fazilität bietet ERYTECH maßgeschneiderte Bedingungen, um die Interessen des Unternehmens und seiner Aktionäre am besten zu wahren, wenn das Unternehmen in die letzte Phase seines fortgeschrittenen klinischen Programms eintritt. Die Finanzierungsfazilität umfasst Null-Kupon-Anleihen und den begrenzten Abschlag bei Umwandlung sowie eine moderate Optionsscheinabdeckung mit klarem Interessenabgleich zwischen ERYTECH und Alpha Blue Ocean.“

„Die Einkapselungstechnologie von ERYTECH ist unserer Ansicht nach eine der vielversprechendsten therapeutischen Alternativen für die korrekte Verabreichung von hochtoxischen oder schwer zu verabreichenden Arzneimitteln und verspricht, ein breites Spektrum von Krankheiten abzudecken, für die es derzeit keine wirksamen Therapien gibt. Wir freuen uns, Teil eines Unternehmens zu sein, das an der Spitze der Entwicklung disruptiver Therapien steht und dessen Mission perfekt zur Mission von ABO passt: dem Engagement für eine bessere Zukunft,“ fügt Pierre Vannineuse, CEO von Alpha Blue Ocean, hinzu.“

Hauptmerkmale der Anleihen-Optionsscheine und Wandelanleihen mit Optionsscheinen

Diese Finanzierungslinie zielt darauf ab, die Finanzkraft des Unternehmens zu verbessern und den Liquiditätshorizont für die nächsten wichtigen Entwicklungsmeilensteine des Unternehmens zu erweitern.

Bedingungen der Emission und Rechtsrahmen

Die Emission der 1.200 Anleihen-Optionsscheine (bons d'émission) (die „Anleihen-Optionsscheine“ bzw. „BEOCABSA“) und der Tranchen aus Wandelanleihen (die „Wandelanleihen) mit verbundenen Optionsscheinen (die „Optionsscheine“ und zusammen mit den Wandelanleihen die „OCABSA“) erfolgt gemäß dem 25. Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre vom 21. Juni 2019 (die „Aktionärsversammlung“).

Gemäß diesem Beschluss delegierte die Aktionärsversammlung – mit der Möglichkeit zur Unterdelegierung – ihre Befugnis, über die Kapitalerhöhung mit Aufhebung des Vorzugszeichnungsrechts der Aktionäre zugunsten mehrerer Personenkategorien bis zu einem maximalen Nennwert von 1 Million Euro, d. h. 10 Millionen Aktien, und einem maximalen Nennwert an Schuldtiteln in Höhe von 150 Millionen Euro zu entscheiden, an den Vorstand des Unternehmens (der „Vorstand“).

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Emission nicht zur Einreichung eines Zulassungsprospektes bei der AMF führt.

Daher beträgt die maximale Anzahl der an der Euronext Paris zuzulassenden neuen Aktien, die sich aus der Umwandlung der Wandelanleihen und der Ausübung der Optionsscheine ergeben (die „neuen Aktien“) 10 Millionen Aktien, die auf 20 % der Anzahl der während der letzten zwölf Monate zum Zeitpunkt ihrer Emission zum Handel zugelassenen Aktien begrenzt sind (die „20-%-Schwelle“).  Auf einer indikativen Basis würde der Schwellenwert von 20 % zum Schlusskurs der Aktie am 24. Juni 2020 (8,72 EUR) die Inanspruchnahme von ungefähr 10 Tranchen für einen Betrag von ungefähr 30 Millionen EUR ermöglichen. Die zusätzliche Ausgabe über diese 20-%-Schwelle hinaus unterliegt einer weiteren Genehmigung.

