, dpa-AFX

EQS-News: UNIQA Insurance Group AG: Aktienrückkaufprogramm / Hauptversammlung (deutsch)

UNIQA Insurance Group AG: Aktienrückkaufprogramm / Hauptversammlung

EQS-News: UNIQA Insurance Group AG / Schlagwort(e):

Aktienrückkauf/Hauptversammlung

UNIQA Insurance Group AG: Aktienrückkaufprogramm / Hauptversammlung

07.06.2023 / 16:43 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Bekanntmachung gemäß § 65 Abs 1b AktG in Verbindung mit § 119 Abs 7 BörseG

und §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2018

Die 24. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Insurance Group AG, 1029

Wien, Untere Donaustraße 21, FN 92933t, hat am 6. Juni 2023 den folgenden

Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7. gefasst:

"Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene

Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8, Absatz 1a und Absatz 1b AktG zu

erwerben, wobei die Gesellschaft - zusammen mit anderen eigenen Aktien,

welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt (und die auf

die gemäß § 65 Absatz 2 AktG vorgegebene Höchstanzahl eigener Aktien

anzurechnen sind) - eigene Aktien höchstens im Ausmaß von bis zu 10 % des

Grundkapitals, und zwar auch unter wiederholter Ausnutzung der 10 % Grenze,

sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter Ausschluss des

quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erwerben darf, wobei die

Ermächtigung von einschließlich 06.06.2023 bis einschließlich 06.12.2025,

also für 30 Monate, gilt und eigene Aktien gemäß dieser Ermächtigung zu

einem Gegenwert von mindestens EUR 1,00 und höchstens EUR 15,00 je

Stückaktie erworben werden dürfen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener

Aktien umfasst auch den Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch

Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 AktG). Die eigenen Aktien der

Gesellschaft können mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf

Jahren ab Erteilung der Ermächtigung auf andere Weise als über die Börse

oder durch öffentliches Angebot veräußert werden, nämlich (i) zum Zweck der

Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von

Mitgliedern des Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder

ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte

oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern

des Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder ausschließlich für

Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte jeweils der

Gesellschaft und gegebenenfalls von mit ihr verbundenen Unternehmen,

einschließlich, soweit anwendbar, auch durch Übertragung an eine

Mitarbeiterbeteiligungsstiftung im Sinn des § 4d Absatz 4 EStG, oder (ii)

als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder

Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder

(iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iv) zum

Ausgleich von Spitzenbeträgen.

Der Vorstand wird ermächtigt, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung

mit Zustimmung des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien der Gesellschaft

einzuziehen, und der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung,

die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen."

Wien, am 7. Juni 2023

UNIQA Insurance Group AG

Der Vorstand

07.06.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: UNIQA Insurance Group AG

Untere Donaustraße 21

1029 Wien

Österreich

Telefon: +43 1 211 75-0

E-Mail: investor.relations@uniqa.at

Internet: www.uniqagroup.com

ISIN: AT0000821103

WKN: 928900

Indizes: ATX

Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

EQS News ID: 1651993

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1651993 07.06.2023 CET/CEST

 ISIN  AT0000821103

AXC0207 2023-06-07/16:44

Relevante Links: UNIQA Insurance Group AG

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.