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Causa Buwog/Grasser: 2012 sollte eine Entscheidung bringen
2011 war ein bewegendes Jahr für den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser: Die Selbstanzeige beim Finanzamt wird publik, Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaft in der Causa Buwog und darauffolgende Hausdurchsuchungen sowie verschwundene Akten in Liechtenstein. Außerdem wurde bekannt, dass Grasser Millionen in Stiftungen im Fürstentum Liechtenstein geparkt haben soll.
Im nächsten Jahr wird es aber voraussichtlich nicht ruhig um diese Causa werden. "Ich gehe davon aus, dass 2012 das Jahr der Entscheidungen sein wird", so Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, kurz vor Weihnachten. Grassers Anwalt Manfred Ainedter erwartet eine Entscheidung über seinen Einstellungsantrag im Buwog-Verfahren Ende Jänner. Es gebe "Hemmungen der Justiz, eine Entscheidung zu treffen", sagte Ainedter zur APA.
Das Landesgericht für Strafsachen in Wien erwartet im nächsten Monat aber noch keinen Abschluss des Einstellungsantrags: "Eine Entscheidung im Jänner ist unwahrscheinlich", so Christina Salzborn, Richterin des Landesgerichts zur APA. "Der Akt ist umfangreich. Die Kollegin tut derzeit nichts anderes."
Grasser behauptet, er habe alle Unterlagen über seine Geschäfte und Vermögensverhältnisse den Behörden schon seit langem freiwillig vorgelegt. Andererseits wird in Liechtenstein seit Monaten versucht, dass gewisse Dokumente nicht die österreichische Justiz erreichen. Und neben dem Einsatz von legalen Rechtsmitteln ging ein Anwalt einen Weg, der ihm ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung einbrachte. Ein Anwalt, der selber in einer Stiftung Grassers mit dem Namen "Waterland" als Stiftungsrat fungiert - also selber in die Geldströme Grassers involviert ist.
In Wien rechnet man damit, dass die angeforderten Akten bald aus Liechtenstein übermittelt werden: So "rasch wie möglich" soll dies passieren, so Martin Ulrich, Oberstaatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Grassers Vermögensverhältnisse und Geldströme sind eng mit Julius Meinl verbunden. Grasser will sein Millionenvermögen - er soll rund 9 Millionen Euro in Liechtenstein haben - durch die Tätigkeit bei Meinl International Power (MIP) erworben haben. Und Meinl habe ihm auch den Tipp gegeben, sich an jenen Vermögensverwalter als Treuhänder zu wenden, um dessen Unterlagen es nun geht.
Dieser Treuhänder war auch schon für Meinl tätig, nämlich bei der ehemaligen Meinl European Land (MEL - nun Atrium), eine Immobiliengesellschaft im Umfeld der Meinl Bank. Und dieser Mann half Grasser, den profitablen Deal mit dem Hypo-Alpe-Adria-Genussschein von 500.000 Euro über die Treuhandgesellschaft Ferint (seit kurzem in Sotavento umbenannt) abzuwickeln - laut Grasser mit dem Geld seiner Schwiegermutter. Alle Vermutungen, es könne sich dabei um einen möglichen Anteil Grassers aus der 10-Mio.-Euro-Buwog-Provision handeln, werden von Grasser entschieden zurückgewiesen. Auch dass Grasser noch als Finanzminister dieses Geld - eine halbe Million Euro - in bar von der Schweiz nach Österreich trug, trägt zur Verwunderung bei.
Im Buwog-Verfahren wird die Entscheidung über den Einstellungsantrag von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser mit Spannung erwartet. "Also wir gehen davon aus, dass das Verfahren nicht eingestellt wird", aber "das ist Sache des Gerichts, darüber zu entscheiden", betonte Sektionschef Christian Pilnacek kurz vor Weihnachten.