Am 24. Juni 2020 beschloss der Chief Executive Officer von ERYTECH Pharma (das „Unternehmen“) die kostenlose Emission von 1.200 Anleihen-Optionsscheinen zu den unten beschriebenen Bedingungen, im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel L. 225-138 des französischen Handelsgesetzbuchs und der vom Vorstand in seiner Sitzung vom 8. Juni 2020 gewährten Unterdelegierung unter Verwendung des 25. Beschlusses der Aktionärsversammlung (der „Beschluss“) zugunsten des European High Growth Opportunities Securitization Fund, vertreten durch seinen Vermögensverwalter European High Growth Opportunities Manco SA (mit Alpha Blue Ocean verbundene Unternehmen) (der „Investor“). Die Anleihen-Optionsscheine können ab dem 25. Juni 2020 über einen Zeitraum von 24 Monaten, d. h. bis 25. Juni 2022, in Tranchen ausgeübt werden.

Die Emission der ersten Tranche von OCABSA zugunsten des Investors wird voraussichtlich im Juli 2020 mit der Ausübung von 60 Anleihen-Optionsscheine erfolgen und zur Emission von 60 Wandelanleihen mit verbundenen Optionsscheinen zu einem Zeichnungspreis von insgesamt 2.940.000 EUR führen.

Emission und Hauptmerkmale der Anleihen-Optionsscheine

Die Inhaber der Anleihen-Optionsscheine sind verpflichtet, auf Verlangen des Unternehmens eine OCABSA-Tranche durch Ausübung von 60 Anleihen-Optionsscheinen zu zeichnen, oder 30 Anleihen-Optionsscheinen, wenn die Marktkapitalisierung der Emittentin an 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen (ein „Marktereignis“) weniger als 50 Millionen Euro beträgt, wobei darauf hingewiesen wird, dass diese Reduzierung des Tranchenvolumens, die auf Antrag des Emittentin erfolgen kann, automatisch hinfällig wird, sobald dieser Schwellenwert wieder ohne Laufzeitbedingungen überschritten wird. „Handelstag“ bezeichnet jeden Tag, an dem die Euronext in Paris für den Geschäftsverkehr geöffnet ist, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, wie Tage, an denen der Gesamtwert der gehandelten Aktien unter 100.000 Euro beträgt.

Jede Ausübung eines Anleihen-Optionsscheins führt zur Emission von 60 Wandelanleihen (bzw. 30 Wandelanleihen im Falle eines Marktereignisses) mit verbundenen Optionsscheinen.

Die Anleihen-Optionsscheine sind frei an verbundene Personen des Investors übertragbar, dürfen aber ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens nicht an andere Dritte, die keine verbundenen Personen sind, übertragen werden. Sie werden nicht Gegenstand eines Antrags auf Zulassung zum Handel am geregelten Markt der Euronext Paris („Euronext Paris“) sein und daher nicht notiert werden.

Die Emittentin kann innerhalb der 20-%-Schwelle entscheiden, ob sie die Zeichnung einer Tranche innerhalb von 24 Monaten ab der Emission der Anleihen-Optionsscheine verlangt oder nicht verlangt, wobei darauf hingewiesen wird, dass der Investor ab der Auszahlung der ersten Tranche das Recht hat, die Emission von zwei Tranchen anzufordern.

Nach der Inanspruchnahme der ersten Tranche und bis zum 25. Juni 2022 kann das Unternehmen die Inanspruchnahme einer Tranche durch den Investor zum frühesten der folgenden Zeitpunkte verlangen:

  1. dem Handelstag nach der Umwandlung oder Rücknahme aller im Rahmen der vorherigen Tranche ausgegebenen Wandelanleihen; und
  2. dem Handelstag nach dem Ablauf eines Zeitraums von 20 Handelstagen nach der Inanspruchnahme der vorherigen Tranche, vorbehaltlich der Verlängerung dieses Zeitraums im Falle des Auftretens bestimmter Ereignisse.

