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Meinl Bank fühlt sich zu Unrecht im Grasser-Sog
Das "Thema KHG" (Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser) ist für die Meinl Bank ein "leidiges". Vorstand Peter Weinzierl stört, "dass wir bei jedem zweiten Artikel über die Schwiegermutter-Geschichte in den Medien vorkommen", wie er der APA sagte. Grasser hätte jene 500.000 Euro in bar, die er laut eigenen Angaben für seine Schwiegermutter Marina Giori-Lhota veranlagen sollte, genauso gut "bei jeder anderen Bank einzahlen können".
Daran, dass Grasser als amtierender Finanzminister eine derart große Summe außerhalb der Öffnungszeiten persönlich in die Meinl Bank getragen hat, findet Weinzierl nichts Außergewöhnliches. "Wir sind eine kundenorientierte Privatbank. Auch der Direktor der Volksbank Hintertupfing würde für einen Bundesminister für Finanzen nach 18 Uhr aufsperren", meinte Weinzierl. Er selbst habe mit Grasser "fast keinen Kontakt gehabt", habe hauptsächlich mit der ehemaligen Meinl-Gesellschaft MEL, weniger jedoch mit der MAI und MIP zu tun gehabt - Grasser war ja Chairman in der Managementgesellschaft der MIP (Meinl International Power). Grassers damaliger Kundenbetreuer sei Günter Weiß gewesen, seit 2007 Vorstandsmitglied der Meinl Bank.
Der Meinl Bank könne man jedenfalls in der Causa Grasser keine Vorwürfe machen. "Wir haben damit nichts zu tun", so Weinzierl.
Ob sich der Banker, der der heimischen Justiz mehrfach Vorverurteilung vorwarf, auch von der Öffentlichkeit unfair behandelt fühlt? "Ein Teil des Grolls, der auf uns eingebrochen ist, war in erster Linie Groll, der auf Grasser gerichtet war", konstatiert Weinzierl. Und: "Wir waren die ersten, bei denen der Kurs als Folge der Finanzkrise eingebrochen ist. Da hat es sich angeboten, uns zum Sündenbock zu machen." Dabei, argumentiert Weinzierl, habe nicht nur das Papier Meinl European Land (MEL, heute Atrium) massiv an Wert verloren, sondern auch andere Immobilienaktien wie Immofinanz, conwert oder s Immo.
Einen Zusammenhang zwischen den unangekündigten Rückkäufen von MEL-Zertifikaten im Jahr 2007 und dem Absacken des Börsenkurses sieht Weinzierl offenbar nicht. Völlig zu Unrecht "steht das Thema MEL für verheimlichte Rückkäufe. Dabei liegen mittlerweile viele unabhängige Entscheide vor, die besagen, wir mussten die Rückkäufe nicht veröffentlichen", so der Meinl-Bank-Vorstand zum wiederholten Male.
Genau um diese Frage, nämlich ob die Rückkäufe veröffentlichungspflichtig waren, drehen sich auch die strafrechtlichen Ermittlungen wegen Betrugs- und Untreueverdachts. Die Wiener Staatsanwalt führt in der Causa neben Julius Meinl auch Weinzierl und weitere Meinl-Organe als Beschuldigte.
Noch einen Grund, warum man der Meinl Bank in der Öffentlichkeit nicht so gut gesonnen sein könnte, macht Weinzierl aus: "Ein Herr Meinl oder ein Herr Treichl bieten sich besser als Sündenbock an als Manager mit weniger Profil." Wobei Weinzierl wiederum Andreas Treichl, dem Chef der Erste Group, nicht so gut gesonnen ist. Dieser sei "in den letzten Jahren landein, landaus gezogen, um den Fall Meinl besonders zu kritisieren." Und das, "obwohl die Erste bis 2007 mit dem Vertrieb von MEL zweistellige Millionenbeträge verdient hat. Angesichts dessen, was jetzt in seinem eigenen Haus hervorkommt, war das sehr anmaßend", so der Meinl-Bank-Chef in Anspielung auf die überraschend durch die Erste angekündigte Neubewertung von Credit Default Swaps (CDS), wegen der sich Treichl Anzeigen wegen Bilanzmanipulation eingehandelt hat.
Julius Meinl hat übrigens die Rekordkaution von 100 Mio. Euro, die ihm im April 2009 nach eineinhalb Tagen Untersuchungshaft die Freiheit gebracht hatte, noch immer nicht zurückbekommen. Vor rund einem Monat haben seine Anwälte nun zum zweiten Mal einen Antrag auf Rückgabe eingebracht, sagte Weinzierl. Die Argumentation: "Eigentlich ist eine Kaution dazu da, das Erscheinen des Beschuldigten im Gerichtsverfahren sicherzustellen. Die Staatsanwaltschaft sieht die 100 Millionen aber offenbar als Pool für die Anlegerentschädigung, was rechtlich nicht möglich ist."
