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Österreichs Schuldenbremse: 599 Vorschläge, wie es gehen könnte
Die Regierung will im Zuge der Schuldenbremse in den kommenden Jahren mehrere Milliarden Euro einsparen. Wie sie das tun könnte, kann sie nun in einem aktuellen Positionspapier des Rechnungshofes nachlesen. Darin sind nicht weniger als 599 konkrete Vorschläge für eine schlankere und effizientere Verwaltung enthalten. RH-Präsident Josef Moser mahnte anlässlich der neuen Publikation im APA-Interview von der Politik mehr Eifer bei der Verwaltungsreform ein. In Hinblick auf die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern in Sachen Schuldenbremse vermisste er Sanktionen und ein transparentes Rechnungswesen bei Ländern und Gemeinden.
Das aktuelle Positionspapier des RH ist bereits das dritte seiner Art. Das erste wurde im August 2007 herausgegeben und enthielt 206 Reformvorschläge. Im März 2009 kam eine aktualisierte Auflage heraus. Nun liegt eine um neue Empfehlungen erweiterte dritte Auflage vor. Darin sind 599 konkrete Vorschläge enthalten, 453 davon beziehen sich auf RH-Berichte aus den Jahren 2009 bis 2011. In diesem Zeitraum war die Verwaltungsreform ein Schwerpunkt der Prüftätigkeit. Die Vorschläge sind auch in die Arbeitsgruppe zur Verwaltungsreform eingeflossen. Was noch fehlt, "ist der konkrete politische Wille, diese Reformen auch umzusetzen", sagte Moser.
Der RH-Präsident forderte daher einmal mehr Handlungen ein. Ohne strukturelle Reformen sei "die finanzielle Nachhaltigkeit nicht gewährleistet", mahnte Moser. "Wenn wir jetzt keine Reformen machen, verspielen wir die Zukunft und engen den Spielraum unserer Kinder massiv ein." Die Arbeit in der Arbeitsgruppe zur Verwaltungsreform habe gezeigt, "dass einiges angestoßen werden konnte, aber die großen Problemfelder nicht angegangen worden sind". Das seien Reformen beim Förderwesen, bei Gesundheit, Bildung, Verwaltung und dergleichen. Konkret wurden bei elf Arbeitspaketen von den Experten für sechs Lösungsvorschläge gemacht. Politisch Umsetzungen gab es nur in zwei Bereichen und das auch nur teilweise.
"Wie notwendig das allerdings ist, zeigt die Diskussion um die Schuldenbremse", so Moser. Diese sieht nämlich bis zum Jahr 2017 eine Reduktion des strukturellen Defizits (= die um den Effekt von Konjunkturschwankungen bereinigte Neuverschuldung des Staates) auf 0,35 Prozent des BIP bzw. etwa 1,7 Mrd. Euro vor. 2010 betrug dieser Wert neun Mrd. Euro. Es müssen als 7,3 Mrd. Euro abgebaut werden. Der aktuelle Stabilitätspakt sieht eine Reduktion bis 2014 um 2,7 Mrd. Euro, bis 2017 fehlen also noch 4,6 Mrd. Euro.
Das bedeute, dass man in der ersten Hälfte nicht ambitioniert genug sei und damit Probleme in der zweiten Hälfte bekommen werde, so Moser. Er betonte dabei, dass die Reformmaßnahmen rasch gesetzt werden müssen und keine der Gebietskörperschaften ausgenommen werden dürfe. Dazu seien vor allem bei Ländern und Gemeinden ein Haushaltsrecht, das die wahre finanzielle Lage offenlege, sowie eine Mittelfristplanung nötig. Es sei gut, dass man sich zur Schuldenbremse bekannt habe, "aber es fehlen klare Regelungen in Hinblick auf ein harmonisiertes Rechnungswesen, eine Mittelfristplanung, einen Abbauplan und die Festlegung von Sanktionen", so Moser mit Blick auf die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. "Das Bekenntnis zur Schuldenbremse erfordert auch eine inhaltliche Ausfüllung des Rahmens", so Moser.