Jede Forderung der Inanspruchnahme durch das Unternehmen hängt von der Erfüllung bestimmter aufschiebender Bedingungen ab, darunter, (i) dass der Schlusskurs des Unternehmens an der Euronext Paris an mehr als 60 Handelstagen vor dieser Anforderung um 150 % höher war als der Nennwert der Aktien des Unternehmens1, oder (ii) dass das Unternehmen eine Anzahl von auszugebenden Aktien hat, die mindestens 175 % der Anzahl der Aktien entspricht, die bei der Umwandlung der umlaufenden Wandelanleihen und der bei Forderung der Inanspruchnahme auszugebenden Wandelanleihen auszugeben sind.

Das Unternehmen kann ab der zweiten Tranche und unter bestimmten Umständen die Zahlung von zwei Tranchen gleichzeitig verlangen.

Hauptmerkmale der Wandelanleihen

Die Wandelanleihen mit einem Nennwert von jeweils 50.000 EUR werden bei Ausübung der Anleihen-Optionsscheine in einer oder mehreren Tranchen von 60 Wandelanleihen, die einem Gesamtnennwert von 3 Millionen EUR (oder im Falle eines Marktereignisses 30 Wandelanleihen mit einem Gesamtnennwert von 1,5 Millionen EUR), d. h. einem maximalen Gesamtnennwert von 60 Millionen EUR bei voller Inanspruchnahme dieses Finanzierungsprogramms, ausgegeben.

Der Zeichnungspreis jeder Wandelanleihe entspricht 98 % ihres Nennwerts und jede Wandelanleihe verfällt zwölf (12) Monate nach ihrer Ausgabe. Erfolgt keine Umwandlung einer Wandelanleihe vor dem Ende der Laufzeit, wird die Wandelanleihe an diesem Datum automatisch in Aktien des Unternehmens umgewandelt, außer bei einer Rückzahlung in bar durch das Unternehmen.

Die Wandelanleihen werden nicht verzinst und werden nicht Gegenstand eines Antrags auf Zulassung zum Handel an der Euronext Paris sein. Die Wandelanleihen werden in registrierter Form begeben und gemäß Artikel L. 211-3 des französischen Handelsgesetzbuchs in einem im Namen des Inhabers eröffneten Konto in den Büchern des Unternehmens oder des von dem Unternehmen bestellten autorisierten Vermittlers erfasst.

Die Wandelanleihen können auf Antrag des Inhabers jederzeit ab ihrer Emission bis zum Fälligkeitstermin zu dem für eine Wandelanleihe durch folgende Formel festgelegten Umwandlungsverhältnis in neue Aktien umgewandelt werden:

N = Vn / P, wobei gilt:

N“ ist die Anzahl der Aktien, die bei Umwandlung der Wandelanleihen an die Inhaber der Wandelanleihen auszugeben sind,

Vn“ ist der Nennwert einer Wandelanleihe, d. h. 50.000 EUR, deren Umwandlung gefordert wird,

P“ ist der Umwandlungskurs (der „Umwandlungskurs“) einer Wandelanleihe, d. h. der höhere Wert von Folgendem: (i) 95 % des volumengewichteten durchschnittlichen Handelspreises der Aktien des Unternehmens an der Euronext Paris an 3 aufeinanderfolgenden Handelstagen, der an dem Handelstag unmittelbar vor dem Umwandlungstermin abläuft, (ii) der Nennwert der Aktie und (iii) der Mindestausgabepreis einer Aktie, wie im Beschluss (oder einem danach folgenden Beschluss) vorgesehen, d. h. zurzeit 80 % des volumengewichteten Durchschnitts (im zentralen Auftragsbuch und ausgenommen außerbörsliche Blockhandelsgeschäfte) des Aktienkurses des Unternehmens an der Euronext Paris an den 3 Handelssitzungen vor der Festlegung des Ausgabepreises, wobei darauf hingewiesen wird, dass der theoretische Wert der Optionsscheine berücksichtigt wird und dass die Aktionärsversammlung die maximale Anzahl an auszugebenden Aktien auf 10 Millionen festgelegt hat.

