, dpa-AFX

'NYT': Ex-Stabschef Meadows bei Ermittlungen gegen Trump befragt

WASHINGTON (dpa-AFX) - Der ehemalige Stabschef von Donald Trump, Mark Meadows, soll Berichten zufolge im Zusammenhang mit den Untersuchungen eines Sonderermittlers gegen den ehemaligen Präsidenten befragt worden sein. Meadows habe vor einem Geschworenengremium - einer sogenannten Grand Jury - ausgesagt, berichtete am Dienstagabend (Ortszeit) unter anderem die "New York Times" unter Berufung auf nicht namentlich genannte Quellen. Das US-Justizministerium hatte im November den Sonderermittler Jack Smith eingesetzt, um die Ermittlungen gegen Trump zu beaufsichtigen.

Smith soll sich zum einen mit den Untersuchungen im Zusammenhang mit geheimen Regierungsdokumenten befassen, die Trump nach dem Ausscheiden aus dem Amt in seinem Privatanwesen Mar-a-Lago aufbewahrte. Zum anderen soll er sich um Ermittlungen zur Attacke auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 kümmern. Der Zeitung zufolge war es offen, ob Meadows zu einem der beiden Fälle oder zu beiden befragt worden sei. Es sei auch nicht genau klar, wann der 63-Jährige ausgesagt habe, hieß es weiter.

"Ohne zu kommentieren, ob Herr Meadows vor der Grand Jury oder in einem anderen Verfahren ausgesagt hat oder nicht, hat sich Herr Meadows verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, wenn er gesetzlich dazu verpflichtet ist", zitierte die "New York Times" einen Anwalt des ehemaligen Stabschefs. Meadows wurde im März 2020 von Trump zum Stabschef berufen und war auch in entscheidenden Momenten nach der Präsidentenwahl im selben Jahr im Weißen Haus anwesend - so etwa auch rund um die Ereignisse der tödlichen Kapitol-Attacke.

Anhänger Trumps hatten damals den Parlamentssitz in Washington erstürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Wahlsieg von Trumps demokratischem Herausforderer Joe Biden formal zu bestätigen. Die gewalttätige Menge wollte das verhindern./nau/DP/zb

AXC0032 2023-06-07/05:57

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.