Weiters habe Julius Meinl bei Gericht beantragt, einen Teil des Verfahrens, nämlich den Komplex irreführende Ad-hoc-Meldungen über die Rückkäufe vom Februar 2007, einzustellen, so Weinzierl. Richterin Bettina Deutenhauser habe dem Begehr zwar nicht stattgegeben, aber in ihrem Beschluss geschrieben, dass es nach derzeitiger Aktenlage so aussehe, als ob Meinl Recht hätte. "Aber sie sagt, es könnte sein, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen noch was findet", sagte Weinzierl.
Daran, dass Grasser als amtierender Finanzminister eine derart große Summe außerhalb der Öffnungszeiten persönlich in die Meinl Bank getragen hat, findet Weinzierl nichts Außergewöhnliches. "Wir sind eine kundenorientierte Privatbank. Auch der Direktor der Volksbank Hintertupfing würde für einen Bundesminister für Finanzen nach 18 Uhr aufsperren", meinte Weinzierl. Er selbst habe mit Grasser "fast keinen Kontakt gehabt", habe hauptsächlich mit der ehemaligen Meinl-Gesellschaft MEL, weniger jedoch mit der MAI und MIP zu tun gehabt - Grasser war ja Chairman in der Managementgesellschaft der MIP (Meinl International Power). Grassers damaliger Kundenbetreuer sei Günter Weiß gewesen, seit 2007 Vorstandsmitglied der Meinl Bank.
Der Meinl Bank könne man jedenfalls in der Causa Grasser keine Vorwürfe machen. "Wir haben damit nichts zu tun", so Weinzierl.
Ob sich der Banker, der der heimischen Justiz mehrfach Vorverurteilung vorwarf, auch von der Öffentlichkeit unfair behandelt fühlt? "Ein Teil des Grolls, der auf uns eingebrochen ist, war in erster Linie Groll, der auf Grasser gerichtet war", konstatiert Weinzierl. Und: "Wir waren die ersten, bei denen der Kurs als Folge der Finanzkrise eingebrochen ist. Da hat es sich angeboten, uns zum Sündenbock zu machen." Dabei, argumentiert Weinzierl, habe nicht nur das Papier Meinl European Land (MEL, heute Atrium) massiv an Wert verloren, sondern auch andere Immobilienaktien wie Immofinanz, conwert oder s Immo.
Einen Zusammenhang zwischen den unangekündigten Rückkäufen von MEL-Zertifikaten im Jahr 2007 und dem Absacken des Börsenkurses sieht Weinzierl offenbar nicht. Völlig zu Unrecht "steht das Thema MEL für verheimlichte Rückkäufe. Dabei liegen mittlerweile viele unabhängige Entscheide vor, die besagen, wir mussten die Rückkäufe nicht veröffentlichen", so der Meinl-Bank-Vorstand zum wiederholten Male.
Genau um diese Frage, nämlich ob die Rückkäufe veröffentlichungspflichtig waren, drehen sich auch die strafrechtlichen Ermittlungen wegen Betrugs- und Untreueverdachts. Die Wiener Staatsanwalt führt in der Causa neben Julius Meinl auch Weinzierl und weitere Meinl-Organe als Beschuldigte.
Noch einen Grund, warum man der Meinl Bank in der Öffentlichkeit nicht so gut gesonnen sein könnte, macht Weinzierl aus: "Ein Herr Meinl oder ein Herr Treichl bieten sich besser als Sündenbock an als Manager mit weniger Profil." Wobei Weinzierl wiederum Andreas Treichl, dem Chef der Erste Group, nicht so gut gesonnen ist. Dieser sei "in den letzten Jahren landein, landaus gezogen, um den Fall Meinl besonders zu kritisieren." Und das, "obwohl die Erste bis 2007 mit dem Vertrieb von MEL zweistellige Millionenbeträge verdient hat. Angesichts dessen, was jetzt in seinem eigenen Haus hervorkommt, war das sehr anmaßend", so der Meinl-Bank-Chef in Anspielung auf die überraschend durch die Erste angekündigte Neubewertung von Credit Default Swaps (CDS), wegen der sich Treichl Anzeigen wegen Bilanzmanipulation eingehandelt hat.
Julius Meinl hat übrigens die Rekordkaution von 100 Mio. Euro, die ihm im April 2009 nach eineinhalb Tagen Untersuchungshaft die Freiheit gebracht hatte, noch immer nicht zurückbekommen. Vor rund einem Monat haben seine Anwälte nun zum zweiten Mal einen Antrag auf Rückgabe eingebracht, sagte Weinzierl. Die Argumentation: "Eigentlich ist eine Kaution dazu da, das Erscheinen des Beschuldigten im Gerichtsverfahren sicherzustellen. Die Staatsanwaltschaft sieht die 100 Millionen aber offenbar als Pool für die Anlegerentschädigung, was rechtlich nicht möglich ist."
Weiters habe Julius Meinl bei Gericht beantragt, einen Teil des Verfahrens, nämlich den Komplex irreführende Ad-hoc-Meldungen über die Rückkäufe vom Februar 2007, einzustellen, so Weinzierl. Richterin Bettina Deutenhauser habe dem Begehr zwar nicht stattgegeben, aber in ihrem Beschluss geschrieben, dass es nach derzeitiger Aktenlage so aussehe, als ob Meinl Recht hätte. "Aber sie sagt, es könnte sein, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen noch was findet", sagte Weinzierl.