Das Unternehmen hat auch die Möglichkeit, dem Investor den Umwandlungsbetrag, der dem Produkt aus „N“ und dem volumengewichteten durchschnittlichen Handelspreis der Aktien des Unternehmens zum Börsenschluss der Euronext Paris am Umwandlungstag entspricht, in bar auszuzahlen.

Für den Fall, dass das Unternehmen nicht über die erforderlichen Unternehmensgenehmigungen verfügt, um die dem Wandelanleiheninhaber zustehende Anzahl neuer Aktien zu liefern, muss das Unternehmen den verbleibenden Betrag in bar ausbezahlen.

Die Wandelanleihen dürfen nicht ohne die vorherige Genehmigung des Unternehmens übertragen werden, ausgenommen an verbundene Personen des Investors.

Die Wandelanleihen stellen unbesicherte Obligationen der Emittentin dar, die untereinander und  mit allen anderen gegenwärtigen oder zukünftigen unbesicherten Schuldtiteln der Emittentin gleichrangig sind (mit Ausnahme derjenigen, die von einer gesetzlich vorgesehenen Bevorzugung profitieren).

Hauptmerkmale der Optionsscheine

Die Gesamtzahl der im Zusammenhang mit dieser Finanzierung ausgegebenen Optionsscheine wird zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der ersten Tranche berechnet, so dass im Falle der Ausübung aller Optionsscheine die Gesamtzahl der von dem Unternehmen zugunsten der Optionsschein-Inhaber auszugebenden neuen Aktien 10 % des Gesamtnennbetrags der auszugebenden Wandelanleihen, geteilt durch den Ausübungspreis der Optionsscheine, entspricht.

Der Ausübungspreis der Optionsscheine wird zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der ersten Tranche festgelegt und entspricht 120 % des niedrigsten volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie des Unternehmens, wie bei Börsenschluss gemeldet, der während der fünfzehn Handelstage vor dem Antrag auf Ausübung der ersten Tranche beobachtet wurde.

Jeder Optionsschein wird von der OCABSA ab der Emission getrennt und kann von seinem Inhaber innerhalb von fünf Jahren ab diesem Datum ausgeübt werden. Optionsscheine, die am Ende dieses Zeitraums nicht ausgeübt wurden, verfallen automatisch und werden wertlos.

Die Optionsscheine werden nicht Gegenstand eines Antrags auf Zulassung zum Handel an der Euronext Paris sein.

Ein Optionsschein gewährt das Recht, eine neue Aktie des Unternehmens zu zeichnen, vorbehaltlich möglicher rechtlicher Anpassungen.

Die Optionsscheine dürfen nicht ohne die vorherige Genehmigung des Unternehmens übertragen werden, ausgenommen an verbundene Personen des Investors.

Zur Veranschaulichung: Gemäß der Volatilitätsannahme der ausgewählten Aktie (60 %) und basierend auf dem Schlusskurs der Aktie des Unternehmens am 24. Juni 2020 (d. h. 8,72 Euro) beträgt der theoretische Wert eines Optionsscheins 3,88 Euro.

Neue Aktien, die sich aus der Umwandlung der Wandelanleihen oder der Ausübung der Optionsscheine ergeben

Neue Aktien, die nach der Umwandlung der Wandelanleihen und der Ausübung der Optionsscheine ausgegeben werden, sind Gegenstand regelmäßiger Anträge auf Zulassung zum Handel an der Euronext Paris auf derselben Notierungslinie wie die bestehenden Aktien des Unternehmens (ISIN-Code FR0011471135 und Mnemonic: ERYP).

Die neuen Aktien sind mit den derzeitigen Dividendenrechten ausgestattet und berechtigen ab ihrer Ausgabe zu allen von dem Unternehmen beschlossenen Ausschüttungen ab diesem Datum.

Die maximale Anzahl neuer Aktien, für die das Unternehmen die Zulassung zur Euronext Paris beantragen wird, beträgt 10 Millionen Aktien gemäß der im 25. Beschluss der Aktionärsversammlung vorgesehenen Obergrenze innerhalb der 20-%-Schwelle.

