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Meinl Bank wollte Spiess umdrehen und MEL-Anleger klagen: abgeblitzt
Nach mehreren Niederlagen vorm Obersten Gerichtshof (OGH) hat die Meinl Bank im November 2010 angekündigt, den Spiess umzudrehen und MEL-Anleger, denen das Höchstgericht in Sachen Irreführung mit Werbebroschüren Recht gegeben hat, selber zu klagen. Bisher wenig erfolgreich: Mit einer Klage ist das Geldhaus nun abgeblitzt. Das Landesgericht Wels hat das Meinl-Bank-Begehr "wegen rechtskräftig entschiedener Streitsache zurückgewiesen" (26 CG 222/10s).
Die Meinl Bank hat sich nach dem OGH-Entscheid darauf berufen, die betreffende Anlegerin, die mit Papieren der Meinl European Land (MEL, heute Atrium) Geld verloren hat, habe sich die Kapitalmarktprospekte nicht durchgesehen und mit der in den Anlegerprofilen angekreuzten Risikoklasse das Geldhaus in die Irre geführt.
Im konkreten Fall, befand nun jedoch das Landesgericht Wels, hätten sich sowohl Erstgericht als auch OGH mit dem Thema (Mit-)Verschulden auseinandergesetzt. "Es ist daher von einem im Vorprozess identen Sachvorbringen, über das bereits rechtskräftig abgesprochen wurde, auszugehen, weshalb die Klage ... zurückzuweisen war", heisst es in dem Urteil, das der APA vorliegt.
"Das Landesgericht Wels hat damit ein deutliches Zeichen dahingehend gesetzt, dass die ohnehin schon total überlasteten österreichischen Gerichte nicht zusätzlich durch 'schlechte Verlierer' beschäftigt werden sollen, die sich einfach eine Niederlage nicht eingestehen können", meinte der Anwalt der MEL-Anlegerin, Michael Poduschka, zur APA. (APA)
Die Meinl Bank hat sich nach dem OGH-Entscheid darauf berufen, die betreffende Anlegerin, die mit Papieren der Meinl European Land (MEL, heute Atrium) Geld verloren hat, habe sich die Kapitalmarktprospekte nicht durchgesehen und mit der in den Anlegerprofilen angekreuzten Risikoklasse das Geldhaus in die Irre geführt.
Im konkreten Fall, befand nun jedoch das Landesgericht Wels, hätten sich sowohl Erstgericht als auch OGH mit dem Thema (Mit-)Verschulden auseinandergesetzt. "Es ist daher von einem im Vorprozess identen Sachvorbringen, über das bereits rechtskräftig abgesprochen wurde, auszugehen, weshalb die Klage ... zurückzuweisen war", heisst es in dem Urteil, das der APA vorliegt.
"Das Landesgericht Wels hat damit ein deutliches Zeichen dahingehend gesetzt, dass die ohnehin schon total überlasteten österreichischen Gerichte nicht zusätzlich durch 'schlechte Verlierer' beschäftigt werden sollen, die sich einfach eine Niederlage nicht eingestehen können", meinte der Anwalt der MEL-Anlegerin, Michael Poduschka, zur APA. (APA)
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