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bwin.party - Board künftig ohne Hannes Androsch

Sowohl ISS als auch Glass Lewis empfehlen, bei der Abstimmung auf der bwin-Hauptversammlung den Vorschlägen des Boards zu folgen. Das trifft für alle Tagesordnungspunkte zu.

Seitens ISS heisst es, dass die Verschmelzung einen starken strategischen Hintergrund hat und die Möglichkeit bietet, einen klaren Marktführer zu schaffen. Mit Blick auf die Corporate Governance werden insofern Bedenken geäussert, als das Board der neuen Gesellschaft nicht mehrheitlich unabhän­gig sein wird, wie vom UK Corporate Governance Kodex empfohlen. Den Grossaktionären von bwin und PartyGaming wurde zudem das Recht eingeräumt, jeweils ein Board-Mitglied zu nominieren (solange sie nicht unter 5% fallen). Die Experten von Glass Lewis wiederum sind zwar "enttäuscht", dass die beiden Unternehmen nicht mehr Einblick in den Prozess bieten, der zur Fusions-Entscheidung geführt hat. Die Transaktion sei aber "im langfristigen Interesse der Aktionäre von bwin und PartyGaming", schreiben sie.

bwin.party wird kein zweistufiges, sondern ein einstufiges Management-Board aus Executive- und Non-Excutive-Direktoren haben, das sich aus 13 Mitgliedern zusammensetzt - je sechs kommen aus den bestehenden Gremien von bwin und PartyGaming. Mit Simon Duffy, der als Board Chairman fungieren wird, zieht zudem ein neues unabhängiges Mitglied ein. Hannes Androsch (im Bild), jetzt Aufsichtsrats-Chef von bwin, wird im neuen Führungsgremium nicht mehr vertreten sein. Sein Vertrauter Georg Riedl wird aber ein Non-Executive Director von bwin.party.

Die Merger-Unterlagen geben auch Auskunft über die Fixgehälter. So werden die Co-CEOs Norbert Teufelberger und Jim Ryan künftig je 500.000 Pfund im Jahr verdienen. Weiters sind Aktienoptions­pläne und diverse Boni-Programme vorgesehen. PartyGaming-Chef Ryan etwa kam 2009 neben seinem Gehalt von 500.000 Pfund auf einen Bonus von 431.000 Pfund.
Die Grossaktionäre von bwin und PartyGaming haben sich verpflichtet, der Verschmelzung zuzustimmen - mit jenen Aktien, die sie zum Zeitpunkt der Hauptversammlungen besitzen. Bei PartyGaming beziehen sich diese Erklärungen auf insgesamt 28,5% des Grundkapitals, bei bwin auf 15,9%. Es wurden aber einige Ausnahmen für Veräusserungsmöglich­keiten im Vorfeld eingeräumt. So kann die Androsch Privat­stiftung (hält laut Unterlagen 7,9%) prinzipiell Aktien verkaufen, aber nur, wenn sich ein Käufer auch verpflichtet, der Fusion zuzustimmen. Die New Media Gaming and Holding (5,6%) der beiden bwin-Chefs Bodner und Teufelberger kann bis zu 600.000 Aktien im Vorfeld der Fusion veräussern, so Mandred Bodner das wünscht.
(bs)

Relevante Links: bwin Interactive Entertainment AG, bwin.party digital entertainment plc