Das Unternehmen wird auf seiner Internet-Website (www.erytech.com, Abschnitt Investoren) nach jeder Emission eine Übersichtstabelle mit der Anzahl der ausstehenden Anleihen-Optionsscheine, Wandelanleihen, Optionsscheine und Aktien, dem Betrag jeder Tranche, dem Ausgabepreis und der Verwässerung veröffentlichen und aktualisieren.

Auswirkungen der Transaktion in Bezug auf das Liquiditätsrisikomanagement und den Finanzierungshorizont

Das Unternehmen schätzt, dass seine am 31. März 2020 verfügbaren Brutto-Barmittel (d. h. 58,6 Millionen EUR) die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf der Grundlage seiner derzeitigen Verpflichtungen und laufenden Studien bis zum ersten Quartal 2021 ermöglichen werden.

Zur Veranschaulichung: Im Falle der Inanspruchnahme der Eigenkapitalfinanzierungslinie mit der Ausübung von 10 Tranchen in Höhe von 3 Mio. EUR innerhalb der 20-%-Schwelle und auf der Grundlage des Schlusskurses der Aktie am 24. Juni 2020 (d. h. 8,72 EUR) würde sich der Finanzierungshorizont des Unternehmens bis zum dritten Quartal 2021 verlängern.

Hauptrisiken im Zusammenhang mit dem Unternehmen

Die Hauptrisiken im Zusammenhang mit dem Unternehmen wurden in dem am 18. März 2020 bei der AMF unter der Nummer D. 20-0140 eingereichten universellen Registrierungsdokument und im Jahresbericht des Unternehmens (Formular 20-F), der am 18. März 2020 bei der Securities and Exchange Commission („SEC“) eingereicht wurde, dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die sich aus dieser Finanzierung ergebenden Kapitalerhöhungen letztlich zum größten Teil vom Markt finanziert werden sollen.

Theoretische Auswirkungen der Emission der OCABSA (basierend auf dem Schlusskurs der Aktie des Unternehmens am 24. Juni 2020, d. h. 8,72 €)

Zur Veranschaulichung: Die Auswirkungen der Emission von OCABSA wären wie folgt:

(i)Zur Information: Die Auswirkungen der Emission auf die Beteiligung eines Aktionärs, der vor der Emission 1 % des Aktienkapitals des Unternehmens hielt (berechnet auf der Grundlage der Anzahl der umlaufenden Aktien am Tag der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung), sind wie folgt:


 Anteil des Kapitals in %
Unverwässerte BasisVerwässerte Basis(1)
Vor der Ausgabe der neuen Aktien1,00%0,92%
Nach der Ausgabe von 3.621.439 neuen Aktien, die ausschließlich aus der Umwandlung aller Wandelanleihen resultiert, die im Rahmen der ersten 10 Tranchen und innerhalb der 20-%-Schwelle begeben wurden0,83%0,78%
Nach der Ausgabe von 286.697 neuen Aktien, die ausschließlich aus der Ausübung aller Optionsscheine resultiert, die im Rahmen der ersten 10 Tranchen und innerhalb der 20-%-Schwelle begeben wurden0,98%0,91%
Nach der Ausgabe von 3.908.136 neuen Aktien (einschließlich 3.621.439 neuer Aktien aus der Umwandlung der Wandelanleihen und 286.697 neuer Aktien aus der Ausübung der Optionsscheine, die im Rahmen der ersten 10 Tranchen und innerhalb der 20-%-Schwelle begeben wurden)0,82%0,77%

1.

