ERSTE Green Invest Mix EUR R01
WKN A2QBBZ |
ISIN AT0000A2HVB5 |
Fonds
Aktuelle Entwicklung
Fondsprofil
Fondstyp | Gemischter Fonds |
Branche | Mischfonds/aktienorientiert |
Ursprungsland | Österreich |
KESt-Meldefonds | Ja |
Auflagedatum | 13.10.2020 |
Fondsvolumen | 281,28 Mio. EUR |
Größte Positionen
Keine Daten verfügbar
Performance
Zeitraum | vor AGA | nach max. AGA |
---|---|---|
1 Jahr | -5,84 % | -10,32 % |
3 Jahre p.a. | - | - |
5 Jahre p.a. | - | - |
52W Hoch:
118,2800 EUR
118,2800 EUR
52W Tief:
98,1100 EUR
98,1100 EUR
Konditionen
Ausgabeaufschlag |
|
Mindestveranlagung | 1.500,00 EUR |
Sparplan | Nein |
Managementgebühr | 1,00 % |
Annahmeschluss | 14:30 |
Fonds Prospekte
2022 Verkaufsprospekt (11.03.22) |
2022 Key Investor Information (18.02.22) |
2021 Halbjahresbericht (30.11.21) |
2021 Rechenschaftsbericht (31.05.21) |
Fondsstrategie
Der ERSTE GREEN INVEST MIX ist ein gemischter Fonds. Als Anlageziel wird langfristige Wertsteigerung unter Berücksichtigung von nachhaltigen Veranlagungskriterien angestrebt. Um das Anlageziel zu erreichen, werden für den Investmentfonds überwiegend, d.h. zu mindestens 51% des Fondsvermögens, Finanzinstrumente solcher Emittenten erworben, die auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses von der Verwaltungsgesellschaft als nachhaltig eingestuft werden. Für das Fondsvermögen werden insbesondere Investmentfonds,
Wertpapiere und/oder Geldmarktinstrumente erworben.
Gegebenenfalls können Anteile an Investmentfonds erworben werden, deren Anlagerestriktionen hinsichtlich des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts und der unten zu den Veranlagungsinstrumenten angeführten Beschränkungen abweichen. Die jederzeitige Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts bleibt hiervon unberührt. Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) und Geldmarktinstrumente dürfen jeweils bis zu 100% des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds dürfen jeweils bis zu 20% und insgesamt bis zu 100% des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW, OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10% des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Anteile an OGA dürfen bis zu 30% des Fondsvermögens erworben werden.
Fondsmanager: -
Notizen
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