Investoren-Prozess zur VW-Dieselaffäre: Gericht will Beweisaufnahme
BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im milliardenschweren Musterprozess von
Investoren zur VW
In dem Verfahren mit einem zuletzt bezifferten Streitwert von rund
4,34 Milliarden Euro ist eine zentrale Frage: Hat VW die Märkte zu
spät informiert? Der Senat bekräftigte seine Sichtweise, dass
bereits ab 2008 mit dem Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung
eine Insiderinformation vorlag. Für die Frage der Haftung der
Volkswagen
Für die Zeit ab Juli 2012 habe hingegen VW zu beweisen, dass das Unterlassen der Mitteilung durch den Vorstand weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gewesen sei. Die Entscheidung wurde von Beteiligten und Beobachtern mit Spannung erwartet, weil sie wesentlichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des ohnehin schon zähen Prozesses hat. Jetzt sind möglicherweise umfangreiche Vernehmungen diverser Zeugen zu erwarten. Für Ende Mai sind zwei Termine angesetzt, bei denen Einzelheiten geklärt werden sollen.
Ziel des Prozesses ist es, zentrale Fragen von zuletzt mehr als 1900
ausgesetzten Ausgangsverfahren vorab von der nächsthöheren Instanz
zu entscheiden. Liegt ein Musterentscheid vor, ist er für die
Gerichte in allen Verfahren bindend - so sieht es das
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz vor. Musterbeklagte sind
Volkswagen und der VW-Hauptaktionär Porsche SE
ISIN DE000PAH0038 DE0007664039
AXC0275 2023-03-08/17:59
Relevante Links: Volkswagen AG, Porsche Automobil Holding SE