Bund, Länder und Gemeinden haben sich auf das Festschreiben von Verschuldungsgrenzen geeinigt. Die Länder haben sich allerdings geweigert, das Haushaltsrecht des Bundes zu übernehmen, das eine mehrjährige Vorschau beinhaltet. Auch wird es keine Solidarhaftung der Länder untereinander geben. Sanktionen sind vorerst auch keine vorgesehen. (APA)
Das aktuelle Positionspapier des RH ist bereits das dritte seiner Art. Das erste wurde im August 2007 herausgegeben und enthielt 206 Reformvorschläge. Im März 2009 kam eine aktualisierte Auflage heraus. Nun liegt eine um neue Empfehlungen erweiterte dritte Auflage vor. Darin sind 599 konkrete Vorschläge enthalten, 453 davon beziehen sich auf RH-Berichte aus den Jahren 2009 bis 2011. In diesem Zeitraum war die Verwaltungsreform ein Schwerpunkt der Prüftätigkeit. Die Vorschläge sind auch in die Arbeitsgruppe zur Verwaltungsreform eingeflossen. Was noch fehlt, "ist der konkrete politische Wille, diese Reformen auch umzusetzen", sagte Moser.
Der RH-Präsident forderte daher einmal mehr Handlungen ein. Ohne strukturelle Reformen sei "die finanzielle Nachhaltigkeit nicht gewährleistet", mahnte Moser. "Wenn wir jetzt keine Reformen machen, verspielen wir die Zukunft und engen den Spielraum unserer Kinder massiv ein." Die Arbeit in der Arbeitsgruppe zur Verwaltungsreform habe gezeigt, "dass einiges angestoßen werden konnte, aber die großen Problemfelder nicht angegangen worden sind". Das seien Reformen beim Förderwesen, bei Gesundheit, Bildung, Verwaltung und dergleichen. Konkret wurden bei elf Arbeitspaketen von den Experten für sechs Lösungsvorschläge gemacht. Politisch Umsetzungen gab es nur in zwei Bereichen und das auch nur teilweise.
"Wie notwendig das allerdings ist, zeigt die Diskussion um die Schuldenbremse", so Moser. Diese sieht nämlich bis zum Jahr 2017 eine Reduktion des strukturellen Defizits (= die um den Effekt von Konjunkturschwankungen bereinigte Neuverschuldung des Staates) auf 0,35 Prozent des BIP bzw. etwa 1,7 Mrd. Euro vor. 2010 betrug dieser Wert neun Mrd. Euro. Es müssen als 7,3 Mrd. Euro abgebaut werden. Der aktuelle Stabilitätspakt sieht eine Reduktion bis 2014 um 2,7 Mrd. Euro, bis 2017 fehlen also noch 4,6 Mrd. Euro.
Das bedeute, dass man in der ersten Hälfte nicht ambitioniert genug sei und damit Probleme in der zweiten Hälfte bekommen werde, so Moser. Er betonte dabei, dass die Reformmaßnahmen rasch gesetzt werden müssen und keine der Gebietskörperschaften ausgenommen werden dürfe. Dazu seien vor allem bei Ländern und Gemeinden ein Haushaltsrecht, das die wahre finanzielle Lage offenlege, sowie eine Mittelfristplanung nötig. Es sei gut, dass man sich zur Schuldenbremse bekannt habe, "aber es fehlen klare Regelungen in Hinblick auf ein harmonisiertes Rechnungswesen, eine Mittelfristplanung, einen Abbauplan und die Festlegung von Sanktionen", so Moser mit Blick auf die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. "Das Bekenntnis zur Schuldenbremse erfordert auch eine inhaltliche Ausfüllung des Rahmens", so Moser.
Bund, Länder und Gemeinden haben sich auf das Festschreiben von Verschuldungsgrenzen geeinigt. Die Länder haben sich allerdings geweigert, das Haushaltsrecht des Bundes zu übernehmen, das eine mehrjährige Vorschau beinhaltet. Auch wird es keine Solidarhaftung der Länder untereinander geben. Sanktionen sind vorerst auch keine vorgesehen. (APA)