Theoretische Berechnungen auf der Grundlage des Schlusskurses der Aktie des Unternehmens am 24. Juni 2020, d. h. 8,72 Euro, und eines Umwandlungspreises der Wandelanleihen, der 95 % dieses Werts entspricht, also 8,28 Euro, und eines Ausübungspreises der Optionsscheine von 10,46 Euro. Diese Verwässerung greift weder der endgültigen Anzahl der zu begebenden Aktien noch deren Ausgabekurs vor. Diese Daten werden auf der Grundlage des Aktienmarktkurses ermittelt, gemäß den vorstehend beschriebenen Bedingungen. Die Berechnungen erfolgen unter Annahme der Ausübung aller Aktienoptionsscheine, Optionsscheine für Business Creators (BSCPE) und Aktienoptionen sowie des endgültigen Erwerbs aller gewährten Gratisaktien, die sich am 24. Juni 2020 in Umlauf befinden, die in der Ausgabe von maximal 1.575.511 Aktien resultieren können.

(ii)Zur Information: Die Auswirkungen der Emission auf den Anteil des Eigenkapital je Aktie (berechnet auf der Grundlage des Eigenkapitals des Unternehmens zum 31. Dezember 2019 und der Anzahl der umlaufenden Aktien zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung) sind wie folgt:


 Eigenkapital je Aktie (in Euro)
Unverwässerte BasisVerwässerte Basis(1)
Vor der Ausgabe der neuen Aktien4,76 €4,94 €
Nach der Ausgabe von 3.621.439 neuen Aktien, die ausschließlich aus der Umwandlung aller Wandelanleihen resultiert, die im Rahmen der ersten 10 Tranchen und innerhalb der 20-%-Schwelle begeben wurden5,36 €5,46 €
Nach der Ausgabe von 286.697 neuen Aktien, die ausschließlich aus der Ausübung aller Optionsscheine resultiert, die im Rahmen der ersten 10 Tranchen und innerhalb der 20-%-Schwelle begeben wurden4,85 €5,02 €
Nach der Ausgabe von 3.908.136 neuen Aktien (einschließlich 3.621.439 neuer Aktien aus der Umwandlung der Wandelanleihen und 286.697 neuer Aktien aus der Ausübung der Optionsscheine, die im Rahmen der ersten 10 Tranchen und innerhalb der 20-%-Schwelle begeben wurden)5,42 €5,52 €

1.

Theoretische Berechnungen auf der Grundlage des Schlusskurses der Aktie des Unternehmens am 24. Juni 2020, d. h. 8,72 Euro, und eines Umwandlungspreises der Wandelanleihen, der 95 % dieses Werts entspricht, also 8,28 Euro, und eines Ausübungspreises der Optionsscheine von 10,46 Euro. Diese Verwässerung greift weder der endgültigen Anzahl der zu begebenden Aktien noch deren Ausgabekurs vor. Diese Daten werden auf der Grundlage des Aktienmarktkurses ermittelt, gemäß den vorstehend beschriebenen Bedingungen. Die Berechnungen erfolgen unter Annahme der Ausübung aller Aktienoptionsscheine, Optionsscheine für Business Creators (BSCPE) und Aktienoptionen sowie des endgültigen Erwerbs aller gewährten Gratisaktien, die sich am 24. Juni 2020 in Umlauf befinden, die in der Ausgabe von maximal 1.575.511 Aktien resultieren können.

Über ERYTECH

ERYTECH ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das klinische Studien zu verschiedenen Arzneimitteln durchführt und innovative Erythrozyten-basierte Therapeutika für schwere Krebserkrankungen und seltene Krankheiten entwickelt. Aufbauend auf seiner proprietären ERYCAPS-Plattform, die eine neuartige Technologie zur Kapselung von Wirkstoffen in Erythrozyten nutzt, entwickelt ERYTECH eine Reihe von Produktkandidaten für Patienten mit einem hohen, nicht gedeckten medizinischen Bedarf. Der Hauptschwerpunkt von ERYTECH liegt auf der Entwicklung von Produktkandidaten, die auf den veränderten Stoffwechsel von Krebszellen abzielen, indem sie den Krebszellen die für ihr Wachstum und Überleben notwendigen Aminosäuren entziehen.

