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Aktienpreis bei Curetis Börsengang auf EUR 10,00 pro Stück festgesetzt; Unternehmen wirbt EUR 40 Millionen ein

Curetis AG / Aktienpreis bei Curetis Börsengang auf EUR 10,00 pro Stück festgesetzt; Unternehmen wirbt EUR 40 Millionen ein . Verarbeitet und übermittelt durch NASDAQ OMX Corporate Solutions. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Source: Globenewswire

NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE, INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST.

Holzgerlingen, 10. November 2015 -- Curetis N.V.[1], (die "Gesellschaft" und zusammen mit der Curetis AG, "Curetis"), ein Unternehmen, das zukunftsweisende molekulardiagnostische Lösungen entwickelt, hat heute den Abschluss des öffentlichen, am 28. Oktober begonnenen Angebots, bekannt gegeben (das "Angebot" oder der "Börsengang"). Die Notierung und der erste Handelstag aller Curetis Aktien (die "Aktien") (per Erscheinen, d.h. auf "as-if-and-when-issued"-Basis) werden an der Euronext in Amsterdam sowie an der Euronext in Brüssel für den 11. November 2015 (der "Erste Handelstag") unter dem Tickersymbol "CURE" erwartet.

Wichtige Eckdaten des Angebots

  • Der endgültige Angebotspreis (der "Angebotspreis") für das Angebot wurde auf EUR 10,00 festgesetzt, dies entspricht einer Marktkapitalisierung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Notierung von etwa EUR 151 Millionen (vor Ausübung der Mehrzuteilungsoption).
  • Die Gesamtzahl der im Rahmen des Angebots neu ausgegebenen Stammaktien der Gesellschaft beläuft sich auf 4.000.000 neue Aktien (die "Neuen Aktien"), dies entspricht etwa 26,5% der Aktien insgesamt (vor Ausübung der Mehrzuteilungsoption).
  • Zusätzlich wurde RBC Capital Markets, der alleinigen Konsortialführerin, stellvertretend für die Konsortialbanken durch die Gesellschaft eine Mehrzuteilungsoption über bis zu 600.000 neu auszugebende Aktien (die "Zusatzaktien", bis zu 15% zusätzlich zur Anzahl der Neuen Aktien) eingeräumt (die "Mehrzuteilungsoption", wobei die Zusatzaktien zusammen mit den Neuen Aktien als "Angebotsaktien" bezeichnet werden). Diese Mehrzuteilungsoption kann während eines Zeitraums von 30 Kalendertagen nach dem Ersten Handelstag ausgeübt werden.
  • Sollte die Mehrzuteilungsoption in vollem Umfang ausgeübt werden, würden die Angebotsaktien etwa 29,3% aller Aktien entsprechen und die Marktkapitalisierung von Curetis würde sich in diesem Fall auf etwa EUR 157 Millionen belaufen (unter Zugrundelegung des Angebotspreises). Die Gesellschaft wird bekannt geben, ob und wann die Mehrzuteilungsoption ausgeübt wird.
  • Die Zuteilung der Angebotsaktien, der Abschluss und die Abwicklung des Angebots sowie die Aufnahme des uneingeschränkten Handels in den Aktien erfolgen voraussichtlich am 13. November 2015.

"Wir freuen uns sehr, dass wir eine signifikante Anzahl von renommierten institutionellen Investoren für unseren Börsengang gewinnen konnten", sagte Dr. Oliver Schacht, CEO der Curetis. "Der Erfolg der Transaktion zeigt, dass der Kapitalmarkt den Bedarf an Diagnostika wie der Unyvero Lösung anerkennt, die Infektionskrankheiten und Antibiotikaresistenzen adressieren."

Weitere Einzelheiten des Angebots

Das Angebot umfasst ein öffentliches Angebot in Deutschland an institutionelle und private Anleger sowie eine Privatplatzierung bei bestimmten institutionellen und weiteren qualifizierten Anlegern in verschiedenen anderen Jurisdiktionen.

