, boerse-express
Poster: User-Meinung: VfGH-Chef Gerhart Holzinger; seltsame Aussage zu Verdienstmöglichkeiten rund um die WP-KESt
Poster: Hubsen... frage ich mich, wie die
Verfassungsrichter plötzlich zu Bankexperten, Börseexperten,
EDV-Experten und Volkswirtschaftlern gleichzeitig mutieren können? ..
bzw. auf welcher Informationsbasis -> und von wem außer den beiden
Schriften von Finanzministerium und von den Banken die Informationen
sonst noch kommen?
Die allgemeinen Grundeinstellungen von Verfassungsrichtern inkl. Vorgesetzten spielen sicher im Beratungsgespräch eine Rolle, sonst könnte nicht folgender unsachlicher Bankenseitenhieb von Dr. Holzinger kommen. "Und andererseits würden die Banken am besteuerten Vorgang selbst - also der Transaktion auf den Wertpapier-Depots - durch Gebühren verdienen. Diese Erträge liegen wohl "weit über den Kosten", nahm Holzinger an"
Also bei Langzeitinvestoren die in eine österreichische Aktie auf bestimmten österr. Onlinebankendepots veranlagt haben, verdient diese Onlinebank 1x bei Kauf und 1x nach Jahren beim Verkauf (Summe ca. 20€) und keine laufende Depotgebühr. -> Was verdient nun diese Bank an einem solchen versteuerten Vorgang "weit über den Einhebungskosten"??? ... wenn vielleicht noch eine Unternehmensfusion (immoeast)/namensänderung/Aktiensplitting/Grundkapitalerhöhung/Abwanderung ins Ausland (bwin) zur "einfachen" Berechnung hinzukommen, obwohl laut BMF-Vertreter Mayr sich die Banken ja nur den 2 Sachen merken müssen: "Wertpapier und Anschaffungskosten, mehr nicht."
Die Käufer einer Bankaktie bezahlen künftig vierfach/fünfach!! 1x die WP-Kest (sollte das Papier auch tatsächlich Kursgewinne machen) 1x die KEST auf den Unternehmensgewinn der Aktie (wie schon bisher) 1x durch die hier plötzlich erlaubte Umwälzung der Kosten auf die Kunden 1x durch die verminderten Aktiengewinne durch die allgemeine Bankensteuer (die ja keinesfalls abwälzbar auf Sparbuchbesitzer lt. SPÖ) 1x durch eine künftige Transaktionssteuer (tobin tax) - ähnlich der früheren Börseumsatzsteuer -> die ich eigentlich auf weltweiter Ebene angewendet als optimal ansehe (optimales, gerechtes Einhebungskosten/Nutzenverhältnis).
Wenn schon WP-Kest dann mit Verlustvortrag und mit gleichzeitiger automatischer Gewinn/Verlustgegenrechnung am Jahresende (ohne zeit-kostenraubende Veranlagung/Rückforderung vom Finanzamt)Mehr davon? NEU ist .... die Posting-Diashow mit dem Schnell-Überblick der jüngsten Postings (und mehr als 240.000 Postings im Archiv) http://www.boerse-express.com/cat/postings/dia/1
Die allgemeinen Grundeinstellungen von Verfassungsrichtern inkl. Vorgesetzten spielen sicher im Beratungsgespräch eine Rolle, sonst könnte nicht folgender unsachlicher Bankenseitenhieb von Dr. Holzinger kommen. "Und andererseits würden die Banken am besteuerten Vorgang selbst - also der Transaktion auf den Wertpapier-Depots - durch Gebühren verdienen. Diese Erträge liegen wohl "weit über den Kosten", nahm Holzinger an"
Also bei Langzeitinvestoren die in eine österreichische Aktie auf bestimmten österr. Onlinebankendepots veranlagt haben, verdient diese Onlinebank 1x bei Kauf und 1x nach Jahren beim Verkauf (Summe ca. 20€) und keine laufende Depotgebühr. -> Was verdient nun diese Bank an einem solchen versteuerten Vorgang "weit über den Einhebungskosten"??? ... wenn vielleicht noch eine Unternehmensfusion (immoeast)/namensänderung/Aktiensplitting/Grundkapitalerhöhung/Abwanderung ins Ausland (bwin) zur "einfachen" Berechnung hinzukommen, obwohl laut BMF-Vertreter Mayr sich die Banken ja nur den 2 Sachen merken müssen: "Wertpapier und Anschaffungskosten, mehr nicht."
Die Käufer einer Bankaktie bezahlen künftig vierfach/fünfach!! 1x die WP-Kest (sollte das Papier auch tatsächlich Kursgewinne machen) 1x die KEST auf den Unternehmensgewinn der Aktie (wie schon bisher) 1x durch die hier plötzlich erlaubte Umwälzung der Kosten auf die Kunden 1x durch die verminderten Aktiengewinne durch die allgemeine Bankensteuer (die ja keinesfalls abwälzbar auf Sparbuchbesitzer lt. SPÖ) 1x durch eine künftige Transaktionssteuer (tobin tax) - ähnlich der früheren Börseumsatzsteuer -> die ich eigentlich auf weltweiter Ebene angewendet als optimal ansehe (optimales, gerechtes Einhebungskosten/Nutzenverhältnis).
Wenn schon WP-Kest dann mit Verlustvortrag und mit gleichzeitiger automatischer Gewinn/Verlustgegenrechnung am Jahresende (ohne zeit-kostenraubende Veranlagung/Rückforderung vom Finanzamt)Mehr davon? NEU ist .... die Posting-Diashow mit dem Schnell-Überblick der jüngsten Postings (und mehr als 240.000 Postings im Archiv) http://www.boerse-express.com/cat/postings/dia/1