ERYTECH ist auf dem Nasdaq Global Select Market in den USA (Ticker: ERYP) und auf dem von Euronext regulierten Markt in Paris (ISIN-Code: FR0011471135, Ticker: ERYP).

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ERYTECH     LifeSci Advisors, LLC   NewCap           
   
Eric Soyer Investor Relations USMathilde Bohin/ Louis-Victor Delouvrier 
Chief Financial and Chief Operating OfficerCorey Davis, Ph.D.Investor Relations Europa 
  Nicolas Merigeau
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 investors@erytech.com cdavis@lifesciadvisors.com erytech@newcap.eu 

Zukunftsgerichtete Informationen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich Aussagen zur Preisgestaltung und zur Durchführung des erwarteten Angebots sowie der erwarteten Verwendung der Erlöse aus dem Angebot. Diese zukunftsgerichtete Aussagen stellen keine Zusicherungen oder Garantien dar und sind mit erheblichen Risiken und Unsicherheiten behaftet. Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesem Dokument beschriebenen oder prognostizierten abweichen, umfassen das Risiko in Verbindung mit Markt- und sonstigen Finanzierungsbedingungen, Risiken in Verbindung mit den Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, Risiken in Verbindung mit den klinischen Studien des Unternehmens sowie aufsichtsrechtlichen Prüfungen und Zulassungen sowie das Risiko in Verbindung mit der Hinlänglichkeit der bestehenden Barmittelressourcen und Liquidität des Unternehmens. Weitere Beschreibungen dieser Risiken, Unsicherheiten und weiterer Risiken finden Sie in den behördlichen Unterlagen des Unternehmens bei der Finanzmarktaufsicht in Frankreich („AMF“), in den bei der SEC eingereichten Unterlagen und Berichten des Unternehmens, einschließlich des am 18. März 2020 unter der Nummer D. 20-0140 bei der AMF eingereichten universellen Registrierungsdokuments (Document d’enregistrement universel) des Unternehmens für 2019, des am 18. März 2020 bei der SEC auf Formular 20-F eingereichten Jahresberichts sowie zukünftiger Unterlagen und Berichte des Unternehmens. Angesichts dieser Unsicherheiten werden keine Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit oder Billigkeit solcher zukunftsgerichteten Aussagen, Prognosen und Schätzungen gemacht. Des Weiteren gelten zukunftsgerichtete Aussagen nur für den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Die Leser werden darauf hingewiesen, kein unangemessenes Vertrauen in diese zukunftsgerichteten Aussagen zu setzen. ERYTECH lehnt jede Verpflichtung ab, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, um Änderungen der Erwartungen von ERYTECH bezüglich dieser Aussagen oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf denen solche Aussagen, Prognosen oder Schätzungen basieren, widerzuspiegeln, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

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Produktüberwachung/Zielmarkt gemäß MiFID II: Kleinanleger, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien – Nur zum Zwecke des Produktgenehmigungsprozesses des Herstellers führte die Beurteilung des Zielmarkts für die neuen Aktien zu dem Ergebnis, dass: (i) der Zielmarkt für die neuen Aktien Kleinanleger, geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden umfasst, wie durch die Richtlinie 2014/65/EU in der jeweils gültigen Fassung („MiFID II“) definiert, und (ii) alle Vertriebskanäle für die neuen Aktien für Kleinanleger, geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind. Personen, die die neuen Aktien anschließend anbieten, verkaufen oder empfehlen („Vertriebsstellen“), müssen den Zielmarkt des Herstellers berücksichtigen. Jedoch ist eine MiFID II unterliegende Vertriebsstelle verpflichtet, ihre eigene Beurteilung des Zielmarkts für die neuen Aktien (unter Beibehaltung oder Weiterentwicklung der Beurteilung des Zielmarkts durch den Hersteller) vorzunehmen und die geeigneten Vertriebskanäle festzulegen.
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1 d. h. 0,15 € auf der Grundlage des Nennwerts der Aktien des Unternehmens (0,10 €) 

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