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Curetis gibt Ausübung der Mehrzuteilungsoption bekannt

Curetis AG / Curetis gibt Ausübung der Mehrzuteilungsoption bekannt . Verarbeitet und übermittelt durch NASDAQ OMX Corporate Solutions. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Source: Globenewswire

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Holzgerlingen, 3. Dezember 2015 -- Curetis N.V. (die "Gesellschaft" und zusammen mit der Curetis AG, "Curetis"), ein Unternehmen, das zukunftsweisende molekulardiagnostische Lösungen entwickelt, hat heute die teilweise Ausübung der Mehrzuteilungsoption (wie unten definiert) durch RBC Capital Markets, dem Sole Global Coordinator im Auftrag der Konsortialbanken RBC Capital Markets, Bank Degroof Petercam und ICF Bank AG, sowie das Ende der Stabilisierungsphase im Rahmen ihres Börsengangs an der Euronext in Amsterdam und an der Euronext in Brüssel (das "Angebot" oder der "Börsengang") bekannt gegeben.

Als Teil des Börsengangs hatte Curetis, wie im Wertpapierprospekt vom 27. Oktober 2015 beschrieben, dem Sole Global Coordinator im Auftrag der Konsortialbanken die Option eingeräumt, bis zu 600.000 zusätzliche Aktien zum Angebotspreis von je EUR 10,00 zu erwerben, die während eines Zeitraums von 30 Kalendertagen nach der Börsenzulassung und dem ersten Handelstag der Curetis Aktien an der Euronext in Amsterdam sowie an der Euronext in Brüssel (d.h. dem 11. November 2015) auszuüben war (die "Mehrzuteilungsoption").

Am 3. Dezember 2015 hat der Sole Global Coordinator im Auftrag der Konsortialbanken die Mehrzuteilungsoption über 431.033 Aktien ausgeübt und damit zusätzliche Bruttoerlöse in Höhe von EUR 4.310.330 für Curetis erzielt.

Einschließlich der ausgeübten Mehrzuteilungsoption beläuft sich damit das Angebot auf insgesamt 4.431.033 Angebotsaktien, was 28,5% aller 15.538.411 nach Abschluss der Transaktion ausgegebenen Aktien der Gesellschaft entspricht.

Die neuen Aktien werden an der Euronext in Amsterdam sowie an der Euronext in Brüssel gehandelt und am oder um den 7. Dezember 2015 ausgegeben und stehen im Rang pari passu mit den bereits bestehenden Aktien.

Details der Stabilisierungsmaßnahmen, die von RBC Capital Markets als  Stabilisierungsmanager vorgenommen wurden, sind im Anhang A aufgeführt.

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Tel. 07031 - 49195-10
pr@curetis.com
www.curetis.com - www.unyvero.com

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Tel. 030 - 23 63 27 68

Über die Curetis AG

Die Curetis AG ist ein 2007 gegründetes Molekulardiagnostikunternehmen, das sich auf die Entwicklung und Kommerzialisierung von verlässlichen, schnellen und kosteneffizienten Produkten für die Diagnostik von schweren Infektionskrankheiten konzentriert. Die Diagnostiklösungen von Curetis ermöglichen die Schnellbestimmung von Krankheitserregern und Antibiotikaresistenzmarkern binnen weniger Stunden. Andere derzeit verfügbare Techniken benötigen dafür Tage oder Wochen.

Bis heute hat Curetis durch den Börsengang an der Euronext in Amsterdam und der Euronext in Brüssel EUR 44,3 Millionen und über Private-Equity-Fonds mehr als EUR 63,5 Millionen eingeworben. Firmensitz ist Holzgerlingen bei Stuttgart. Curetis hat internationale Kooperationsvereinbarungen mit Heraeus Medical und Cempra Inc. sowie diverse internationale Vertriebsvereinbarungen in Ländern Europas, des Nahen Ostens sowie Asiens abgeschlossen.

Für weitere Informationen zu Curetis besuchen Sie bitte www.curetis.com

Wichtige rechtliche Hinweise

Diese Mitteilung dient lediglich zu Informationszwecken und ist kein Angebot, und soll auch nicht dahingehend verstanden werden, zum Verkauf oder zur Zeichnung und keine Ankündigung eines bevorstehenden Angebots zum Verkauf oder zur Zeichnung oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung und keine Ankündigung einer bevorstehenden Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Stammaktien aus dem Grundkapital der Gesellschaft (die "Aktien") in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder sonstigen Staaten bzw. an Personen, in welchen bzw. an die ein solches Angebot, eine solche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder ein solcher Verkauf nach der dort anwendbaren Rechtsordnung ohne vorherige Registrierung, Ausnahme von einer Registrierungspflicht oder sonstige Anforderungen unrechtmäßig wären. Das Verbreiten dieser Mitteilung kann nach bestimmten Rechtsordnungen vergleichbaren Beschränkungen unterliegen. Personen, in deren Besitz diese Mitteilung gelangt, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Diese Beschränkungen nicht zu beachten, könnte die Verletzung des Wertpapierrechts solcher Rechtsordnungen darstellen.

Die Aktien wurden nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige Registrierung und außerhalb des Anwendungsbereichs einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act nicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt weder die Registrierung eines Teils des Angebots in den Vereinigten Staaten, noch die Durchführung eines öffentlichen Angebots der Aktien in den Vereinigten Staaten. Die hier erwähnten Wertpapiere dürfen nicht in Australien, Kanada, Japan, Südafrika, oder Einwohnern oder Staatsangehörigen direkt bzw. für Rechnung oder zugunsten von Einwohnern oder Staatsangehörigen von Australien, Kanada, Japan, Südafrika öffentlich angeboten oder verkauft werden.

Die Gesellschaft hat ein öffentliches Angebot in keinem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden autorisiert. In einem anderen Mitgliedstaat des EWR als der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden, der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat, (ein "Relevanter Mitgliedsstaat") wurden und werden keine Handlungen unternommen, die in einem Relevanten Mitgliedsstaat ein öffentliches Angebot darstellen würden, das die Veröffentlichung eines Prospekts erfordern würde. Dementsprechend dürfen die Aktien in Relevanten Mitgliedstaaten nur:

(i) juristischen Personen, die in der Prospektrichtlinie als "qualifizierte Investoren" definiert werden; oder
(ii) unter sonstigen Umständen, die vom Anwendungsbereich des Artikel 3 Abs. 2 der Prospektrichtlinie erfasst werden,

angeboten werden.

Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet "Öffentliches Angebot" eine Mitteilung jedweder Form oder Art mit ausreichend Informationen über die Bedingungen des Angebots und die angebotenen Aktien, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über die Ausübung, den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu entscheiden, so wie diese Definition im jeweiligen Mitgliedstaat im Rahmen der Umsetzung der Prospektrichtlinie in diesem Mitgliedstaat definiert ist. Der Ausdruck "Prospektrichtlinie" bezeichnet die Richtlinie 2003/71/EU (in aktueller Fassung, einschließlich der Richtlinie 2010/73/EU) und beinhaltet sämtliche Umsetzungsmaßnahmen in den Relevanten Mitgliedsstaaten.

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Anhang A

Datum der Stabilisierungsmaßnahme Preisspanne der Stabilisierungsmaßnahme (EUR)
11. November 2015 € 10,00



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Source: Curetis AG via Globenewswire

HUG#1971192

--- Ende der Mitteilung ---

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