Laut Pilnacek liegen "verdichtete Ermittlungsergebnisse" in die Richtung vor, "dass letztendlich Geld auf dieses Konto geflossen ist und der Herr Grasser wirtschaftlich berechtigt war". Gemeint ist eines der drei Konten in Liechtenstein, auf die die Provision aus der Privatisierung der Bundeswohnungen geflossen ist. Grasser dementiert, dass er von der fast 10 Mio.-Euro-Provision an Peter Hochegger und Walter Meischberger selber profitiert habe.
Für die Entscheidung über eine Anklage oder eine Einstellung des Verfahrens gegen Grasser seien die Ermittlungsergebnisse in Liechtenstein und der Schweiz wichtig, betonte Pilnacek. Wenn diese Unterlagen in Wien eingelangt seien, dann könne man das besser abschätzen.
"Wir würden es natürlich einfacher haben, wenn eine Kooperationsbereitschaft aufseiten des Beschuldigten gegeben ist." Dass Grasser sage, er kooperiere voll mit den Behörden und lege alles vor, "ist seine Behauptung". Die österreichische Justiz müsse die Unterlagen im Rechtshilfeweg beschaffen und hoffe, durch ein weiteres Rechtshilfeersuchen die Unterlagen aus Liechtenstein zu bekommen.
Die Hausdurchsuchungen in Liechtenstein wurden im April durchgeführt. Weil die Betroffenen alle möglichen Rechtsmittel erhoben und der österreichische Antrag auf Hausdurchsuchungen befristet und zum Zeitpunkt der Durchsuchungen in Liechtenstein und der Schweiz bereits seit elf Tagen abgelaufen war, liegt das beschlagnahmte Material noch immer im Fürstentum.
Auch das Finanzstrafverfahren gegen den Finanzminister "läuft noch", so sein Anwalt. Im Herbst 2010 hatte Grasser eine Selbstanzeige beim Finanzamt eingebracht. Diese Tatsache wurde aber erst im Jänner 2011 publik. Der Ex-Finanzminister hatte 18.000 Euro aus Wertpapiereinkünften nicht korrekt versteuert. Ende Mai führte die Staatsanwaltschaft Wien im Finanzstrafverfahren gegen Grasser an insgesamt zehn Privat- und Firmenadressen in Wien, Kärnten und Tirol Hausdurchsuchungen durch. (APA)
Im nächsten Jahr wird es aber voraussichtlich nicht ruhig um diese Causa werden. "Ich gehe davon aus, dass 2012 das Jahr der Entscheidungen sein wird", so Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, kurz vor Weihnachten. Grassers Anwalt Manfred Ainedter erwartet eine Entscheidung über seinen Einstellungsantrag im Buwog-Verfahren Ende Jänner. Es gebe "Hemmungen der Justiz, eine Entscheidung zu treffen", sagte Ainedter zur APA.
Das Landesgericht für Strafsachen in Wien erwartet im nächsten Monat aber noch keinen Abschluss des Einstellungsantrags: "Eine Entscheidung im Jänner ist unwahrscheinlich", so Christina Salzborn, Richterin des Landesgerichts zur APA. "Der Akt ist umfangreich. Die Kollegin tut derzeit nichts anderes."
Grasser behauptet, er habe alle Unterlagen über seine Geschäfte und Vermögensverhältnisse den Behörden schon seit langem freiwillig vorgelegt. Andererseits wird in Liechtenstein seit Monaten versucht, dass gewisse Dokumente nicht die österreichische Justiz erreichen. Und neben dem Einsatz von legalen Rechtsmitteln ging ein Anwalt einen Weg, der ihm ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung einbrachte. Ein Anwalt, der selber in einer Stiftung Grassers mit dem Namen "Waterland" als Stiftungsrat fungiert - also selber in die Geldströme Grassers involviert ist.
