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OGH schickt Advofin-Klage gegen Meinl Bank an OLG zurück
In der Causa um die ehemalige Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium) ist wieder einmal ein Gerichtsentscheid gefallen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Sammelklage des Prozessfinanzierers Advofin gegen die Meinl Bank an das Berufungsgericht, das Oberlandesgericht (OLG) Wien, zurückgeschickt. Beide Seiten verbuchen dies als Erfolg. Laut Meinl Bank war die "Qualität der Klage extrem mangelhaft", wie es in einer Aussendung vom Mittwoch hiess. Advofin-Anwalt Ulrich Salburg dagegen ist über den höchstrichterlichen Schritt "sehr erfreut", sagte er zur APA. Advofin-Chef Franz Kallinger kündigte indes an, dass es zwischen seinen Klienten und dem Geldhaus vorerst keine weiteren Vergleiche geben wird, weil das Angebot viel zu niedrig sei.
"Es ist auffallend, wie wenig fundiert und juristisch unhaltbar Advofin diese 'Sammelklage' gestaltet hat. Hier herrscht offenbar ein hoher Grad an Inkompetenz zulasten der Anleger, deren Interessen man zu vertreten vorgibt", ätzte Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl in einer Aussendung. Bei vielen der 204 klagenden MEL-Anleger hätten in der Sammelklage Angaben über die eingeklagten Ansprüche gefehlt, sodass der OGH die Sammelklage inhaltlich nicht behandeln habe können, da die Zulässigkeit einer Revision auch vom Streitwert abhänge. Zudem habe der OGH "massive Zweifel" an der Zulässigkeit von Sammelklagen bei Irrtumsansprüchen angemeldet.
"Der OGH sagte nichts über die Zulässigkeit der Sammelklage", konterte Anwalt Salburg. Die Höchstrichter hätten die Klage lediglich an das OLG zurückverwiesen, um festzustellen, ob der einzelne Anleger einen Schaden von mehr als 4.000 Euro erlitten hat. Ab diesem Betrag sei der OGH zuständig. Die "Jubelmeldung der Meinl Bank überrascht uns nicht, sie zeigt deren Verzweiflung deutlich."
Advofin vertritt in der Causa Meinl laut Salburg mehr als 6.000 Anleger. Gegen die Meinl Bank habe der Prozessfinanzierer neun Sammelklagen angestrengt, hinzu kämen rund 700 Einzelverfahren, von denen etwa 150 gegen Atrium geführt würden. Die Advofin-Kunden hätten sich zudem auch dem Meinl-Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen.
Die Meinl Bank warf Advofin heute weiters vor, ihren Klienten den Weg zu Vergleichen zu versperren. Das Kreditinstitut hat sich ja mit der Arbeiterkammer und mehreren Anwaltskanzleien auf Vergleiche für rund 4.800 Anleger geeinigt. Dabei bekommen die mutmasslich Geschädigten einen Teil ihres Verlustes ersetzt, müssen aber im Gegenzug ihre Ansprüche an die Bank abtreten, die sich das Geld dann bei Vermittlern holen will. Das Angebot galt auch für knapp 2.400 Advofin-Klienten, die Mitglied bei der AK sind.
Weitere Vergleichsgespräche zwischen dem Prozessfinanzierer und der Bank wird es vorerst aber nicht geben, sagte Adovin-Chef Kallinger der APA. Während die knapp 2.400 AK-Mitglieder grossteils noch 70 Prozent ihrer Verluste ersetzt bekommen hätten, biete die Bank jetzt nur mehr 35 Prozent. "Der grösste Teil unserer Kunden wird das nicht annehmen", so Kallinger. Man werde weiterprozessieren und sehe dem Gutachten des Sachverständigen Fritz Kleiner für die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Julius Meinl und andere mit "grossen Erwartungen" entgegen. Die Expertise wird für Herbst erwartet. (APA)
"Es ist auffallend, wie wenig fundiert und juristisch unhaltbar Advofin diese 'Sammelklage' gestaltet hat. Hier herrscht offenbar ein hoher Grad an Inkompetenz zulasten der Anleger, deren Interessen man zu vertreten vorgibt", ätzte Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl in einer Aussendung. Bei vielen der 204 klagenden MEL-Anleger hätten in der Sammelklage Angaben über die eingeklagten Ansprüche gefehlt, sodass der OGH die Sammelklage inhaltlich nicht behandeln habe können, da die Zulässigkeit einer Revision auch vom Streitwert abhänge. Zudem habe der OGH "massive Zweifel" an der Zulässigkeit von Sammelklagen bei Irrtumsansprüchen angemeldet.
"Der OGH sagte nichts über die Zulässigkeit der Sammelklage", konterte Anwalt Salburg. Die Höchstrichter hätten die Klage lediglich an das OLG zurückverwiesen, um festzustellen, ob der einzelne Anleger einen Schaden von mehr als 4.000 Euro erlitten hat. Ab diesem Betrag sei der OGH zuständig. Die "Jubelmeldung der Meinl Bank überrascht uns nicht, sie zeigt deren Verzweiflung deutlich."
Advofin vertritt in der Causa Meinl laut Salburg mehr als 6.000 Anleger. Gegen die Meinl Bank habe der Prozessfinanzierer neun Sammelklagen angestrengt, hinzu kämen rund 700 Einzelverfahren, von denen etwa 150 gegen Atrium geführt würden. Die Advofin-Kunden hätten sich zudem auch dem Meinl-Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen.
Die Meinl Bank warf Advofin heute weiters vor, ihren Klienten den Weg zu Vergleichen zu versperren. Das Kreditinstitut hat sich ja mit der Arbeiterkammer und mehreren Anwaltskanzleien auf Vergleiche für rund 4.800 Anleger geeinigt. Dabei bekommen die mutmasslich Geschädigten einen Teil ihres Verlustes ersetzt, müssen aber im Gegenzug ihre Ansprüche an die Bank abtreten, die sich das Geld dann bei Vermittlern holen will. Das Angebot galt auch für knapp 2.400 Advofin-Klienten, die Mitglied bei der AK sind.
Weitere Vergleichsgespräche zwischen dem Prozessfinanzierer und der Bank wird es vorerst aber nicht geben, sagte Adovin-Chef Kallinger der APA. Während die knapp 2.400 AK-Mitglieder grossteils noch 70 Prozent ihrer Verluste ersetzt bekommen hätten, biete die Bank jetzt nur mehr 35 Prozent. "Der grösste Teil unserer Kunden wird das nicht annehmen", so Kallinger. Man werde weiterprozessieren und sehe dem Gutachten des Sachverständigen Fritz Kleiner für die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Julius Meinl und andere mit "grossen Erwartungen" entgegen. Die Expertise wird für Herbst erwartet. (APA)