Die bestehenden Anteilseigner der Curetis AG haben einer Veräußerungsbeschränkung in Bezug auf die Aktien von 365 Tagen zugestimmt, von denen die ersten 180 Tage als Hard-Lock Sperrfrist ausgestaltet sind, in der die Veräußerungsbeschränkungen durch die Joint Bookrunner (die im Namen der Konsortialbanken agieren) nicht aufgehoben werden können. Die Gesellschaft, ihre Geschäftsführer sowie alle früheren und gegenwärtigen Angestellten der Curetis AG haben einer Veräußerungsbeschränkung in Bezug auf die Aktien von 365 Tagen zugestimmt. Die Veräußerungsbeschränkungen, die für die Geschäftsführer der Gesellschaft sowie die früheren und gegenwärtigen Angestellten der Curetis AG gelten, können während ihrer Laufzeit nicht aufgehoben werden. Alle Vereinbarungen zu den Veräußerungsbeschränkungen unterliegen bestimmten üblichen Ausnahmen.

RBC Capital Markets handelte als alleinige Konsortialführerin für das Angebot. RBC Capital Markets und Bank Degroof Petercam handelten als Joint Bookrunner für das Angebot. ICF Bank AG begleite das Angebot als Joint Lead Manager. Die Joint Bookrunner und der Joint Lead Manager handelten gemeinsam als Konsortialbanken für das Angebot. ICF Bank AG handelte als Retail-Koordinatorin für das Angebot von Angebotsaktien an teilnahmeberechtigte Privatanleger in Deutschland. RBC Capital Markets wird im Auftrag der Konsortialbanken darüber hinaus als Stabilisierungsmanager tätig werden.

Verfügbarkeit des Börsenprospekts und Bekanntgabe des Emissionspreises

Das Angebot wurde ausschließlich mittels eines Börsenprospekts durchgeführt. Kopien des Prospekts sind, abhängig von Einschränkungen durch geltende Wertpapiergesetze, auf der Webseite der Curetis (www.curetis.com) erhältlich.

Diese Pressemitteilung dient gleichzeitig der Preisbekanntgabe in Bezug auf das Angebot und wurde bei der zuständigen niederländischen Finanzaufsicht (Stichting Autoriteit Financiële Markten) hinterlegt. Diese Pressemitteilung ist auch auf der Webseite von Curetis (www.curetis.com) abrufbar.

Stabilisierung

Im Rahmen des Angebotes kann RBC Capital Markets, als Stabilisierungsmanager selbst oder durch Vertreter, im Auftrag der Konsortialbanken (ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein) Mehrzuteilungen vornehmen oder mit dem Ziel Transaktionen durchführen, den Marktpreis der Aktien, innerhalb der gesetzlichen Regeln, auf einem höheren Niveau zu stützen als er sich sonst im offenen Markt ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager und seine Vertreter sind nicht verpflichtet, solche Transaktionen durchzuführen und solche Transaktionen können auf jedem Wertpapiermarkt, im OTC-Handel, jedem Börsenplatz (einschließlich Euronext in Amsterdam und Euronext in Brüssel) oder anderswo durchgeführt werden und können jederzeit im Zeitraum vom Ersten Handelstag bis spätestens 30 Kalendertage darauf stattfinden. Der Stabilisierungsmanager und seine Vertreter sind nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen und es gibt keine Garantie, dass solche Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Solche Stabilisierungsmaßnahmen können, falls begonnen, jederzeit ohne weitere Ankündigung eingestellt werden. Soweit gesetzlich oder im Rahmen weiterer Vorschriften keine Verpflichtung hierzu besteht, beabsichtigen weder der Stabilisierungsmanager noch einer seiner Vertreter den Umfang etwaiger Mehrzuteilungen und/oder anderer Stabilisierungsmaßnahme im Rahmen des Angebots bekannt zu geben. Der Stabilisierungsmanager kann zur Durchführung von Stabilisierungstransaktionen Mehrzuteilungen von bis zu 15% der ausgegebenen Neuen Aktien (entsprechend bis zu 600.000 Aktien) vornehmen.