In Wien rechnet man damit, dass die angeforderten Akten bald aus Liechtenstein übermittelt werden: So "rasch wie möglich" soll dies passieren, so Martin Ulrich, Oberstaatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Grassers Vermögensverhältnisse und Geldströme sind eng mit Julius Meinl verbunden. Grasser will sein Millionenvermögen - er soll rund 9 Millionen Euro in Liechtenstein haben - durch die Tätigkeit bei Meinl International Power (MIP) erworben haben. Und Meinl habe ihm auch den Tipp gegeben, sich an jenen Vermögensverwalter als Treuhänder zu wenden, um dessen Unterlagen es nun geht.
Dieser Treuhänder war auch schon für Meinl tätig, nämlich bei der ehemaligen Meinl European Land (MEL - nun Atrium), eine Immobiliengesellschaft im Umfeld der Meinl Bank. Und dieser Mann half Grasser, den profitablen Deal mit dem Hypo-Alpe-Adria-Genussschein von 500.000 Euro über die Treuhandgesellschaft Ferint (seit kurzem in Sotavento umbenannt) abzuwickeln - laut Grasser mit dem Geld seiner Schwiegermutter. Alle Vermutungen, es könne sich dabei um einen möglichen Anteil Grassers aus der 10-Mio.-Euro-Buwog-Provision handeln, werden von Grasser entschieden zurückgewiesen. Auch dass Grasser noch als Finanzminister dieses Geld - eine halbe Million Euro - in bar von der Schweiz nach Österreich trug, trägt zur Verwunderung bei.
Im Buwog-Verfahren wird die Entscheidung über den Einstellungsantrag von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser mit Spannung erwartet. "Also wir gehen davon aus, dass das Verfahren nicht eingestellt wird", aber "das ist Sache des Gerichts, darüber zu entscheiden", betonte Sektionschef Christian Pilnacek kurz vor Weihnachten.
Laut Pilnacek liegen "verdichtete Ermittlungsergebnisse" in die Richtung vor, "dass letztendlich Geld auf dieses Konto geflossen ist und der Herr Grasser wirtschaftlich berechtigt war". Gemeint ist eines der drei Konten in Liechtenstein, auf die die Provision aus der Privatisierung der Bundeswohnungen geflossen ist. Grasser dementiert, dass er von der fast 10 Mio.-Euro-Provision an Peter Hochegger und Walter Meischberger selber profitiert habe.
Für die Entscheidung über eine Anklage oder eine Einstellung des Verfahrens gegen Grasser seien die Ermittlungsergebnisse in Liechtenstein und der Schweiz wichtig, betonte Pilnacek. Wenn diese Unterlagen in Wien eingelangt seien, dann könne man das besser abschätzen.
"Wir würden es natürlich einfacher haben, wenn eine Kooperationsbereitschaft aufseiten des Beschuldigten gegeben ist." Dass Grasser sage, er kooperiere voll mit den Behörden und lege alles vor, "ist seine Behauptung". Die österreichische Justiz müsse die Unterlagen im Rechtshilfeweg beschaffen und hoffe, durch ein weiteres Rechtshilfeersuchen die Unterlagen aus Liechtenstein zu bekommen.
Die Hausdurchsuchungen in Liechtenstein wurden im April durchgeführt. Weil die Betroffenen alle möglichen Rechtsmittel erhoben und der österreichische Antrag auf Hausdurchsuchungen befristet und zum Zeitpunkt der Durchsuchungen in Liechtenstein und der Schweiz bereits seit elf Tagen abgelaufen war, liegt das beschlagnahmte Material noch immer im Fürstentum.
Auch das Finanzstrafverfahren gegen den Finanzminister "läuft noch", so sein Anwalt. Im Herbst 2010 hatte Grasser eine Selbstanzeige beim Finanzamt eingebracht. Diese Tatsache wurde aber erst im Jänner 2011 publik. Der Ex-Finanzminister hatte 18.000 Euro aus Wertpapiereinkünften nicht korrekt versteuert. Ende Mai führte die Staatsanwaltschaft Wien im Finanzstrafverfahren gegen Grasser an insgesamt zehn Privat- und Firmenadressen in Wien, Kärnten und Tirol Hausdurchsuchungen durch. (APA)
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