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MEL-Anleger ortet wegen neuen Immoplänen der Meinl Bank 'Tatbegehungsgefahr'
Die Causa Meinl European Land (MEL) treibt mitunter skurrile Blüten: Nachdem vergangene Woche die Meinl Bank Anleger angezeigt hat, die zuvor gegen das Geldhaus beim Obersten Gerichtshof (OGH) in Sachen MEL-Werbung recht bekommen hatten, holt nun ein anderer Anleger zum Gegenschlag aus. Er will, dass über Julius Meinl und Bankvorstand Peter Weinzierl die Untersuchungshaft verhängt wird - und zwar wegen Tatbegehungsgefahr. Mitte Juli hat die Meinl Bank nämlich angekündigt, ab Herbst erneut Anlegern Immobilienprodukte verkaufen zu wollen - "da besteht die Gefahr, dass die gleichen Personen nochmal das gleiche machen", meint Anlegeranwalt Michael Poduschka. Insbesondere, da Weinzierl und Meinl "jegliches Unrechtsbewusstsein" fehle.
Die Meinl Bank und deren Organe haben in der Vergangenheit stets betont, im Zusammenhang mit der MEL im Rahmen des Rechts agiert zu haben, für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
In einer "Anregung", die am Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht wurde, bezieht sich der MEL-Anleger auf das Strafverfahren gegen Julius Meinl und andere. Spätestens seit dem Beschluss der Haftrichterin Bettina Deutenhauser vom Juli 2010 stehe fest, dass in der Causa Meinl weiterhin "dringender Tatverdacht" bestehe. "Dieser hat sich durch die zuletzt stattgefundenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht nur nicht entkräftet, sondern verstärkt", heißt es in dem Schreiben, das der APA vorliegt.
Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl weist die "jüngste Aktion" des Anlegeranwalts "aufs Schärfste" zurück. Es handle sich dabei um "absurden Aktionismus", der die "wahre Intention" gewisser Anlegervertreter enthülle. "Hier soll um jeden Preis Stimmung gegen ein stabiles Institut gemacht werden", empörte sich der Banker in einer Aussendung.
Erneut verwies Weinzierl auf die Vergleiche, die die Meinl Bank mit Kleinanlegern geschlossen hat, die mit MEL-Papieren Geld verloren und gegen das Geldhaus rechtliche Schritte ergriffen hatten. Die Bank habe sich mit der Arbeiterkammer (AK) und mehreren Anwaltskanzleien auf eine "soziale Lösung" für rund 5.000 MEL-Anleger geeinigt und habe auch weiteren Betroffenen Vergleichsmöglichkeiten angeboten. "Dies passt manchen sogenannten Anlegeranwälten nicht, die lieber auf Kosten ihrer Klienten weiterhin lange und teure Prozesse führen wollen", meinte der Vorstand.
Weiters warf Weinzierl Poduschka "haarsträubende Ignoranz der Fakten" vor, denn die Meinl Bank habe sich "als Dienstleisterin der MEL immer im Rahmen des Rechts bewegt", was auch von "relevanten österreichischen und ausländischen Institutionen" bestätigt werde. Beispielsweise seien die Finanzprokuratur sowie der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Wien zur Erkenntnis gelangt, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht veröffentlichungspflichtig gewesen sei.
(APA/red)
Die Meinl Bank und deren Organe haben in der Vergangenheit stets betont, im Zusammenhang mit der MEL im Rahmen des Rechts agiert zu haben, für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
In einer "Anregung", die am Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht wurde, bezieht sich der MEL-Anleger auf das Strafverfahren gegen Julius Meinl und andere. Spätestens seit dem Beschluss der Haftrichterin Bettina Deutenhauser vom Juli 2010 stehe fest, dass in der Causa Meinl weiterhin "dringender Tatverdacht" bestehe. "Dieser hat sich durch die zuletzt stattgefundenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht nur nicht entkräftet, sondern verstärkt", heißt es in dem Schreiben, das der APA vorliegt.
Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl weist die "jüngste Aktion" des Anlegeranwalts "aufs Schärfste" zurück. Es handle sich dabei um "absurden Aktionismus", der die "wahre Intention" gewisser Anlegervertreter enthülle. "Hier soll um jeden Preis Stimmung gegen ein stabiles Institut gemacht werden", empörte sich der Banker in einer Aussendung.
Erneut verwies Weinzierl auf die Vergleiche, die die Meinl Bank mit Kleinanlegern geschlossen hat, die mit MEL-Papieren Geld verloren und gegen das Geldhaus rechtliche Schritte ergriffen hatten. Die Bank habe sich mit der Arbeiterkammer (AK) und mehreren Anwaltskanzleien auf eine "soziale Lösung" für rund 5.000 MEL-Anleger geeinigt und habe auch weiteren Betroffenen Vergleichsmöglichkeiten angeboten. "Dies passt manchen sogenannten Anlegeranwälten nicht, die lieber auf Kosten ihrer Klienten weiterhin lange und teure Prozesse führen wollen", meinte der Vorstand.
Weiters warf Weinzierl Poduschka "haarsträubende Ignoranz der Fakten" vor, denn die Meinl Bank habe sich "als Dienstleisterin der MEL immer im Rahmen des Rechts bewegt", was auch von "relevanten österreichischen und ausländischen Institutionen" bestätigt werde. Beispielsweise seien die Finanzprokuratur sowie der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Wien zur Erkenntnis gelangt, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht veröffentlichungspflichtig gewesen sei.
(APA/red)
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