Frühere Mitteilungen zum Angebot

Am 14. Oktober 2015 hat Curetis die Absicht bekannt gegeben, einen Börsengang sowie eine Notierung an der Euronext in Amsterdam sowie an der Euronext in Brüssel durchzuführen. Am 28. Oktober 2015 hat Curetis den Beginn des Angebots bekannt gegeben. Diese Pressemitteilungen, die weitere Informationen über Curetis enthalten, sind auf der Webseite des Unternehmens (www.curetis.com) abrufbar.

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Kontakt

Curetis AG
Max-Eyth-Str. 42
71088 Holzgerlingen
Tel. 07031 - 49195-10
pr@curetis.com
www.curetis.com - www.unyvero.com

Medien- und Investorenanfragen
akampion
Dr. Ludger Wess / Ines-Regina Buth
Managing Partner
info@akampion.com
Tel. 040 - 88 16 59 64
Tel. 030 - 23 63 27 68

Über die Curetis AG

Die Curetis AG ist ein 2007 gegründetes Molekulardiagnostikunternehmen, das sich auf die Entwicklung und Kommerzialisierung von verlässlichen, schnellen und kosteneffizienten Produkten für die Diagnostik von schweren Infektionskrankheiten konzentriert. Die Diagnostiklösungen von Curetis ermöglichen die Schnellbestimmung von Krankheitserregern und Antibiotikaresistenzmarkern binnen weniger Stunden. Andere derzeit verfügbare Techniken benötigen dafür Tage oder Wochen.

Bis heute hat Curetis durch den Börsengang an der Euronext in Amsterdam und Brüssel EUR 40 Millionen und über Private-Equity-Fonds mehr als EUR 63,5 Millionen eingeworben. Firmensitz ist Holzgerlingen bei Stuttgart. Curetis hat internationale Kooperationsvereinbarungen mit Heraeus Medical und Cempra Inc. sowie diverse internationale Vertriebsvereinbarungen in Ländern Europas, des Nahen Ostens sowie Asiens abgeschlossen.

Für weitere Informationen zu Curetis besuchen Sie bitte www.curetis.com

Wichtige rechtliche Hinweise

Diese Mitteilung dient lediglich zu Informationszwecken und ist kein Angebot, und soll auch nicht dahingehend verstanden werden, zum Verkauf oder zur Zeichnung und keine Ankündigung eines bevorstehenden Angebots zum Verkauf oder zur Zeichnung oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung und keine Ankündigung einer bevorstehenden Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Stammaktien aus dem Grundkapital der Curetis N.V. (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder sonstigen Staaten bzw. an Personen, in welchen bzw. an die ein solches Angebot, eine solche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder ein solcher Verkauf nach der dort anwendbaren Rechtsordnung ohne vorherige Registrierung, Ausnahme von einer Registrierungspflicht oder sonstige Anforderungen unrechtmäßig wären. Das Verbreiten dieser Mitteilung kann nach bestimmten Rechtsordnungen vergleichbaren Beschränkungen unterliegen. Personen, in deren Besitz diese Mitteilung gelangt, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Diese Beschränkungen nicht zu beachten, könnte die Verletzung des Wertpapierrechts solcher Rechtsordnungen darstellen.

Die Aktien wurden nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige Registrierung und außerhalb des Anwendungsbereichs einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act nicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt weder die Registrierung eines Teils des Angebots in den Vereinigten Staaten, noch die Durchführung eines öffentlichen Angebots der Aktien in den Vereinigten Staaten. Die hier erwähnten Wertpapiere dürfen nicht in Australien, Kanada, Japan, Südafrika, oder Einwohnern oder Staatsangehörigen direkt bzw. für Rechnung oder zugunsten von Einwohnern oder Staatsangehörigen von Australien, Kanada, Japan, Südafrika öffentlich angeboten oder verkauft werden.

Die Gesellschaft hat ein öffentliches Angebot in keinem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden autorisiert. In einem anderen Mitgliedstaat des EWR als der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden, der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat, (ein "Relevanter Mitgliedsstaat") wurden und werden keine Handlungen unternommen, die in einem Relevanten Mitgliedsstaat ein öffentliches Angebot darstellen würden, das die Veröffentlichung eines Prospekts erfordern würde. Dementsprechend dürfen die Aktien in Relevanten Mitgliedstaaten nur:

(i) juristischen Personen, die in der Prospektrichtlinie als "qualifizierte Investoren" definiert werden; oder

(ii) unter sonstigen Umständen, die vom Anwendungsbereich des Artikel 3 Abs. 2 der Prospektrichtlinie erfasst werden,

angeboten werden.

Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet "Öffentliches Angebot" eine Mitteilung jedweder Form oder Art mit ausreichend Informationen über die Bedingungen des Angebots und die angebotenen Aktien, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über die Ausübung, den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu entscheiden, so wie diese Definition im jeweiligen Mitgliedstaat im Rahmen der Umsetzung der Prospektrichtlinie in diesem Mitgliedstaat definiert ist. Der Ausdruck "Prospektrichtlinie" bezeichnet die Richtlinie 2003/71/EU (in aktueller Fassung, einschließlich der Richtlinie 2010/73/EU) und beinhaltet sämtliche Umsetzungsmaßnahmen in den Relevanten Mitgliedsstaaten.

In dem Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung und jegliche andere Mitteilungen im Zusammenhang mit den Aktien nur verteilt an und richtet sich nur an, und jede Investition oder Investitionsaktivität, auf die sich diese Mitteilung bezieht, erfolgt nur durch "qualifizierte Investoren" (gemäß Definition in Artikel 86(7) des Financial Services and Markets Act 2000), die (i) Personen sind, welche professionelle Erfahrung im Umgang mit Investitionen haben, welche unter die Definition eines "professionellen Anlegers" gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ("Financial Promotion") Order 2005 (die "Order") fallen oder (ii) vermögende Gesellschaften (High Net Worth Entities) sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Mitteilung richtet sich ausschließlich an Relevante Personen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt verlassen. Die Aktien sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Aktien bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Die Gesellschaft hat keinerlei Schritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden vorgenommen, die ein Angebot der Aktien oder den Besitz bzw. die Verteilung dieser Mitteilung oder sonstiger Angebotsunterlagen bezüglich der Aktien in anderen Jurisdiktionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden erlauben würde.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot im Sinne der Prospektrichtlinie noch einen Prospekt dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospektes. Eine Investitionsentscheidung hinsichtlich der Aktien sollte ausschließlich auf der Grundlage des Wertpapierprospektes erfolgen. Nach dessen Veröffentlichung werden kostenlose Exemplare des Wertpapierprospekts bei der Gesellschaft und auf deren Webseite erhältlich sein.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Grundlage der derzeitigen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft erstellt wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse und Ereignisse wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Mitteilung genannten oder beschriebenen abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich unter anderem an Begriffen wie "meinen", "damit rechnen", "erwarten", "schätzen", "dürfte", "könnte", "sollte", "würde", "werden", "beabsichtigen", "planen" oder deren jeweilige Verneinungen oder an ähnlichen Begriffen erkennen. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen, aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung, schnellen technischen Veränderungen und aufgrund von Veränderungen auf den Märkten, in denen die Gesellschaft aktiv ist, sowie aufgrund vieler anderer Risiken, die spezifisch sind für die Gesellschaft und ihre operative Tätigkeit, oder durch andere Faktoren. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Weder diese Mitteilung noch eine Kopie hiervon darf direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika eingeführt oder übermittelt werden. Weder stellt diese Mitteilung ein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf, oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder ein Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung dar, noch soll sie (oder irgendein Teil von ihr) oder die Tastsache ihrer Verbreitung, die Grundlage eines darauf gerichteten Vertrages sein oder sich im Zusammenhang mit einem darauf gerichteten Vertrag darauf verlassen werden. Das Anbieten oder das Verbreiten dieser Mitteilung sowie sonstiger Informationen im Zusammenhang mit dem Listing und dem Angebot kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein.



[1]  Die bisherige Curetis B.V. wurde unmittelbar nach der Festsetzung des endgültigen Angebotspreises in eine Aktiengesellschaft nach niederländischem Recht (N.V.) umgewandelt.




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Source: Curetis AG via Globenewswire

HUG#1965996

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